Sondermaßnahme an beruflichen Schulen zum Schuljahr 2027/2028;
Zulassung von Bewerberinnen und Bewerbern mit Diplom- oder Masterabschluss
an einer Universität der Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und
Informationstechnik und Metalltechnik zum Vorbereitungsdienst
für das Lehramt an beruflichen Schulen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 16. Oktober 2026, Az. VII.2-BS9008.0/81/1
Aufgrund des anhaltenden Bedarfs an Lehrkräften für das Lehramt an beruflichen Schulen in den Fachrichtungen Bautechnik, Elektro- und Informationstechnik sowie Metalltechnik werden besonders gut qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber mit einem universitären Diplom- oder Masterabschluss der o. g. Fachrichtungen oder in verwandten Studiengängen zum am 14. September 2027 beginnenden Vorbereitungsdienst zugelassen. Zulassungsvoraussetzungen sind u. a. eine abgeschlossene einschlägige Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige einschlägige Berufserfahrung. Bevorzugt werden Bewerberinnen und Bewerber, die ihre Diplom- oder Masterprüfung nach 2019 abgelegt und mit mindestens guter Abschlussnote bestanden haben.
Die Bewerbungen für die Sondermaßnahme sind bis spätestens Freitag, den 15. Januar 2027, an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus, Ref. VII.2, 80327 München zu richten. Dem formlosen Bewerbungsschreiben sind eine einfache Kopie des Diplom- oder Masterzeugnisses mit Bachelorzeugnis (jeweils mit einer Kopie des Transcript of Records), Nachweise über eine Berufsausbildung oder eine mindestens einjährige Berufserfahrung sowie ein tabellarischer Lebenslauf beizulegen.
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu den Sondermaßnahmen an beruflichen Schulen findet am 2. Dezember 2026 statt. Weitere Informationen hierzu sind unter www.studien-seminar.de sowie zu gegebener Zeit auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus unter dem folgenden Link abrufbar: https://www.lehrer-werden.bayern/
Die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber erfolgt nach den in der Diplom- oder Masterprüfung erzielten Noten und der einschlägigen Berufserfahrung, stets auch im Lichte des gesamten Bewerberfeldes. Das Staatsministerium entscheidet in der Regel bis Anfang April 2027 über die Zulassung zur Anmeldung zum Vorbereitungsdienst.
Aus der Ableistung des Vorbereitungsdienstes und dem Bestehen der Zweiten Staatsprüfung kann kein Anspruch auf Verwendung im öffentlichen Schuldienst abgeleitet werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 44