Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 50 vom 11.02.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung der Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d)
für die Berufliche Oberschule in Ostbayern

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 27. Januar 2026, Az. VII.7-BP9001.1/111/3

Die Stelle der/des Ministerialbeauftragten (m/w/d) für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) in Ostbayern und zugleich Schulleiterin/Schulleiter (m/w/d) der Beruflichen Oberschule Straubing, Staatliche Fachoberschule und Berufsoberschule, ist mit Wirkung vom 1. August 2026 zu besetzen.

Die Aufgaben der/des Ministerialbeauftragten ergeben sich im Einzelnen aus der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Dienstanweisung für die Ministerialbeauftragten für die Berufliche Oberschule (Fachoberschulen und Berufsoberschulen) vom 12. Juli 2022 (BayMBl. Nr. 437).

Die Staatliche Fachoberschule Straubing mit den Ausbildungsrichtungen Gestaltung, Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung besuchten im Schuljahr 2024/2025 insgesamt 544 Schülerinnen und Schüler. Die Staatliche Berufsoberschule mit den Ausbildungsrichtungen Sozialwesen, Technik sowie Wirtschaft und Verwaltung wurde von 55 Schülerinnen und Schülern besucht.

Die Stelle ist in Besoldungsgruppe B 3 ausgebracht.

Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Beamtinnen und Beamte des Freistaates Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen sowie mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht. Erfahrungen in der Lehrerbildung sind von Vorteil.

Eine mindestens vierjährige Erfahrung als Schulleiterin/Schulleiter an Beruflichen Oberschulen, bevorzugt im Aufsichtsbezirk Ostbayern, ist erforderlich.

Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.

Auf die Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 und die Bekanntmachung zur Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7) wird ergänzend verwiesen.

Sollten mehrere Bewerberinnen bzw. Bewerber für die Besetzung der Stelle im Wesentlichen gleich geeignet sein, wird die Auswahlentscheidung auf das Ergebnis eines Auswahlgesprächs im Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus gestützt werden.

Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt.

Schwerbehinderte Menschen werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt.

Es wird erwartet, dass die künftige Funktionsinhaberin bzw. der künftige Funktionsinhaber am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP 9009-7b.20 077).

Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation zwei Wochen nach Veröffentlichung der Ausschreibung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs auf dem Dienstweg beim Staatsministerium einzureichen.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor