Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 54 vom 11.02.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

787-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Förderung der Landwirtschaft

787-L

Änderung der Richtlinie für die Förderung der sozialen Dorf- und Betriebshilfe
und für die Förderung der Ausbildung von Einsatzkräften

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

vom 12. Januar 2026, Az. G3-7296.1-1/127

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus über die Richtlinie für die Förderung der sozialen Dorf- und Betriebshilfe und für die Förderung der Ausbildung von Einsatzkräften vom 8. April 2024 (BayMBl. Nr. 246) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 6.1 Satz 4 erhält folgende neue Fassung:

4Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der Kostenpauschale nach Satz 3, bei Entlastungseinsätzen bis zu 50 % der Kostenpauschale.“

1.2
Nr. 6.2 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

2Sie erfolgt in Form einer Pauschale i. H. v. bis zu 12 000 Euro pro MR sowie i. H. v. bis zu 24 000 Euro an das KBM, maximal aber 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.“

1.3
Nr. 6.3 Satz 4 erhält folgende neue Fassung:

4Die Zuwendung beträgt bis zu 50 % der Kostenpauschale nach Satz 3.“

1.4
Nr. 7.3.2 wird wie folgt geändert:

Es werden folgende neue Sätze 4 und 5 eingefügt:

4Mit dem Bewilligungsbescheid wird die vorläufige, maximale Höhe der Zuwendung festgesetzt. 5Übersteigt die Summe der insgesamt beantragten Fördermittel die zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel, wird jeweils ein entsprechend reduzierter Fördersatz (Prozentsatz der Kostenpauschale) nach Nr. 6.1 und Nr. 6.3 im Bewilligungsbescheid festgelegt.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2026 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor