Stellenausschreibungen im deutschen Auslandsschulwesen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 2. Februar 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/306/2
Folgende Stelle für eine Schulleiterin oder Schulleiter (m/w/d) ist zu besetzen:
Audi Hungaria Deutsche Schule Györ, Ungarn
| Besetzungsdatum: | 1. August 2026 |
| Ende der Bewerbungsfrist: | 15. Februar 2026 |
Mit Ihrer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie die Möglichkeit, Führungsverantwortung an einer Deutschen Auslandsschule wahrzunehmen und die Auswärtige Kultur- und Gesellschaftspolitik der Bundesregierung in Ungarn aktiv mitzugestalten. Mit Ihren Kompetenzen leisten Sie einen wichtigen Beitrag für die deutsche Auslandsschularbeit weltweit.
Ihre Aufgaben:
Sie leiten eine deutschsprachige Schule in privater Trägerschaft mit deutschem Schulziel sowie einem berufsbildenden Zweig (IVP) und bereiten zusammen mit Ihrem international aufgestellten Team ca. 830 Schülerinnen und Schüler vom Kindergarten bis zur Jahrgangsstufe 12 auf das Deutsche Internationale Abitur, die deutschen Abschlüsse der Sekundarstufe I und das Deutsche Sprachdiplom (DSD I und II) der Kultusministerkonferenz (KMK) vor. Darüber hinaus führen Sie interessierte Schülerinnen und Schüler zu den einheimischen Bildungsabschlüssen sowie einem Berufsschulabschluss. Sie entwickeln mit Ihren Mitarbeitenden und in Absprache mit dem Schulträger kontinuierlich die Schulqualität auf der Grundlage des „Orientierungsrahmens Qualität für Deutsche Schulen im Ausland“ weiter und arbeiten hierbei eng mit der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen, der Kultusministerkonferenz und dem Auswärtigen Amt sowie mit einheimischen Regierungsstellen, insbesondere mit den Bildungsbehörden, zusammen.
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II
- BesGr. A 15/A 16 bzw. die entsprechenden Entgeltgruppen des TV-L
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- Arbeit mit einem hochmotivierten und engagierten Lehrkräfteteam
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) erwartet:
- Erfahrungen in der Leitung einer Schule im In- oder Ausland und Erfahrung mit Schulentwicklungsprozessen
- Empfehlung des Dienstherrn auf der Grundlage dienstlicher Bewährung
- hohe Einsatzbereitschaft
- hohe Team- und Kommunikationsfähigkeit
- betriebswirtschaftliches Verständnis
- Geschick, im Sinne der deutschen Auswärtigen Kultur- und Gesellschaftspolitik zu agieren
- im Idealfall Erfahrungen im Auslandsschuldienst
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen – Schulleiterin/Schulleiter zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden:
https://bewerbung.daisy.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einfacher Ausfertigung zusätzlich fristgerecht im Ausdruck auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden. Drittbewerbungen sind zulässig.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2026, Az. VIII.6-BP4042.0/305/2
Folgende Stelle für einen Leiter oder eine Leiterin für die Deutsche Abteilung (m/w/d) ist zu besetzen:
Liberec, Tschechien
| Besetzungsdatum: | 1. August 2026 |
| Ende der Bewerbungsfrist: | 15. März 2026 |
Beschreibung der Schule:
Das Gymnasium „F. X. Šaldy“ Liberec ist ein tschechisches Gymnasium mit einer deutschsprachigen Abteilung. Die Schule gehört zu den sieben Spezialgymnasien in Mittel-Ost-Europa und Südosteuropa. Deutsch ist erste Fremdsprache an dieser Schule. In der deutschsprachigen Abteilung (8. bis 13. Klasse) werden neben Deutsch die Fächer Mathematik, Geografie und Geschichte in deutscher Sprache und nach deutschen Lehrplänen unterrichtet.
Gymnasium „F. X. Šaldy“ Liberec
Klassenstufen: 8 bis 13
Schülerzahl der Deutschen Abteilung: ca. 165
Ihre Aufgaben:
- Leitung der deutschen Abteilung
- enge Kooperation mit der tschechischen Schulleitung
- enge Kooperation mit den Fördernden Stellen in Deutschland
- Unterricht in der deutschen Abteilung
- Durchführung der Abiturprüfung in der deutschen Spezialabteilung und in Kooperation mit den anderen Spezialabteilungen in der Region
- Repräsentation der Abteilung im tschechischen Umfeld
Ihr Profil:
- Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II in Mathematik und Geografie
- Besoldungsgruppe A 14/A 15 bzw. die entsprechende Entgeltgruppe des TV-L
- Leitungserfahrung
- Erfahrung bei der Durchführung von Abiturprüfungen
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) bietet Ihnen:
- Vorbereitung und Einarbeitung in spezifische Themen der Auslandsschularbeit, gezielte Schulungen und Fortbildungsangebote
- schulaufsichtliche Betreuung und Beratung während des Auslandseinsatzes
- Zuwendungen gemäß der „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen an Lehrkräfte im Auslandsschuldienst i.d.F. vom 1. Juni 2022“
Das macht Sie als Person aus:
- hohe interkulturelle und soziale Kompetenz
- überdurchschnittliche Belastbarkeit und Einsatzbereitschaft
- überdurchschnittliche Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit
- Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit kulturellen Einrichtungen im Gastland
- gute Englischkenntnisse
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) freut sich ergänzend über:
- Erfahrungen im Bereich Deutsch als Zweitsprache
- Erwerb tschechischer Sprachkenntnisse
Das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA) betont, dass alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität – begrüßt werden. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung nach den gesetzlichen Vorgaben bevorzugt berücksichtigt.
Für die Stellenausschreibung gilt folgendes Bewerbungsverfahren:
Allgemeine Informationen zur Bewerbung stehen im Internet unter https://www.auslandsschulwesen.de – Bewerbung – Leitungs- und Funktionsstellen zur Verfügung. Die Bewerbungsunterlagen müssen fristgerecht über folgenden Link eingegeben werden:
https://bewerbung.daisy.
Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ein Motivationsschreiben, einen tabellarischen Lebenslauf und die letzte dienstliche Beurteilung online anzufügen. Die dienstliche Beurteilung darf zum Ablauf der Bewerbungsfrist nicht älter als drei Jahre sein. Nur fristgerecht eingehende Bewerbungen können berücksichtigt werden.
Die Bewerbung ist in einfacher Ausfertigung zusätzlich fristgerecht im Ausdruck auf dem Dienstweg über das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus an das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten – Zentralstelle für das Auslandsschulwesen zu richten.
Die vollständigen Bewerbungsunterlagen müssen spätestens vier Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist auf dem Dienstweg in der ZfA vorliegen. Die ZfA entscheidet über eine Förderung der Stelle aus Bundesmitteln (Vermittlung).
Bewerberinnen und Bewerber müssen die in der Ausschreibung angegebene Besoldungs-/Entgeltgruppe innehaben. Soweit Bewerberinnen und Bewerber diese Voraussetzungen noch nicht erfüllen, sind im Ausnahmefall Bewerbungen nur dann möglich, wenn Tätigkeiten längerfristig und erfolgreich wahrgenommen wurden, die im Inland zur Einweisung in die ausgeschriebene Besoldungsgruppe bzw. zur Eingruppierung in die vergleichbare Entgeltgruppe führen können. Hierzu ist eine ausdrückliche Empfehlung für die Tätigkeit als Schulleiterin oder Schulleiter im Ausland durch den Dienstherrn erforderlich.
Die Stelle kann nur in Vollzeitbeschäftigung wahrgenommen werden.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor