Ausbildung von Fachlehrkräften;
Fachliche und pädagogische Ausbildung im vierjährigen Ausbildungsgang
Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik sowie im zweijährigen
Ausbildungsgang Ernährung und Gestaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 4. Februar 2026, Az. IV.3-BS7040.0/5/32
- 1.
- Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus bietet erstmalig zum Schuljahr 2026/2027 die Ausbildung zur Fachlehrkraft an Grund-, Mittel-, Real- und Förderschulen in den jeweils o. g. Fächerkombinationen an der neuen Außenstelle des Staatsinstitutes für die Ausbildung von Fachlehrern, Abt. III, in Gemünden an.
- 1.1
- Die vierjährige Ausbildung in der Fächerverbindung Ernährung, Gestaltung und Informationstechnik erfolgt parallel in allen Fächern der genannten Fächerverbindungen. In der vierjährigen Ausbildung erfolgt nach drei Studienjahren die jeweilige fachliche Prüfung. Das vierte Studienjahr dient v. a. der pädagogisch-didaktischen Ausbildung.
- 1.2
- Für die zweijährige Ausbildung in den Fächern Ernährung und Gestaltung gelten folgende Grundsätze:
Erstes Jahr: fachliche Ausbildung im Zweitfach (je nach beruflicher Vorbildung)
Zweites Jahr: pädagogisch-didaktische Ausbildung.
- 1.3
- Beide Ausbildungsrichtungen richten sich nach der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Erste Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften (ZAPO-F I) vom 16. August 2022 (GVBl. S. 553) in der jeweils geltenden Fassung.
- 1.4
- Voraussetzungen für die Zulassung zur Ausbildung zur Fachlehrkraft sind
- der Nachweis eines mittleren Schulabschlusses gemäß Art. 25 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen,
- die gesundheitliche Eignung für die Ausbildung zur Fachlehrerin bzw. zum Fachlehrer,
- das Bestehen eines Eignungstests.
- 1.5
- Der Eignungstest soll über die vorhandene allgemeine und fachliche Eignung der Bewerberin bzw. des Bewerbers Aufschluss geben. Er findet an der Ausbildungsstätte in Ansbach statt.
Die endgültige Aufnahme ist vom Bestehen der Probezeit abhängig. Die Probezeit endet zur Hälfte des ersten Ausbildungsjahres Mitte Februar.
- 2.
- Die formlosen Anträge auf Zulassung zur Ausbildung sind an die folgende Anschrift zu richten:
für die Ausbildung in der Außenstelle Gemünden
an das Staatsinstitut für die Ausbildung von Fachlehrern
– Abteilung III –
Schlesierstraße 26 + 28
91522 Ansbach
Tel.: 0981 97258-03, Fax: 0981 97258-333
E-Mail: Abteilung3@Staatsinstitut.de
Anmeldeschluss ist der 2. April 2026
Bitte geben Sie bei der Anmeldung den gewünschten Ausbildungsstandort Gemünden an.
Informationen zur Ausbildung unter: www.staatsinstitut.de
- 3.
- Die Ausbildung ist grundsätzlich förderungsfähig nach dem Bundesausbildungsgesetz (BAföG) in der jeweils geltenden Fassung, und zwar nach den für Schülerinnen bzw. Schüler an Berufsfachschulen festgelegten Sätzen.
- 4.
- Für Unterbringung und Verpflegung haben die Ausbildungsteilnehmerinnen und Ausbildungsteilnehmer selbst zu sorgen.
- 5.
- An die fachliche und pädagogische-didaktische Ausbildung mit der Ersten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften schließt sich der Vorbereitungsdienst (im Beamtenverhältnis aus Widerruf) an. Er dauert zwei Jahre und endet mit der Zweiten Lehramtsprüfung von Fachlehrkräften.
- 6.
- Es wird darauf hingewiesen, dass die Übernahme in den staatlichen Schuldienst nach Durchlaufen der Ausbildung am Staatsinstitut und des darauffolgenden zweijährigen Vorbereitungsdienstes nur nach Maßgabe des bestehenden Bedarfs und der jeweils gegebenen Planstellenlage möglich ist.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor
StAnz. Nr. 8