2210.1.1.3-WK
Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten
an einer bayerischen Hochschule
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst
vom 15. Januar 2026, Az. L.1-H2493.3/1/51
Der Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verleiht nach Maßgabe des Bayerischen Staatshaushalts an Lehrbeauftragte an staatlichen Hochschulen (unter Trägerschaft des Freistaats sowie des Bundes) und kirchlichen Hochschulen, die durch den Freistaat auf Grundlage des Art. 110 des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG) (teil-)finanziert werden, einen Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre.
- 1. Der Preis wird im jährlichen Wechsel vergeben an einen Lehrbeauftragten oder eine Lehrbeauftragte:
- an Universitäten,
- an Hochschulen für angewandte Wissenschaften/Technischen Hochschulen,
- an Kunsthochschulen.
- 2. 1Der Preis ist mit 5 000 Euro dotiert. 2Eine Aufteilung des Preisgeldes auf mehrere Personen ist nicht möglich.
- 3. Der Preis wird im Rahmen des „Bayerischen Tags für gute Lehre“ an einem Hochschulstandort verliehen.
- 4. 1Der Preis wird an Lehrbeauftragte an staatlichen (Freistaat und Bund) oder kirchlichen Hochschulen verliehen, die ein hohes Engagement für Lehre zeigen, aber auch Konzepte entwickeln, die Vorbildcharakter haben. 2Im Rahmen der Preisverleihung durch den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst stellen die Lehrbeauftragten das Konzept in geeigneter Weise vor und präsentieren dieses auch im Rahmen der Veranstaltung (z. B. durch wissenschaftliche Poster).
- 5. Voraussetzung für die Verleihung des Preises ist
- die qualifiziert begründete Feststellung einer herausragenden Lehrleistung an einer staatlichen (Freistaat und Bund) oder kirchlichen Hochschule in Bayern,
- der Nachweis einer Beteiligung der Studierenden an der Auswahl (Fachschaftsvertretung und/oder Studierendenvertretung),
- Befürwortung durch die Studiendekanin oder den Studiendekan,
- Vorschlag der Rektorin/des Rektors oder der Präsidentin/des Präsidenten.
- 6. 1Die Hochschulen reichen in der Reihenfolge nach Nr. 1 bis zu je einen Nominierungsvorschlag für die Preisträgerin oder den Preisträger des Anerkennungspreises für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten bei den jeweiligen Verbünden ein. 2Die Verbünde übermitteln dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst spätestens bis Ende Januar des Folgejahres den ausgewählten Nominierungsvorschlag.
- 7. 1Die Preisträgerin oder der Preisträger willigt gegenüber ihrer/seiner Hochschule ein, dass ihre oder seine Daten (Hochschule, Fakultät, Name) veröffentlicht sowie weitere (Kontakt-)Informationen zur Organisation der Preisvergabe verwendet werden dürfen. 2Dabei kann sie/er auch einer Kontaktaufnahme anlässlich der Preisverleihungen künftiger Jahre zustimmen.
- 8. 1Der Preis wird durch den Staatsminister für Wissenschaft und Kunst verliehen. 2Über die Verleihung wird eine Urkunde ausgestellt.
- 9. 1Diese Bekanntmachung tritt am 1. Mai 2026 in Kraft und mit Ablauf des 30. April 2031 außer Kraft. 2Mit Ablauf des 30. April 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst über den Anerkennungspreis für vorbildliche Lehre von Lehrbeauftragten an einer bayerischen Hochschule vom 7. Juli 2025 (BayMBl. Nr. 298) außer Kraft.
Stephanie Jacobs
Ministerialdirektorin