Besetzung von Stellen einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d)
in der Leitung eines Gymnasiums
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 27. Januar 2026, Az. VI-BP5001.1.370/1
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2026 die Stelle einer Mitarbeiterin/eines Mitarbeiters (m/w/d) in der Leitung eines Gymnasiums (Funktionsnummer 1110) zu besetzen:
- 1. Gymnasium bei St. Anna Augsburg
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 2. Karlsgymnasium Bad Reichenhall
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 3. E.T.A. Hoffmann-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 4. Franz-Ludwig-Gymnasium Bamberg
Die Schule ist ein Humanistisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 5. Johann-Michael-Fischer-Gymnasium Burglengenfeld
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 6. Joseph-von-Fraunhofer-Gymnasium Cham
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 7. Ignaz-Taschner-Gymnasium Dachau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 8. Emmy-Noether-Gymnasium Erlangen
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 9. Otto-von-Taube-Gymnasium Gauting
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule führt Förderklassen für Hochbegabte und ist ein Kompetenzzentrum für Begabtenförderung.
- 10. Gymnasium Grünwald (Zweitausschreibung)
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 11. Hanns-Seidel-Gymnasium Hösbach
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 12. Hildegardis-Gymnasium Kempten
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 13. Caspar-Vischer-Gymnasium Kulmbach
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 14. Gymnasium Lappersdorf
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 15. Christoph-Jacob-Treu-Gymnasium Lauf a.d.Pegnitz (zwei Stellen)
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 16. Meranier-Gymnasium Lichtenfels
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 17. Gabelsberger-Gymnasium Mainburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 18. Bernhard-Strigel-Gymnasium Memmingen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Sprachliches und ein Musisches Gymnasium mit Englisch oder Latein als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 19. Luitpold-Gymnasium München
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 20. Gymnasium Neubiberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 21. Pirckheimer-Gymnasium Nürnberg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache.
- 22. Werner-von-Siemens-Gymnasium Regensburg
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch oder Französisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar.
- 23. Geschwister-Scholl-Gymnasium Röthenbach a.d.Pegnitz
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
- 24. Humboldt-Gymnasium Vaterstetten in Baldham (zwei Stellen)
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet.
Voraussetzungen:
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder auf unbefristetem Arbeitsvertrag beim Freistaat Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beschäftigte des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bzw. die Entgeltgruppe 14 oder höher bereits erreicht und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium mindestens im Umfang des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich; Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder an obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Bei der Bewerbung sind Prüfungsjahrgang und Fächerverbindung anzugeben. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich.
Bewerbung:
Hausbewerbungzen werden unmittelbar bei der Schulleitung eingereicht.
Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden zusammen mit einer Stellungnahme der/des Dienstvorgesetzten an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben.
Einer Außenbewerberin/einem Außenbewerber wird empfohlen, sich der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang kann, soweit erforderlich, von der/dem Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstbefreiung erteilt werden; Anspruch auf Reisekostenerstattung besteht nicht.
Den Bewerbungen ist eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung beizulegen.
Die Leiterin bzw. der Leiter der Zielschule wählt aus dem gesamten Bewerberfeld diejenige Lehrkraft aus, die nach Eignung, Leistung und Befähigung am geeignetsten erscheint. Der entsprechend begründete Vorschlag wird dem Staatsministerium zusammen mit dem dazugehörigen Funktionsänderungsbogen und mit den Bewerbungsunterlagen aller Bewerberinnen und Bewerber mit der Bitte um Übertragung der Funktion zugeleitet. Der Vorschlagsbegründung sind im Fall von Hausbewerbungen ebenfalls Stellungnahmen beizulegen.
Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in der Anlage zum KMS vom 25. Januar 2022 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG VI-1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG VI-1) umgehend zu informieren. Weigert sich die Lehrkraft, den Nachweis vorzulegen, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.
Termine:
| Einreichung von Hausbewerbungen bei der Schulleitung: |
bis 9. März 2026 |
| Weitergabe von Außenbewerbungen (über die/den unmittelbare/-n Dienstvorgesetzte/-n) an die Schulleitung der Zielschule: |
bis 11. März 2026 |
| Zuleitung sämtlicher Bewerbungen an das Staatsministerium: |
bis 25. März 2026 |
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor