Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 7 vom 14.01.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Ergänzende Veröffentlichung Bildung

Änderung der Bekanntmachung über die Aufnahme in die Berufliche Oberschule
(Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2026/2027

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 16. Dezember 2025, Az. VII.6-BO9200.0-6/57/14

  1. 1. Die Anmeldungen für den Eintritt in öffentliche Fachoberschulen und Berufsoberschulen werden in der Zeit vom 23. Februar bis 6. März 2026 entgegengenommen.
  2. 2. Der Anmeldezeitraum gilt auch für die Vorklasse und den Vorkurs der Berufsoberschule und die Klassen in Teilzeitform.
  3. 3. Die Aufnahmeprüfung für die Ausbildungsrichtung Gestaltung findet am Mittwoch, den 11. März 2026 statt.
  4. 4. Der Eignungstag für Bewerberinnen und Bewerber der Integrationsvorklasse findet am Donnerstag, den 2. Juli 2026 statt.
  5. 5. Der Eignungstag für Bewerberinnen und Bewerber der Berufsoberschule, die einen mittleren Schulabschluss und die notwendige berufliche Vorbildung nachweisen, jedoch die Eignungsvoraussetzungen nicht erfüllen, findet am Mittwoch, den 29. Juli 2026 statt.
  6. 6. Der Eignungstag für Bewerberinnen und Bewerber der Fachoberschule, die im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in einem der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik keine Note nachweisen, findet am Mittwoch, den 29. Juli 2026 statt.
  7. 7. Der Eignungstag für den Eintritt in die Vorklasse für Bewerber, die die notwendige berufliche Vorbildung, jedoch keinen mittleren Schulabschluss nachweisen, findet am Mittwoch, den 29. Juli 2026 statt.
  8. 8. Die Aufnahmevoraussetzungen sowie die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus der Schulordnung für die Berufliche Oberschule – Fachoberschulen und Berufsoberschulen – (Fachober- und Berufsoberschulordnung – FOBOSO).
  9. 9. Weitergehende Informationen erteilen die Beruflichen Oberschulen (Fachoberschulen und Berufsoberschulen).
  10. 10. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Bekanntmachung tritt am 1. Februar 2026 in Kraft. Mit Ablauf des 31. Januar 2026 tritt die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Aufnahme in die Berufliche Oberschule (Fachoberschule und Berufsoberschule) zum Schuljahr 2026/2027 vom 28. Juni 2024 (BayMBl. Nr. 318, StAnz. Nr. 28) außer Kraft.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor

StAnz. Nr. 3