Besetzung von Stellen der Ständigen Stellvertreterin/
des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) im Bereich der staatlichen Gymnasien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 5. Februar 2026, Az. VI.3-BP5001.1/369/1
An folgenden Gymnasien ist zum 1. August 2026 die Stelle der Ständigen Stellvertreterin/des Ständigen Stellvertreters (m/w/d) der Schulleiterin bzw. des Schulleiters (Funktionsnummer 1100) zu besetzen:
- 1. Gymnasium Aschheim (Fkt. 1120)
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache. Die Schule nimmt den Unterrichtsbetrieb zum Schuljahr 2026/2027 mit den Jahrgangsstufen 5 bis 8 auf. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 2. Robert-Koch-Gymnasium Deggendorf
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 975 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Niederbayern.
- 3. Gymnasium Dorfen
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 090 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist ein Gymnasium mit dem Profil Inklusion. An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-Ost.
- 4. Gymnasium Fridericianum Erlangen
Die Schule ist ein Humanistisches Gymnasium mit Latein als erster Pflichtfremdsprache (etwa 470 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Mittelfranken.
- 5. Jean-Paul-Gymnasium Hof (Fkt. 1101)
Die Schule ist ein Humanistisches, ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Musisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 395 Schülerinnen und Schüler). Die Schule ist Dienstsitz des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberfranken.
- 6. Valentin-Heider-Gymnasium Lindau
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Wirtschaftswissenschaftliches und ein Sozialwissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 635 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Schwaben.
- 7. Staffelsee-Gymnasium Murnau
Die Schule ist ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Sprachliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 860 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
- 8. Johann-Andreas-Schmeller-Gymnasium Nabburg
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 605 Schülerinnen und Schüler). Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
- 9. Gymnasium Neutraubling
Die Schule ist ein Sprachliches, ein Naturwissenschaftlich-technologisches und ein Wirtschaftswissenschaftliches Gymnasium mit Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 1 465 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule ist ein Gymnasium mit Studienseminar. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk des Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in der Oberpfalz.
- 10. Staatliches Gymnasium Pullach i.Isartal
Die Schule ist ein Sprachliches und ein Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium mit Latein oder Englisch als erster Pflichtfremdsprache (etwa 780 Schülerinnen und Schüler). An der Schule ist eine Erweiterte Schulleitung eingerichtet. Die Schule befindet sich im Aufsichtsbezirk der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern-West.
Voraussetzungen:
Für die Besetzung der Stellen kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis im Dienst des Freistaats Bayern mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht, außerdem Beamtinnen/Beamte im Dienst des Freistaats Bayern mit gleicher Qualifikation. Die Bewerberin bzw. der Bewerber muss die Besoldungsgruppe A 14 oder höher bereits erreicht und die entsprechende Verwendungseignung in der aktuellen dienstlichen Beurteilung zuerkannt bekommen haben. Unterrichtserfahrungen an einem Gymnasium nach dem Ableisten des Vorbereitungsdienstes sind zwingend erforderlich. Bei Versetzungsanträgen von stellvertretenden Schulleiterinnen bzw. stellvertretenden Schulleitern sind die dienstlichen Belange ihrer Schule zu berücksichtigen. Ein Wechsel in der stellvertretenden Schulleitung vor Ablauf eines Zeitraums von drei Jahren nach Bestellung ist nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Verwaltungserfahrung in der Schulaufsicht und/oder aus Tätigkeiten bei obersten Dienstbehörden des Freistaats Bayern ist von Vorteil. Frauen werden besonders aufgefordert, sich zu bewerben (Art. 7 Abs. 3 BayGlG). Es wird erwartet, dass Wohnung am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung genommen wird.
Die ausgeschriebenen Stellen sind für die Besetzung mit einer/einem Schwerbehinderten geeignet; Schwerbehinderte werden bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung bevorzugt berücksichtigt. Teilzeit ist (in funktionsverträglichem Umfang) möglich, nicht jedoch an Seminarschulen.
Das Staatsministerium behält sich vor, Bewerberinnen und Bewerber, die das statusrechtliche Amt bereits innehaben, und solche Bewerberinnen und Bewerber, die sich auf einen höheren Dienstposten bewerben, nicht in unmittelbarer Konkurrenz zu werten.
Die Funktion wird geprägt von der Unterstützung der Schulleiterin/des Schulleiters bei der Wahrnehmung sämtlicher Leitungsaufgaben, mithin bei der Ausübung der Dienstaufsicht und der Erfüllung der in Art. 57 Abs. 2 BayEUG übertragenen Aufgaben, beim Tätigwerden als Behördenvorstand und Vorgesetzter aller Beamten und Arbeitnehmer der Schule (§ 24 Abs. 1 LDO) sowie bei der Vertretung der Schule nach außen (Art. 57 Abs. 3 BayEUG). Den Schwerpunkt der Tätigkeit der Schulleiterstellvertreterin/des Schulleiterstellvertreters bilden somit Führungsaufgaben und Personalverantwortung. Diesbezügliche Erfahrungen sind daher von Vorteil.
Bewerbung:
Hausbewerbungen werden unter Angabe der privaten Anschrift unmittelbar bei der Schulleitung eingereicht.
Bewerbungen, die mit einer Versetzung verbunden sind (Außenbewerbungen), werden zusammen mit einer Stellungnahme der/des Dienstvorgesetzten an die Leitung der Schule, an der die Funktionsstelle zu besetzen ist (Zielschule), weitergegeben.
Einer Außenbewerberin/einem Außenbewerber wird empfohlen, sich bei der Leiterin/dem Leiter der Zielschule vorzustellen. In diesem Zusammenhang kann, soweit erforderlich, von der/dem Dienstvorgesetzten auf Antrag Dienstbefreiung erteilt werden; Anspruch auf Reisekostenerstattung besteht nicht.
Den Bewerbungen sind eine Kopie der letzten dienstlichen Beurteilung sowie Nachweise über besuchte Führungsfortbildungen (vgl. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus über die Qualifikation von Führungskräften an der Schule vom 19. Dezember 2006 (KWMBl. I 2007 S. 7)) beizulegen.
Die Leitung der Zielschule übermittelt zusammen mit entsprechenden Stellungnahmen alle Haus- und Außenbewerbungen an die/den für die Zielschule zuständige/-n Ministerialbeauftragte/-n. Die/Der für die Zielschule zuständige Ministerialbeauftragte gibt alle Haus- und Außenbewerbungen wiederum mit einer Stellungnahme an das Staatsministerium weiter.
Lehrkräfte, die nach dem 31. Dezember 1970 geboren sind, derzeit noch keinen Dienst an der Zielschule leisten und bei denen die erfolgreiche Bewerbung mit einer Versetzung verbunden ist, müssen – sofern nicht bereits geschehen – möglichst zeitnah den erforderlichen Nachweis nach dem Masernschutzgesetz (§ 20 Abs. 9 IfSG) bei ihrer Schulleitung vorlegen; die Schulleitung übermittelt die Dokumentationshilfe, wie in Anlage zum KMS vom 25. Januar 2022 dargestellt, ehestmöglich an das Staatsministerium, SG VI-1. Sollte der Nachweis derzeit nicht erbracht werden können, ist das Staatsministerium (SG VI-1) umgehend zu informieren. Legt eine Lehrkraft den Nachweis nicht vor, können die Versetzung und damit auch die Stellenbesetzung nicht vorgenommen werden. In diesem Fall ist das Staatsministerium ebenfalls umgehend zu informieren.
Termine:
| Einreichung von Hausbewerbungen bei der Schulleitung: |
bis 9. März 2026 |
| Weitergabe von Außenbewerbungen (über die/den unmittelbare/-n Dienstvorgesetzte/-n) an die Zielschule: |
bis 11. März 2026 |
| Übermittlung an die/den zuständigen Ministerialbeauftragte/-n: |
bis 18. März 2026 |
| Zuleitung sämtlicher Bewerbungen an das Staatsministerium: |
bis 25. März 2026 |
Die Schulleitungen werden gebeten, die Ausschreibung den Lehrkräften bekannt zu geben; dies gilt auch für in Betracht kommende abwesende Lehrkräfte.
Martin Wunsch
Ministerialdirektor