6322-J
Änderung der Bekanntmachung über die Zahlstellen besonderer Art der
bayerischen Justizverwaltung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz
vom 10. Februar 2026, Az. B2 - 5600 - VI - 11371/2025
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Zahlstellen besonderer Art der bayerischen Justizverwaltung (Zahlstellenergänzungsbestimmungen – ZErgBest) vom 2. März 2017 (JMBl. S. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 4.12.2 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Der Wortlaut wird Satz 1.
- 1.1.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Darüber hinaus sind Zahlungen mittels Karte zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe, der Erzwingungshaft oder der Untersuchungshaft einschließlich der damit verbundenen Verfahrenskosten zulässig.“
- 1.2
- Nr. 6.2.8 wird wie folgt geändert:
- 1.2.1
- Der Wortlaut wird Satz 1.
- 1.2.2
- Folgender Satz 2 wird angefügt:
„2Nr. 6.2.1.3 findet hierbei in den in der GGABek-JVA geregelten Fällen keine Anwendung.“
- 2.
- Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2026 in Kraft.
Dr. Winfried Brechmann
Ministerialdirektor