Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 78 vom 25.02.2026

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Staatsministerium der Justiz

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Verwaltungsvorschrift

6322-J
  • Finanzwesen
  • Landeshaushalt, Bundeshaushalt
  • Ausführung des Haushalts
  • Kassen- und Rechnungswesen

6322-J

Änderung der Bekanntmachung über die Zahlstellen besonderer Art der
bayerischen Justizverwaltung

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz

vom 10. Februar 2026, Az. B2 - 5600 - VI - 11371/2025

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz über die Zahlstellen besonderer Art der bayerischen Justizverwaltung (Zahlstellenergänzungsbestimmungen – ZErgBest) vom 2. März 2017 (JMBl. S. 47), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 14. Mai 2019 (BayMBl. Nr. 187) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 4.12.2 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Der Wortlaut wird Satz 1.
1.1.2
Folgender Satz 2 wird angefügt:

2Darüber hinaus sind Zahlungen mittels Karte zur Abwendung einer Ersatzfreiheitsstrafe, der Erzwingungshaft oder der Untersuchungshaft einschließlich der damit verbundenen Verfahrenskosten zulässig.“

1.2
Nr. 6.2.8 wird wie folgt geändert:
1.2.1
Der Wortlaut wird Satz 1.
1.2.2
Folgender Satz 2 wird angefügt:

2Nr. 6.2.1.3 findet hierbei in den in der GGABek-JVA geregelten Fällen keine Anwendung.“

2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. März 2026 in Kraft.

Dr. Winfried Brechmann

Ministerialdirektor