Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 79 vom 25.02.2026

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Staatsministerium für Unterricht und Kultus

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Stellenausschreibung

Ausschreibung von Funktionsstellen an staatlichen Beruflichen Oberschulen
(Fachoberschulen und Berufsoberschulen)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

vom 10. Februar 2026, Az. VII.7-BP9001.1-6/74/5

Die Funktion der Mitarbeiterin/des Mitarbeiters (m/w/d) in der Schulleitung an der Beruflichen Oberschule Haar, Staatliche Fachoberschule, ist mit Wirkung vom 1. August 2026 neu zu besetzen:

Im Wesentlichen erstreckt sich das Aufgabengebiet auf folgende Tätigkeiten:

  • verantwortliche Übernahme des Themas Schulleben sowie alle hierzu gehörenden kaufmännischen/rechtlichen Prozesse, u. a. Schulfahrten und Veranstaltungen
  • verantwortliche Übernahme und Koordination aller externen Kontakte, wie z. B. zu Eltern, zum Förderverein, zu Unternehmen (soweit nicht fachpraktische Ausbildung betreffend), sowie inhaltliche Ausgestaltung dieser Beziehungen
  • verantwortliche Übernahme der Thematik Lehrerbildung innerhalb der Schulleitung sowohl im Rahmen der universitären Ausbildung als auch im Rahmen des Referendariats
  • verantwortliche Übernahme aller schulischen Qualitätsentwicklungsthemen innerhalb der Schulleitung
  • Organisation des Nachteilsausgleichs und der Anerkennung der 2. Fremdsprache
  • Mitwirkung bei der Durchführung der Fachabiturprüfung sowie bei der Organisation der „Anderen Bewerber“
  • Mitwirkung im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, u. a. im Rahmen von sozialen Netzwerken und auch bei internationalen Kontakten
  • Vorbereitung und Durchführung von Konferenzen, z. B. Notenkonferenzen
  • Mitwirkung bei der Vertretungsplanung (Untis)
  • Mitwirkung bei der Zeugniserstellung (Infoportal)
  • ASV-Datenverarbeitung
  • Übernahme von Führungsverantwortung als Mitglied der erweiterten Schulleitung

Für die Besetzung der Stelle kommen staatliche Lehrkräfte im Beamtenverhältnis oder im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis beim Freistaat Bayern in Betracht. Sie müssen die Befähigung für das Lehramt an beruflichen Schulen nachweisen. Des Weiteren kommen auch Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt an Realschulen mit Ergänzungsprüfung für die Fachoberschulen oder mit der Befähigung für das Lehramt an Gymnasien in Betracht; diese Bewerberinnen und Bewerber müssen mehrjährige Unterrichtserfahrung an staatlichen Beruflichen Oberschulen oder eine mehrjährige Tätigkeit in der Schulaufsicht nachweisen.

Die Vergabekriterien nach den Richtlinien für Funktionen von Lehrkräften an staatlichen beruflichen Schulen vom 30. Mai 2016 müssen erfüllt sein.

Die Stelle kann auch in Teilzeit wahrgenommen werden. Bewerbungen von Frauen werden ausdrücklich begrüßt. Schwerbehinderte Menschen haben bei im Wesentlichen gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung Vorrang.

Es wird erwartet, dass die künftige Funktionsinhaberin/der künftige Funktionsinhaber am Schulort selbst oder in unmittelbarer Umgebung eine Wohnung nimmt bzw. wohnhaft ist.

Bewerbungen sind unter Angabe einer privaten oder dienstlichen E-Mail-Adresse für die im Zusammenhang mit der Bewerbung notwendige Kommunikation spätestens zwei Wochen nach der Veröffentlichung im Bayerischen Ministerialblatt mit einer tabellarischen Darstellung des beruflichen Werdegangs (bitte ohne Bewerbungsmappe, Kunststoffhefter oder Heftklammern) auf dem Dienstweg bei der/dem für die ausgeschriebene Stelle zuständigen Ministerialbeauftragten einzureichen. Bei Bewerbungen, die mit einer Versetzung in den Zuständigkeitsbereich einer anderen unmittelbaren Schulaufsichtsbehörde verbunden sind, ist eine Zweitschrift der für die Stammschule zuständigen Regierung bzw. der/dem für die Stammschule zuständigen Ministerialbeauftragten zuzuleiten.

Zu den Bewerbungen ist Stellung zu nehmen:

  1. a)von der Schulleitung, die die Bewerbungsunterlagen unverzüglich an die zuständige Ministerialbeauftragte/den zuständigen Ministerialbeauftragten weiterleitet.

Falls die letzte dienstliche Beurteilung länger als vier Jahre zurückliegt oder in vereinfachter Form erstellt wurde, muss eine Anlassbeurteilung beigefügt werden. Gleiches gilt, wenn die Bewerberin/der Bewerber seit der letzten dienstlichen Beurteilung befördert wurde und in dem Beförderungsamt mindestens 32 Monate tätig war oder erstmals mit wesentlich anderen Aufgaben im Rahmen einer Funktionstätigkeit betraut wurde, die einem anderen Statusamt zuzuordnen sind und deren Ausübung im Rahmen der letzten dienstlichen Beurteilung noch nicht gewürdigt werden konnte, und diese Aufgaben über einen Zeitraum von mindestens 32 Monaten ausgeübt wurden.

  1. b)von der/dem zuständigen Ministerialbeauftragten, in deren/dessen Bereich die Stelle zu besetzen ist. Die Stellungnahme ist baldmöglichst beim Staatsministerium vorzulegen.

Um die Stellenbesetzungen im vorgegebenen Zeitrahmen abschließen zu können, wird von den nach dem 31. Dezember 1970 geborenen Lehrkräften mit Versetzungsabsicht an eine Schule, für welche der Geltungsbereich des Masernschutzgesetzes eröffnet ist, ein Nachweis im Sinne des Masernschutzgesetzes benötigt (vgl. KMS vom 19. Mai 2020, Az. VI.7-BP9009-7b.20 077).

Die Schulleitungen geben die Ausschreibung den Lehrkräften über die an der jeweiligen Schule üblichen Kommunikationswege bekannt.

Martin Wunsch

Ministerialdirektor