2154-I
Änderung der Richtlinien für Evakuierungsplanungen
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Sport und Integration
vom 17. Februar 2026, Az. D4-2253-16-1
- 1.
- Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinien für Evakuierungsplanungen vom 12. Januar 2016 (AllMBl. S. 35) wird wie folgt geändert:
- 1.1
- Nr. 1 wird wie folgt geändert:
- 1.1.1
- Nach Abs. 1 wird folgender Abs. 2 eingefügt:
„Diese Richtlinien gelten auch für Maßnahmen der Aufenthaltsregelung nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 des Zivilschutz- und Katastrophenhilfegesetzes (ZSKG) zum Schutz der Bevölkerung vor kriegsbedingten Einwirkungen beziehungsweise zum Zwecke der Verteidigung. Die allgemeine Aufnahmeplanung nach Nr. 5 kann auch für Zwecke des Zivilschutzes eingesetzt werden.“
- 1.1.2
- Der bisherige Abs. 2 wird Abs. 3.
- 1.2
- In Nr. 3 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „Bau und Verkehr“ durch die Angabe „Sport und Integration“ ersetzt.
- 1.3
- Der Nr. 5.2.1 wird folgende Angabe angefügt:
| „Kreisverwaltungsbehörden mit mehr als 300 000 Einwohnern | für 3 000 Personen. |
Soweit darüber hinausgehend geeignete Unterbringungsmöglichkeiten vorhanden sind, sind diese im Rahmen der allgemeinen Katastrophenschutzplanung bei Kennziffer 4.1.1.2 in der Fachanwendung GeoKAT zu erfassen.“
- 1.4
- In Nr. 7 Satz 2 wird die Angabe „28. Februar 2026“ durch die Angabe „29. Februar 2036“ ersetzt.
- 2.
- 1Diese Bekanntmachung tritt am 28. Februar 2026 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.3 am 1. Januar 2027 in Kraft.
Dr. Erwin Lohner
Ministerialdirektor