Veröffentlichung BayMBl. 2026 Nr. 86 vom 04.03.2026

Veröffentlichendes Ressort

Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus

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Verwaltungsvorschrift

7815-L
  • Wirtschaftsrecht
  • Landwirtschaft und Ernährungswirtschaft
  • Landwirtschaftliches Bodenrecht
  • Flurbereinigung und Melioration

7815-L

Änderung der Geschäftsordnung für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern
(ALEGO)

Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für
Ernährung, Landwirtschaft, und Forsten und Tourismus

vom 9. Februar 2026, Az. E7-0203-1/97

1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten über die Geschäftsordnung für die Ämter für Ländliche Entwicklung in Bayern (ALEGO) vom 20. Januar 2021 (BayMBl. Nr. 108) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 1.1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ wird durch die Angabe „dem Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus“ ersetzt

1.1.2
Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

3Das Staatsministerium übt die Rechts- und Fachaufsicht über die Verwaltung und die Dienstaufsicht über deren Beschäftigte aus.“

1.2
Nr. 1.3 Satz 4 erhält folgende neue Fassung:

4Am Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern ist zusätzlich das Bayerische Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (BayLE) eingerichtet (Anlage 2).“

1.3
Nr. 1.4 wird wie folgt geändert:
1.3.1
Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

1Die Ämter werden von Beamtinnen und Beamten der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Ländliche Entwicklung, die für ein Amt ab der Besoldungsgruppe A 14 qualifiziert sind, geleitet und nach außen vertreten (Leitung).“

1.3.2
Satz 3 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Abteilungsleitern“ wird durch die Angabe „Abteilungsleitungen“ ersetzt.

1.3.3
Satz 4 wird wie folgt geändert:

Vor der Angabe „Controlling“ wird die Angabe „wirkungsorientiertes“ eingefügt.

1.3.4
Satz 6 erhält folgende neue Fassung:

„6Sie nimmt die Aufsicht über den im Regierungsbezirk sitzenden Verband für Ländliche Entwicklung (Verband) wahr.“

1.3.5
Satz 14 wird gestrichen.
1.3.6
Der bisherige Satz 15 wird zu Satz 14 und wie folgt geändert:

Die Angabe „unterstellt“ wird durch die Angabe „zugeordnet“ ersetzt.

1.4
Nr. 1.5 Satz 4 wird wie folgt geändert:

Vor der Angabe „Beschäftigten“ wird die Angabe „Leitung und die“ eingefügt.

1.5
Nr. 1.6 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„1In der überfachlichen Aus- und Fortbildung arbeiten die Ämter insbesondere mit der Staatlichen Führungsakademie für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zusammen, in der fachlichen Aus- und Fortbildung mit dem BayLE.“

1.6
Nr. 2 wird wie folgt geändert:
1.6.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Nach der Angabe „zukunftsfähig“ wird die Angabe „ , klimaangepasst“ eingefügt.

1.6.2
Satz 7 wird gestrichen.
1.6.3
Die bisherigen Sätze 8 bis 22 werden zu Sätzen 7 bis 21.
1.7
Nr. 3.1.1 Satz 6 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Projektleiter“ wird durch die Angabe „Projektleitungen“ ersetzt.

1.8
Nr. 3.1.2 wird wie folgt geändert:
1.8.1
Es wird folgender neuer Satz 1 eingefügt:

„1Die Abteilungen Land- und Dorfentwicklung werden von Beamtinnen und Beamten der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt Ländliche Entwicklung, geleitet.“

1.8.2
Der bisherige Satz wird zu Satz 2.
1.9
Nr. 3.1.3 Satz 2 Buchstabe a) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Projektleiter“ wird durch die Angabe „Projektleitungen“ ersetzt.

1.10
Nr. 3.2.1 wird wie folgt geändert:
1.10.1
Satz 4 erhält folgende neue Fassung:

4Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines dieser Sachgebiete verbunden.“

1.10.2
Satz 6 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Leiter“ wird durch die Angabe „Leitungen“ ersetzt.

1.11
Nr. 3.2.3 wird wie folgt geändert:
1.11.1
Buchstabe a) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „BZA“ wird durch die Angabe „BayLE“ ersetzt.

1.11.2
Buchstabe b) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.12
Nr. 3.2.4 wird wie folgt geändert:
1.12.1
Buchstabe a) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „BZA“ wird durch die Angabe „BayLE“ ersetzt.

1.12.2
Buchstabe b) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.12.3
Buchstabe c) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.12.4
Buchstabe d) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.13
Nr. 3.2.5 wird wie folgt geändert:
1.13.1
Buchstabe a) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „BZA“ wird durch die Angabe „BayLE“ ersetzt.

1.13.2
Buchstabe b) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.13.3
Buchstabe d) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.13.4
Buchstabe e) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.14
Nr. 3.2.6 Buchstabe e) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „A und B“ wird gestrichen.

1.15
Nr. 3.3.1 wird wie folgt geändert:
1.15.1
Satz 5 erhält folgende neue Fassung:

5Mit der Abteilungsleitung ist in der Regel die Leitung eines dieser Sachgebiete verbunden.“

1.15.2
Satz 7 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Leiter“ wird durch die Angabe „Leitungen“ ersetzt.

1.16
Nr. 3.3.4 Satz 2 erhält folgende neue Fassung:

2Ist die Sachgebietsleitung Z 2 zugleich Abteilungsleitung Z, so bestimmt die Leitung des Amtes eine weitere Abteilungsleitung, der nicht zugleich die Vertretung der Amtsleitung übertragen ist, zur oder zum Datenschutzbeauftragten.“

1.17
Nr. 3.3.5 wird wie folgt geändert:
1.17.1
Buchstabe c) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „BZA“ wird durch die Angabe „BayLE“ ersetzt.

1.17.2
Buchstabe e) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „DV-Anwender“ wird durch die Angabe „DV-Anwenderinnen und Anwender“ ersetzt.

1.18
Nr. 3.4 wird wie folgt geändert:
1.18.1
Die Überschrift wird wie folgt geändert:

Vor der Angabe „Kommunikation“ wird die Angabe „Stabstelle“ eingefügt.

1.18.2
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „unterstellt“ wird durch die Angabe „zugeordnet“ ersetzt.

1.18.3
Buchstabe e) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „BZA“ wird durch die Angabe „BayLE“ ersetzt

1.19
Nr. 4 wird wie folgt geändert:

Die Überschrift erhält folgende neue Fassung:

4.
Bayerisches Kompetenzzentrum Ländliche Entwicklung (BayLE)
1.20
Nr. 4.1 wird wie folgt geändert:
1.20.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Der BZA“ wird durch die Angabe „Das BayLE“ ersetzt“.

1.20.2
Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

2Die Auswahl, Priorisierung und strategische Zielsetzung dieser Aufgaben erfolgt in Abstimmung mit dem Staatsministerium.“

1.20.3
Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3 und wie folgt geändert:

Die Angabe „Er“ wird durch die Angabe „Es“ ersetzt.

1.20.4
Der bisherige Satz 3 wird zu Satz 4 und erhält folgende neue Fassung:

4Es sorgt für den notwendigen Wissenstransfer und bringt sich in ein Netzwerk zur Stärkung des ländlichen Raums ein.“

1.20.5
Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 5 und wie folgt geändert:

Die Angabe „BZA“ wird durch die Angabe „BayLE“ ersetzt.

1.20.6
Die bisherigen Sätze 5 bis 7 werden zu Sätzen 6 bis 8.
1.20.7
Der bisherige Satz 8 wird zu Satz 9 und wie folgt geändert:

Die Angabe „Der BZA“ wird durch die Angabe „Das BayLE“ ersetzt.

1.20.8
Der bisherige Satz 9 wird zu Satz 10 und erhält folgende neue Fassung:

10Die fachliche und koordinierende Leitung des BayLE obliegt der Leitung des BayLE, die vom Staatsministerium festgelegt wird; im Übrigen der Leitung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern.“

1.20.9
Der bisherige Satz 10 wird zu Satz 11 und erhält folgende neue Fassung:

11Die Leitung des BayLE ist zugleich für das Informationssicherheitsmanagement (ISM) der Ämter für Ländliche Entwicklung verantwortlich.“

1.20.10
Es wird folgender neuer Satz 12 eingefügt:

12Ihr ist der oder die Informationssicherheitsbeauftragte (ISB) in Bezug auf seine oder ihre Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Informationssicherheit unmittelbar zugeordnet.“

1.21
Nr. 4.2.1 wird wie folgt geändert:
1.21.1
Satz 3 wird gestrichen.
1.21.2
Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 3.
1.22
Nr. 4.2.2 wird wie folgt geändert:
1.22.1
Buchstabe d) wird gestrichen.
1.22.2
Der bisherige Buchstabe e) wird zu Buchstabe d).
1.22.3
Der bisherige Buchstabe f) wird zu Buchstabe e).
1.22.4
Es wird folgender neuer Buchstabe f) eingefügt:
„f)
Tätigkeiten der Kommunikation, u.a. zum Aufbau und zur Betreuung verschiedener Informationsangebote der Verwaltung für Ländliche Entwicklung für Bürgerinnen und Bürger im ländlichen Raum, im Zusammenhang mit der Außendarstellung der Verwaltung für Ländliche Entwicklung bzw. im Austausch innerhalb der Verwaltung“
1.23
Nr. 4.2.3 wird wie folgt geändert:
1.23.1
Buchstabe d) wird gestrichen.
1.23.2
Das Komma am Ende von Buchstabe c) wird durch einen Punkt ersetzt.
1.24
Nr. 4.2.4 erhält folgende neue Fassung:
„4.2.4
Sachgebiet Landespflege, Landnutzung (G 2)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 2 gehören insbesondere:

a)
Grundsatzfragen zur nachhaltigen Landnutzung und zum Klima- und Ressourcenschutz (z. B. Biodiversität, Boden- und Wasserschutz und ökologischer Landbau) sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
b)
Grundsatzfragen der Landespflege (z. B. ökologische Planungen, Umweltprüfungen) sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
c)
Einbindung von Zielsetzungen nachhaltiger Landnutzung und Landespflege in die Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
d)
Entwicklung und Koordinierung von Initiativen, wie boden:ständig, Öko-Modellregionen und HeimatUnternehmen,
e)
Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von freiberuflichen Leistungen bei den Themen nachhaltige Landnutzung, Ressourcenschutz und Landespflege sowie Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen,
f)
Zusammenarbeit mit Stellen, die mit Fragen der nachhaltigen Landnutzung, des Ressourcenschutzes und der Landespflege befasst sind.“
1.25
Nr. 4.2.5 erhält folgende neue Fassung:
„4.2.5
Sachgebiet Dorferneuerung (G 3)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 3 gehören insbesondere:

a)
Grundsatzfragen der Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben und Wettbewerben,
b)
Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von freiberuflichen Leistungen in der Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung sowie der Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen,
c)
Zusammenarbeit mit Stellen, die mit Fragen der Gemeindeentwicklung und Dorferneuerung befasst sind,
d)
Bearbeitung von Fragen im Zusammenhang mit dem Baugesetzbuch, insbesondere mit der Bauleitplanung im Rahmen der Innenentwicklung und mit sonstigen städtebaulichen Maßnahmen,
e)
Koordination der Zusammenarbeit der Schulen für Dorf- und Landentwicklung bzw. Flurentwicklung.“
1.26
Nr. 4.2.7 erhält folgende neue Fassung:
„4.2.7
Sachgebiet Landentwicklung, Integrierte Ländliche Entwicklung (G 5)

Zu den Aufgaben des Sachgebiets G 5 gehören insbesondere:

a)
Grundsatzfragen zur Verfahrensvorbereitung und Verfahrensdurchführung sowie zum Bodenmanagement in der Ländlichen Entwicklung,
b)
Einbindung von Zielsetzungen der Flurneuordnung in die Integrierte Ländliche Entwicklung sowie Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
c)
Aufarbeitung wissenschaftlicher Erkenntnisse auf dem Gebiet der Landentwicklung und Untersuchungen zur Effizienz der Ländlichen Entwicklung,
d)
Analyse und Definition der Anforderungen und Prozesse der IT-Fachanwendungen und des Qualitätsmanagement-Systems,
e)
Grundsatzfragen der Integrierten Ländlichen Entwicklung und Projektbegleitung bei Pilotvorhaben,
f)
Bearbeitung von Fragen zur Vergabe und Honorierung von freiberuflichen Leistungen in der Integrierten Ländlichen Entwicklung sowie der Vergabe, Abnahme und Ausführung von Planungen in besonderen Fällen,
g)
Unterstützung der Gemeinden und deren Kooperationen sowie der Bürgerinnen und Bürger bei den erneuerbaren Energien und bei der Digitalisierung, um mit neuen technischen Möglichkeiten das Lebens- und Arbeitsumfeld attraktiv zu halten und die Daseinsvorsorge zu sichern.“
1.27
Nr. 4.3.1 wird wie folgt geändert:
1.27.1
Satz 3 wird gestrichen.
1.27.2
Der bisherige Satz 4 wird zu Satz 3.
1.28
Nr. 4.3.2 erhält folgende neue Fassung:
„4.3.2
Abteilungsleitung

Die Abteilungsleitung umfasst insbesondere:

a)
Vereinbarung von Zielen und Ressourcen mit dem Staatsministerium,
b)
Koordinierung der Zusammenarbeit, Bearbeitung sachgebietsübergreifender Angelegenheiten,
c)
Strategische Überlegungen zu neuen IKT-Projekten, Information der Ämter,
d)
Grundsatzfragen der Informations- und Kommunikationstechnik sowie der Digitalisierung,
e)
Gesamtverantwortung für die Gewährleistung der Informationssicherheit in der Verwaltung für Ländliche Entwicklung,
f)
Koordinierung der Aus- und Fortbildung im IKT-Bereich,
g)
Freigabe von IKT-Verfahren,
h)
Bearbeitung von Fragen sowie Beobachtung aktueller Entwicklungen zu Vermessung, Kataster und Grundbuch,
i)
Haushalts- und Personalführung sowie Personalentwicklung,
j)
Wahrnehmung der Aufgaben des Verantwortlichen für den Datenschutz des BayLE.“
1.29
Nr. 4.3.3 wird wie folgt geändert:
1.29.1
Buchstabe d) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Systembetreuer“ wird durch die Angabe „Systembetreuende“ ersetzt.

1.29.2
Buchstabe e) wird wie folgt geändert:

Vor der Angabe „Homeoffice“ wird die Angabe „Flexibles Arbeiten/“ eingefügt.

1.30
Nr. 4.3.4 wird wie folgt geändert:
1.30.1
Buchstabe c) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Anwenderhandbücher“ wird durch die Angabe „Anwendungshandbücher“ ersetzt.

1.30.2
Buchstabe e) erhält folgende neue Fassung:
„e)
Schulung, Beratung und Unterstützung der Anwenderbetreuung und von Anwenderinnen und Anwendern fachspezifischer Programme an den Ämtern,“
1.30.3
Buchstabe f) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Auftragnehmern“ wird durch die Angabe „Auftragnehmenden“ ersetzt.

1.31
Nr. 4.3.5 wird wie folgt geändert:
1.31.1
Buchstabe c) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Anwenderhandbüchern“ wird durch die Angabe „Anwendungshandbüchern“ ersetzt.

1.31.2
Buchstabe e) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Anwenderbetreuer“ wird durch die Angabe „Anwenderbetreuung“ ersetzt.

1.31.3
Buchstabe f) wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Auftragnehmern“ wird durch die Angabe „Auftragnehmenden“ ersetzt.

1.32
Nr. 4.3.6 Buchstabe g) wird wie folgt geändert:

Vor die Angabe „Anwender“ wird die Angabe „Anwenderinnen und“ eingefügt.

1.33
Nr. 5 wird wie folgt geändert:
1.33.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „als Beamte, Arbeitnehmer und Dienstanfänger“ wird gestrichen.

1.33.2
Satz 3 erhält folgende neue Fassung:

3Die Ämter übernehmen darüber hinaus die Betreuung von dual Studierenden bzw. Studierenden mit Bildungsverträgen sowie Praktikantinnen und Praktikanten.“

1.33.3
Satz 6 erhält folgende neue Fassung:

6Das Staatsministerium bestellt die Leitung der Ämter und die Leitung des BayLE sowie im Benehmen mit der jeweiligen Leitung die Abteilungsleitungen und eine Abteilungsleitung zur Vertretung der Leitung.“

1.33.4
Satz 7 erhält folgende neue Fassung:

7Die Leitung bestellt im Einvernehmen mit dem Staatsministerium die Sachgebietsleitungen und den Vorsitz der Verbände für Ländliche Entwicklung.“

1.34
Nr. 6.1 Satz 4 wird wie folgt geändert:

Die Angabe „Leiter“ wird durch die Angabe „Leitungen“ ersetzt.

1.35
Nr. 6.2 wird wie folgt geändert:
1.35.1
Satz 1 wird wie folgt geändert:

Nach der Angabe „Schriftgut“ wird die Angabe „(aktenrelevante Dokumente)“ eingefügt.

1.35.2
Es wird folgender neuer Satz 2 eingefügt:

2Das jeweilige Amt gilt im Sinne der digitalen Aktenführung als eigenständige Organisationseinheit.“

1.35.3
Der bisherige Satz 2 wird zu Satz 3 und erhält folgende neue Fassung:

3Für die Aktenführung sind die Vorgaben des Bayerischen Digitalgesetzes (BayDiG) maßgebend.“

1.36
Nr. 6.6 Satz 4 erhält folgende neue Fassung:

4Eine beauftragte Person für Arbeitssicherheit ist zu bestellen.“

1.37
Die bisherige Anlage 2 wird durch die dieser Bekanntmachung anliegenden Anlage ersetzt.
2.
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. März 2026 in Kraft.

Hubert Bittlmayer

Ministerialdirektor



Anlage