Fundstelle GVBl. 2010 S. 701

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Verordnung

2230-1-1-5-UK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Allgemeines
2230-1-1-5-UK

Dritte Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung

Vom 6. September 2010


Auf Grund des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch § 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2010 (GVBl S. 334), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:

§ 1

Die Verordnung über die Errichtung staatlicher Schulen (Schulerrichtungsverordnung – SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl S. 96, BayRS-2230-1-1-5-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 19. August 2009 (GVBl S. 483), wird wie folgt geändert:

1.
In § 2 Abs. 2 Satz 2 werden die Worte „beamtenrechtlicher, besoldungsrechtlicher und“ gestrichen.

2.
§ 4 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 2 erhält folgende Fassung:

„(2) 1Anlage 3 Teil 3 tritt vorbehaltlich der Sätze 2 und 3 mit Ablauf des 31. Juli 2015 außer Kraft. 2 Teil 3 Nr. 3.2 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2011 außer Kraft. 3 Teil 3 Nrn. 1.1, 1.2, 5.3, 6.1, 6.2 und 7.1 treten mit Ablauf des 31. Juli 2012 außer Kraft.“

b)
Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Anlage 6 Nrn. 1.7 und 1.10 treten mit Ablauf des 31. Juli 2011, Nr. 4.7 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013, Nrn. 2.9 und 4.4 treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.“

c)
Abs. 3 erhält folgende Fassung:

„(3) Anlage 6 Nr. 4.7 tritt mit Ablauf des 31. Juli 2013, Nrn. 2.9 und 4.4 treten mit Ablauf des 31. Juli 2014 außer Kraft.“

d)
Abs. 4 wird aufgehoben.

e)
Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 4 und die Nrn. „2.3, 4.2“ werden durch die Nr. „2.4“ ersetzt.

f)
Der bisherige Abs. 6 wird Abs. 5.

3.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 1.20 eingefügt:

„1.20 Staatliche Realschule Gmund a. Tegernsee“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.20 bis 1.26 werden Nrn. 1.21 bis 1.27.

c)
Es wird folgende neue Nr. 1.28 eingefügt:

„1.28 Staatliche Realschule Kaufering“.

d)
Die bisherigen Nrn. 1.27 bis 1.42 werden Nrn. 1.29 bis 1.44.

e)
Es wird folgende neue Nr. 1.45 eingefügt:

„1.45 Staatliche Realschule Poing“.

f)
Die bisherigen Nrn. 1.43 bis 1.57 werden Nrn. 1.46 bis 1.60.

g)
Es wird folgende neue Nr. 5.13 eingefügt:

„5.13 Staatliche Realschule Langenzenn“.

h)
Die bisherigen Nrn. 5.13 bis 5.23 werden Nrn. 5.14 bis 5.24.

4.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 1.24 eingefügt:

„1.24 Gymnasium Gaimersheim“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.24 bis 1.106 werden Nrn. 1.25 bis 1.107.

5.
Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)
Teil 1 wird wie folgt geändert:

aa)
In der Überschrift wird das Wort „Unbefristet“ durch die Worte „Zeitlich unbefristet“ ersetzt.

bb)
Es wird folgende neue Nr. 1.1 eingefügt:

„1.1
Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Freilassing
Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land,
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Freilassing“.

cc)
Die bisherige Nr. 1.1 wird Nr. 1.2 und wie folgt geändert:

In Spalte 3 werden nach dem Wort „Land“ ein Komma und die Worte

„Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Freilassing“

eingefügt.

dd)
Die bisherigen Nrn. 1.2 bis 1.22 werden Nrn. 1.3 bis 1.23.

ee)
Es wird folgende neue Nr. 2.1 eingefügt:

„2.1
Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Grafenau
Staatliche Berufsschule Waldkirchen“.

ff)
Die bisherigen Nrn. 2.1 bis 2.14 werden Nrn. 2.2 bis 2.15.

gg)
Es wird folgende neue Nr. 3.6 eingefügt:

„3.6
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Oberviechtach
Staatliches Berufliches Schulzentrum Oskar-von-Miller Schwandorf“.

hh)
Die bisherigen Nrn. 3.6 bis 3.12 werden Nrn. 3.7 bis 3.13.

ii)
Die bisherigen Nrn. 3.13 und 3.14 werden Nrn. 3.14 und 3.15; die Spalte 3 erhält jeweils folgende Fassung:

„Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau“.

jj)
Es wird folgende Nr. 3.16 eingefügt:

„3.16
Staatliche Berufsfachschule für informations- und telekommunikationstechnische Berufe Wiesau
Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau“.


kk)
Es wird folgende neue Nr. 4.5 eingefügt:

„4.5
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Bamberg
Staatliches Berufliches Schulzentrum Bamberg“.

ll)
Die bisherigen Nrn. 4.5 bis 4.11 werden Nrn. 4.6 bis 4.12.

mm)
Es wird folgende neue Nr. 4.13 eingefügt:

„4.13
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Hof
Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land“.

nn)
Die bisherigen Nrn. 4.12 bis 4.19 werden Nrn. 4.14 bis 4.21.

oo)
Es wird folgende neue Nr. 5.9 eingefügt:

„5.9
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Roth
Staatliche Berufsschule Roth“.

pp)
Die bisherige Nr. 5.9 wird Nr. 5.10; in Spalte 3 werden nach dem Wort „Tauber“ die Worte „-Dinkelsbühl,

Staatliche Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten Dinkelsbühl“


eingefügt.

qq)
Die bisherigen Nrn. 5.10 bis 5.12 werden Nrn. 5.11 bis 5.13.

rr)
Es wird folgende neue Nr. 7.2 eingefügt:

„7.2
Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Bad Wörishofen
Staatliche Berufsschule Mindelheim“.

ss)
Die bisherigen Nrn. 7.2 bis 7.12 werden Nrn. 7.3 bis 7.13.

tt)
Die bisherige Nr. 7.13 wird gestrichen.

uu)
In Nrn. 7.14 und 7.15 werden in Spalte 3 jeweils die Worte „Staatliche Berufsfachschule für Hauswirtschaft Kempten (Allgäu),“ gestrichen.

b)
Teil 3 wird wie folgt geändert:

aa)
In Nr. 3.3 erhält Spalte 3 folgende Fassung:

„Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau“.

bb)
Nrn. 4.1 und 4.2 werden gestrichen.

cc)
In Nr. 5.2 erhält Spalte 3 folgende Fassung:

„Staatliche Berufsschule Rothenburg o. d. Tauber-Dinkelsbühl,

Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Rothenburg o. d. Tauber“.

dd)
Nr. 5.4 wird gestrichen.

6.
Anlage 4 wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Überschrift werden folgende Worte eingefügt:

„Teil 1

Zeitlich unbefristet errichtete staatliche Wirtschaftsschulen“.

b)
In Nr. 5.2 werden in Spalte 3 die Worte „Staatliche Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten Dinkelsbühl“ gestrichen.

c)
Es wird folgender Teil 2 angefügt:

„Teil 2

Zeitlich befristet errichtete staatliche Wirtschaftsschulen


Lfd. Nr.
Bezeichnung der Schule
Organisatorische Verbindung
1.
Regierungsbezirk Oberbayern
1.1
Staatliche Wirtschaftsschule Altötting in Burgkirchen
Staatliche Berufsschule Altötting
1.2
Staatliche Wirtschaftsschule Berchtesgadener Land in Freilassing
Staatliche Berufsschule Berchtesgadener Land
2.
Regierungsbezirk Niederbayern
3.
Regierungsbezirk Oberpfalz
3.1
Staatliche Wirtschaftsschule
Neumarkt
Staatliche Berufsschule Neumarkt i. d. OPf.
4.
Regierungsbezirk Oberfranken
4.1
Staatliche Wirtschaftsschule
Neuenmarkt
Staatliches Berufliches Schulzentrum Kulmbach
5.
Regierungsbezirk Mittelfranken
6.
Regierungsbezirk Unterfranken
7.
Regierungsbezirk Schwaben
7.1
Staatliche
Wirtschaftsschule Lindau
Staatliche Berufsschule Lindau

Die in Spalte 2 genannten Wirtschaftsschulen sind organisatorisch mit den in Spalte 3 genannten Schulen verbunden bzw. Teil der in Spalte 3 genannten staatlichen beruflichen Schulzentren.“

7.
Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 3.1 werden in Spalte 2 nach dem Wort „Mechatroniktechnik“ die Worte „und Elektrotechnik“ eingefügt.

b)
Es wird folgende Nr. 3.2 eingefügt:

„3.2
Staatliche Fachschule für Datenverarbeitung Wiesau
Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau“.

c)
In Nr. 4.2 erhält Spalte 3 folgende Fassung:

„Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land“.

d)
Es wird folgende neue Nr. 7.1 eingefügt:

„7.1
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Mechatroniktechnik Kempten
Staatliche Berufsschule I Kempten“.

e)
Die bisherigen Nrn. 7.1 und 7.2 werden Nrn. 7.2 und 7.3.

8.
Anlage 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 1.7 wird die Fußnote „3)“ durch die Fußnote „2)“ ersetzt.

b)
In Fußnote 2) wird das Wort „(aufgehoben)“ durch die Worte „Die Schule ist organisatorisch mit der Staatlichen Berufsschule Landsberg und der Staatlichen Berufsoberschule Landsberg verbunden.“ ersetzt.

c)
Fußnote 3) erhält folgende Fassung:

3)Die Schule ist organisatorisch mit der örtlichen staatlichen Berufsschule verbunden.“

9.
Anlage 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Nr. 3.4 werden in Spalte 3 nach den Worten „Kinderpflege Oberviechtach,“ die Worte

„Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Oberviechtach,“

eingefügt.

b)
Es wird folgende Nr. 3.6 eingefügt:

„3.6
Staatliches Berufliches Schulzentrum Wiesau
Staatliche Berufsschule Wiesau,
Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement Wiesau,
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Wiesau,
Staatliche Berufsfachschule für informations- und telekommunikationstechnische Berufe Wiesau,
Staatliche Berufsfachschule für kaufmännische Assistenten Wiesau,
Staatliche Fachschule für Datenverarbeitung Wiesau“.

c)
Es wird folgende neue Nr. 4.5 eingefügt:

„4.5
Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof – Stadt und Land
Staatliche Berufsschule Hof – Stadt und Land,
Staatliche Berufsfachschule für technische Assistenten für Informatik Hof,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Elektro-, Maschinenbau- und Umweltschutztechnik Hof“.

d)
Die bisherige Nr. 4.5 wird Nr. 4.6; in Spalte 3 werden nach den Worten „Berufsschule Kulmbach,“ die Worte

„Staatliche Wirtschaftsschule Neuenmarkt,“

eingefügt.

e)
Die bisherigen Nrn. 4.6 und 4.7 werden Nrn. 4.7 und 4.8.


§ 2

1Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten

1.
§ 1 Nr. 8 Buchst. a bis c mit Wirkung vom 1. August 2009,

2.
§ 1 Nr. 1 am 1. November 2010 und

3.
§ 1 Nr. 2 Buchst. c am 1. August 2011 in Kraft.

München, den 6. September 2010

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus


Dr. Ludwig S p a e n l e , Staatsminister