Fundstelle GVBl. 2011 S. 399

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Verordnung

2236-6-1-1-UK
  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Schulisches und außerschulisches Bildungswesen
  • Berufliche Schulen
  • Fachschulen
2236-6-1-1-UK

Neunte Verordnung
zur Änderung der Fachschulordnung

Vom 29. Juli 2011


Auf Grund von Art. 15 Satz 4, Art. 45 Abs. 2 Satz 4, Art. 89 und 128 Abs. 1 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl S. 414, ber. S. 632, BayRS 2230-1-1-UK), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20. Juli 2011 (GVBl S. 313), erlässt das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus folgende Verordnung:


§ 1

Die Schulordnung für die zweijährigen Fachschulen (Fachschulordnung – FSO) vom 6. September 1985 (GVBl S. 555, ber. S. 662, BayRS 2236-6-1-1-UK), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Juli 2010 (GVBl S. 390), wird wie folgt geändert:

1.
§ 1 Abs. 1 Nr. 1 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende neue Nr. 1.01 eingefügt:

„1.01
Augenoptik“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.01 bis 1.24 werden Nrn. 1.02 bis 1.25.

2.
Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird eine neue Nr. 1.01 in der Fassung der Anlage zu dieser Verordnung eingefügt.

b)
Die bisherige Nr. 1.01 wird Nr. 1.02 (Fachrichtung Bautechnik); im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ wird in der Zeile „Energetische Nachweise4)5)“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „4“ durch die Zahl „3“ ersetzt.

c)
Die bisherigen Nrn. 1.02 bis 1.07 werden Nrn. 1.03 bis 1.08.

d)
Die bisherige Nr. 1.08 wird Nr. 1.09 (Fachrichtung Fleischtechnik); im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „20“ durch die Zahl „22“ ersetzt.

e)
Die bisherigen Nrn. 1.09 bis 1.11 werden Nrn. 1.10 bis 1.12.

f)
Die bisherige Nr. 1.12 wird Nr. 1.13 (Fachrichtung Heizungs-, Sanitär- und Klimatechnik); im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „15“ durch die Zahl „20“ ersetzt.

g)
Die bisherigen Nrn. 1.13 bis 1.15 werden Nrn. 1.14 bis 1.16.

h)
Die bisherige Nr. 1.16 wird Nr. 1.17 (Fachrichtung Kunststofftechnik) und wie folgt geändert:

aa)
Im Abschnitt „Pflichtfächer“ werden den Worten „Steuerungstechnik“ und „Kunststoffkunde“ jeweils die Fußnoten „4) 5)“ angefügt.

bb)
Im Abschnitt „Pflichtfächer“ wird in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „15“ durch die Zahl „17“ ersetzt.

i)
Die bisherige Nr. 1.17 wird Nr. 1.18.

j)
Die bisherige Nr. 1.18 wird Nr. 1.19 (Fachrichtung Maschinenbautechnik); im Abschnitt „Wahlpflichtfächer“ werden die Worte „Verfahren mechatronischer Systeme4)5)“ durch die Worte „Mechatronische Systementwicklung4)5)“ ersetzt.

k)
Die bisherigen Nrn. 1.19 bis 1.24 werden Nrn. 1.20 bis 1.25.

l)
In Nr. 3.04 (Fachschule für das Hotel- und Gaststättengewerbe) werden im Abschnitt „Pflichtfächer“ in der Spalte „Wochenstunden 2. Schuljahr“ die Zahl „21“ durch die Zahl „19“ und die Zahl „12“ durch die Zahl „14“ ersetzt.

3.
Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)
Es wird folgende Nr. 1.01 eingefügt:

„1.01 Augenoptik
staatlich geprüfter Augen optiker/staatlich geprüfte Augenoptikerin“.

b)
Die bisherigen Nrn. 1.01 bis 1.24 werden Nrn. 1.02 bis 1.25.


§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. August 2011 in Kraft.

München, den 29. Juli 2011

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus


Dr. Ludwig  S p a e n l e ,  Staatsminister

Anlage