Fundstelle GVBl. 2014 S. 170

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Verordnung

2023-4-I

  • Verwaltung
  • Kommunalrecht
  • Kommunale Wirtschaft
2023-4-I

Verordnung
zur Änderung der
Verordnung über Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der staatlichen
Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter

Vom 4. April 2014


Auf Grund des Art. 21 Abs. 1 Satz 1 des Kostengesetzes (KG) vom 20. Februar 1998 (GVBl S. 43, BayRS 2013-1-1-F), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 14. April 2011 (GVBl S. 150), erlässt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat folgende Verordnung:


§ 1

§ 2 Abs. 2 der Verordnung über Benutzungsgebühren für die Inanspruchnahme der staatlichen Rechnungsprüfungsstellen der Landratsämter – RPrGV – (BayRS 2023-4-I), zuletzt geändert durch Verordnung vom 11. September 2007 (GVBl S. 721), wird wie folgt geändert:

1.
Satz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Worte „1. Januar 2008“ werden durch die Worte „1. Mai 2014“ ersetzt.

b)
Die Zahl „265“ wird durch die Zahl „401“ ersetzt.

c)
Die Zahl „160“ wird durch die Zahl „292“ ersetzt.

d)
Die Jahreszahl „2009“ wird durch die Jahreszahl „2015“ ersetzt.

e)
Die Zahl „369“ wird durch die Zahl „434“ ersetzt.

f)
Die Zahl „252“ wird durch die Zahl „333“ ersetzt.

2.
Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
Die Worte „1. Januar 2008“ werden durch die Worte „1. Mai 2014“ ersetzt.

b)
Die Zahl „33“ wird durch die Zahl „50“ ersetzt.

c)
Die Zahl „20“ wird durch die Zahl „36“ ersetzt.

d)
Die Jahreszahl „2009“ wird durch die Jahreszahl „2015“ ersetzt.

e)
Die Zahl „44“ wird durch die Zahl „54“ ersetzt.

f)
Die Zahl „30“ wird durch die Zahl „41“ ersetzt.


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2014 in Kraft.

München, den 4. April 2014

Bayerisches Staatsministerium
des Innern, für Bau und Verkehr


Joachim  H e r r m a n n ,  Staatsminister