Fundstelle GVBl. 2019 S. 60

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Gesetz

170-1-S

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Vereinigung Europas

170-1-S

Bayerisches Brexit-Übergangsgesetz (BayBrexitÜG)

vom 25. März 2019

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

Art. 1
Übergangsregelung

1Das Vereinigte Königreich Großbritannien und Nord­irland gilt während des Übergangszeitraums des Abkommens über den Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft im Bereich des bayerischen Landesrechts einschließlich des von den der Aufsicht des Freistaates Bayern unterstehenden Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erlassenen Rechts weiter als Mitgliedstaat der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft. 2Dies gilt nicht für das Wahlrecht und die Wählbarkeit von Unionsbürgern bei Gemeinde- und Landkreiswahlen.

Art. 2
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 30. März 2019 in Kraft.

München, den 25. März 2019

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder