Fundstelle GVBl. 2020 S. 168

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 53ab10bff8fbe893eee635e3c94746266c959c39114779e28ce194d04a1f2244

Sonstiges

1102-2-1-S
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Staatsorgane
  • Staatsregierung

1102-2-1-S

Änderung der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung

vom 17. März 2020

Auf Grund des Art. 53 der Verfassung des Freistaates Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Dezember 1998 (GVBl. S. 991, 992, BayRS 100-1-I), die zuletzt durch Gesetze vom 11. November 2013 (GVBl. S. 638, 639, 640, 641, 642) geändert worden ist, beschließt die Bayerische Staatsregierung:

§ 1

§ 14 der Geschäftsordnung der Bayerischen Staatsregierung (StRGO) vom 15. Mai 2018 (GVBl. S. 373, BayRS 1102-2-1-S) wird wie folgt geändert:

1.Der Wortlaut wird Abs. 1 und das Wort „(Umlaufverfahren)“ gestrichen.

2.Folgender Abs. 2 wird angefügt:

„(2) 1Im Not-, Seuchen- oder Katastrophenfall, insbesondere wenn die jederzeitige Beschlussfähigkeit des Ministerrats anderweitig nicht, nicht rechtzeitig oder nur mit großer Erschwernis hergestellt werden kann, kann auf Veranlassung des Ministerpräsidenten oder – bei dessen Verhinderung – seines nach § 2 Abs. 1 bestimmten Vertreters jederzeit im Wege schriftlicher Umfrage Beschluss gefasst werden. 2Von der Einhaltung der §§ 7 bis 10 und § 12 kann abgesehen werden, soweit alle am Beschluss teilnehmenden Mitglieder über Gegenstand und Inhalt des Beschlusses vorab hinreichend informiert sind. 3§ 11 gilt mit der Maßgabe, dass für die Berechnung der Mehrheit diejenigen Mitglieder der Staatsregierung nicht mitgezählt werden, die auch unter gebotenen Anstrengungen nicht erreichbar, nicht ansprechbar oder nicht handlungsfähig sind. 4Der Beschluss ist unwirksam, wenn eine Mehrheit der nach Satz 3 bestimmten Mitglieder der Staatsregierung nicht mit diesem Verfahren einverstanden ist.“

§ 2

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt mit Wirkung vom 17. März 2020 in Kraft.

München, den 17. März 2020

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder