Fundstelle GVBl. 2020 S. 674

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Gesetz

2251-4-S

  • Verwaltung
  • Kulturelle Angelegenheiten
  • Presse-, Rundfunk- und Filmwesen
  • Rundfunkwesen

2251-4-S

Gesetz zur Änderung des Bayerischen Mediengesetzes

vom 23. Dezember 2020

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Das Bayerische Mediengesetz (BayMG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Oktober 2003 (GVBl. S. 799, BayRS 2251-4-S), das zuletzt durch § 1 Abs. 258 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.Art. 11 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt geändert:

a)In Buchst. c werden nach dem Wort „Medienunternehmen“ die Wörter „und Förderung von Gründern im Medienbereich“ eingefügt und der Punkt am Ende wird durch ein Komma ersetzt.

b)Folgender Buchst. d wird angefügt:

„d)Stärkung der nationalen und internationalen Sichtbarkeit des Medienstandorts Bayern.“

2.Art. 12 Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)In Nr. 5 wird die Angabe „14 Abs. 7“ durch die Angabe „14 Abs. 8 “ ersetzt.

b)In Nr. 9 wird die Angabe „Art. 11 Abs. 2 Nr. 3“ durch die Angabe „Art. 11 Abs. 2 Nr. 4“ ersetzt.

3.In Art. 23 Abs. 6 Satz 2 werden nach dem Wort „Digitalisierung,“ die Wörter „insbesondere die Möglichkeit der Verbreitung über Medienplattformen,“ eingefügt.

4.In Art. 26 Abs. 5 Satz 1 wird die Angabe „Art. 5 Abs. 7“ durch die Angabe „Art. 5 Abs. 8“ ersetzt.

5.In Art. 29 Abs. 1 Satz 6 wird die Angabe „Art. 26 Abs. 5“ durch die Angabe „Art. 26 Abs. 4“ ersetzt.

6.In Art. 37 Abs. 3 wird die Angabe „Abs. 2 Nrn. 1, 3 und 5“ durch die Angabe „Abs. 2 Nr. 1 und 4“ ersetzt.

7.In Art. 39 wird die Angabe „Art. 15 Abs. 2 Nr. 3“ durch die Angabe „Art. 15 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3“ ersetzt.

8.Art. 40 wird aufgehoben.

9.Art. 41 wird Art. 40 und in Abs. 2 wie folgt geändert:

a)Die Nrn. 1 und 2 werden aufgehoben.

b)Nr. 3 wird Nr. 1 und die Angabe „31. Dezember 2020“ durch die Angabe „31. Dezember 2024“ ersetzt.

c)Nr. 4 wird Nr. 2.

§ 2

Dieses Gesetz tritt am 31. Dezember 2020 in Kraft.

München, den 23. Dezember 2020

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder