03-10-I
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Staatsvertrags über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern
vom 16. Juni 2021
Der zwischen dem 29. August 2019 und dem 21. Oktober 2019 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Juni 2021 (GVBl. S. 302, BayRS 03-10-I) bekannt gemachte Staatsvertrag über die erweiterte Zuständigkeit der mit der Begleitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen betrauten Bediensteten in den Ländern, dem der Freistaat Bayern mit Erklärung vom 30. Dezember 2020 beigetreten ist, ist nach seinem Art. 7 Abs. 4 Satz 3 am 31. Mai 2021 in Kraft getreten.
München, den 16. Juni 2021
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
Dr. Florian Herrmann