2126-1-19-G
Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 14. Dezember 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 875 vom 14. Dezember 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 876 vom 14. Dezember 2021 veröffentlicht.