2126-1-20-G
Verordnung zur Änderung der Sechzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 21. Juli 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 427 vom 21. Juli 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 428 vom 21. Juli 2022 veröffentlicht.