2126-1-19-G
Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 23. Dezember 2021
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 949 vom 23. Dezember 2021 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 950 vom 23. Dezember 2021 veröffentlicht.