2126-1-19-G
Verordnung zur Änderung der Fünfzehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
vom 18. März 2022
Die Verordnung wurde nach Nr. 2.2 der Veröffentlichungsbekanntmachung im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 176 vom 18. März 2022 bekannt gemacht. Die Begründung hierzu wurde im Bayerischen Ministerialblatt Nr. 177 vom 18. März 2022 veröffentlicht.