Fundstelle GVBl. 2023 S. 334

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Gesetz

86-8-A/G, 86-7-A/G

86-7-A/G, 86-8-A/G

Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze und der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

vom 7. Juli 2023

Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1
Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze

Das Gesetz zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) vom 8. Dezember 2006 (GVBl. S. 942, BayRS 86-7-A/G), das zuletzt durch Gesetz vom 21. April 2023 (GVBl. S. 158) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.In der Überschrift des Teils 12 werden die Wörter „der Kriegsopferfürsorge/Bundesversorgungsgesetz“ durch die Wörter „der Sozialen Entschädigung“ ersetzt.

2.Art. 99 wird wie folgt gefasst:

„Art. 99

Soziales Entschädigungsrecht

1Für den Vollzug des Vierzehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB XIV) ist das Zentrum Bayern Familie und Soziales sachlich und örtlich zuständig. 2Abweichend von Satz 1 bleiben für die Durchführung des Kapitels 23 SGB XIV – Vorschriften zu Besitzständen – die Träger zuständig, die gemäß den Art. 99 und 100 Abs. 2 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung sachlich zuständig waren. 3Satz 2 findet keine Anwendung, soweit der oder die Berechtigte gemäß § 152 Abs. 1 Satz 1 SGB XIV die Erbringung von Leistungen nach den Kapiteln 1 bis 22 mit Ausnahme der §§ 84 und 86 SGB XIV gewählt hat. 4Für die Kosten der Kriegsopferfürsorge, die in Wahrnehmung der Zuständigkeit nach Satz 2 entstehen, ist Art. 106 in der am 31. Dezember 2023 geltenden Fassung entsprechend anzuwenden.“

3.Die Art. 100, 101, 103, 104, 106, 107 und 109 werden aufgehoben.

§ 2
Änderung der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze

§ 135 der Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze (AVSG) vom 2. Dezember 2008 (GVBl. S. 912, 982, BayRS 86-8-A/G), die zuletzt durch Verordnung vom 23. Mai 2023 (GVBl. S. 240) geändert worden ist, wird aufgehoben.

§ 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

München, den 7. Juli 2023

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder