Fundstelle GVBl. 2023 S. 620

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Sonstiges

1100-3-I

  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Staatsorgane
  • Landtag

1100-3-I

Übernahme und Änderung der Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag

vom 30. Oktober 2023

§ 1

Die Geschäftsordnung für den Bayerischen Landtag (BayLTGeschO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2009 (GVBl. S. 420, BayRS 1100-3-I), die zuletzt durch Beschluss des Bayerischen Landtags vom 18. Juli 2023 (GVBl. S. 525) geändert worden ist, wird unter Berücksichtigung der folgenden Änderung übernommen:

1.§ 6 Abs. 1 Satz 1 wird wie folgt gefasst:

1Die Reihenfolge der Fraktionen bestimmt sich nach der aktuellen Zahl ihrer Mitglieder.“

2.In § 7 Satz 1 wird jeweils das Wort „sieben“ durch das Wort „acht“ ersetzt.

3.§ 27 wird wie folgt geändert:

a)Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

„§ 27

Vorsitzende, Stellvertreterinnen und Stellvertreter“.

b)Abs. 1 wird wie folgt gefasst:

„(1) 1Die Stärke der Fraktionen zu Beginn der Legislaturperiode ist maßgebend für ihren Anteil an den Stellen der Ausschussvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter. 2Die Besetzung der Stellen von Untersuchungsausschussvorsitzenden und deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter richtet sich nach § 6 Abs. 1.“

4.In Nr. 3.5 der Anlage 4 wird nach dem Wort „mehreren“ das Wort „insbesondere“ eingefügt.

§ 2

Diese Änderung der Geschäftsordnung tritt zum 30. Oktober 2023 in Kraft.

München, den 30. Oktober 2023

Die Präsidentin des Bayerischen Landtags

Ilse Aigner