Fundstelle GVBl. 2023 S. 7

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Verordnung

601-2-F

  • Finanzwesen
  • Finanzverwaltung und Finanzausgleich
  • Steuerverwaltung

601-2-F

Verordnung zur Änderung der Steuer-Zuständigkeitsverordnung

vom 3. Januar 2023

Auf Grund des § 17 Abs. 2 Satz 3 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. April 2006 (BGBl. I S. 846, 1202), das zuletzt durch Art. 7 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2730) geändert worden ist, in Verbindung mit § 4 Nr. 3 der Delegationsverordnung (DelV) vom 28. Januar 2014 (GVBl. S. 22, BayRS 103-2-V), die zuletzt durch Verordnung vom 6. Dezember 2022 (GVBl. S. 679), durch Art. 17a Abs. 3 des Gesetzes vom 23. Dezember 2022 (GVBl. S. 695), durch Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 725), durch § 3 der Verordnung vom 13. Dezember 2022 (GVBl. S. 727) und durch § 2 der Verordnung vom 21. Dezember 2022 (BayMBl. 2022 Nr. 762) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

§ 1

Anlage 3 der Steuer-Zuständigkeitsverordnung (ZustVSt) vom 1. Dezember 2005 (GVBl. S. 596, BayRS 601-2-F), die zuletzt durch die §§ 1 und 2 der Verordnung vom 12. August 2021 (GVBl. S. 545) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.In Nr. 6 Spalte 3 und 4 Buchst. f werden die Wörter „Freising, Landshut“ durch die Wörter „München, Starnberg“ ersetzt.

2.In Nr. 8 Spalte 3 und 4 Buchst. h werden nach dem Wort „Lech“ das Komma und das Wort „Starnberg“ gestrichen.

3.In Nr. 10 Spalte 3 und 4 wird Buchst. g aufgehoben.

4.Der Nr. 13 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. g angefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„g)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaft­lichen Kulturbodens

Eggenfelden “.

5.Nr. 14 Spalte 3 und 4 wird wie folgt geändert:

a)Nach Buchst. b wird folgender Buchst. c ein­gefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„c)Veranlagung der steuerpflichtigen natürlichen Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­halt im Inland, die bei einem Arbeit­geber der Film- und Fern­seh­industrie be­schäftigt sind, wenn Einkünfte aus nicht­selbstständiger Arbeit in die Veranlagung einzubeziehen sind

Dachau,Ebersberg, Erding, Freising, Fürstenfeldbruck, Starnberg, Wolfratshausen “.

b)Die bisherigen Buchst. c bis s werden die Buchst. d bis t.

6.In Nr. 15 Spalte 3 und 4 Buchst. a wird in Spalte 3 vor dem Wort „Durchführung“ die Angabe „a)“ gestrichen und in Spalte 4 wird vor dem Wort „Kelheim“ das Wort „Freising,“ eingefügt.

7.In Nr. 19 Spalte 3 und 4 Buchst. i wird der Spalte 4 das Wort „ , Burghausen“ angefügt.

8.Der Nr. 27 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. i angefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„i)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Dingolfing “.

9.In Nr. 28 Spalte 3 und 4 Buchst. i wird Spalte 4 wie folgt gefasst:

Spalte 4  
„Grafenau, Zwiesel “.

10.In Nr. 29 Spalte 3 und 4 Buchst. g werden die Wörter „Dingolfing, Zwiesel“ durch das Wort „Deggendorf“ ersetzt.

11.In Nr. 33 Spalte 3 und 4 Buchst. a werden vor dem Wort „Durchführung“ die Angabe „a)“ und die Wörter „Eichstätt, Gunzenhausen,“ gestrichen und das Wort „Ingolstadt“ durch das Wort „Schwandorf“ ersetzt.

12.Nr. 37 Spalte 3 und 4 Buchst. h wird aufgehoben.

13.In Nr. 38 Spalte 3 und 4 Buchst. c werden in Spalte 4 nach dem Wort „Lichtenfels“ das Komma und das Wort „Schweinfurt“ gestrichen.

14.In Nr. 39 Spalte 3 und 4 Buchst. i wird Spalte 4 wie folgt gefasst:

Spalte 4  
„Kronach, Kulmbach “.

15.In Nr. 42 Spalte 3 Buchst. d wird die Angabe „Abs. 1a und § 13b Abs. 2a“ durch die Angabe „und § 13b“ und in Spalte 3 und 4 Buchst. k das Wort „Kronach“ durch das Wort „Waldsassen“ ersetzt.

16.Der Nr. 47 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. i angefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„i)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Fürth, Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg “.

17.Nach Nr. 48 wird folgende Nr. 50 eingefügt:

Spalte 1 Spalte 2 Spalte 3 Spalte 4  
„50 Gunzenhausen Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens Eichstätt, Schwabach “.

18.In Nr. 51 Spalte 3 und 4 Buchst. a wird in Spalte 3 vor dem Wort „Durchführung“ die Angabe „a)“ gestrichen und die Wörter „Fürth, Nürnberg-Nord, Nürnberg-Süd, Zentralfinanzamt Nürnberg, Schwabach“ werden in Spalte 4 durch die Wörter „Amberg, Weiden i.d.OPf.“ ersetzt.

19.In Nr. 54 Spalte 3 Buchst. b werden die Wörter „Ausstellung der Bescheinigungen für den Lohnsteuerabzug“ durch die Wörter „Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale“ ersetzt.

20.Nr. 55 Spalte 3 und 4 wird wie folgt geändert:

a)Nach Buchst. a wird folgender Buchst. b eingefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„b)Besteuerung der Betriebe gewerblicher Art des Finanzamts München

München “.

b)Die bisherigen Buchst. b bis e werden die Buchst. c bis f.

c)Der bisherige Buchst. f wird Buchst. g und der Spalte 3 werden die Wörter „außer Stundung aus persönlichen Gründen, Erlass und Vollstreckung“ angefügt.

d)Der bisherige Buchst. g wird Buchst. h.

e)Nach Buchst. h wird folgender Buchst. i eingefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„i)Umsatzbesteuerung aller Organisationseinheiten des Finanzamts München nach § 18 Abs. 4f Satz 1 und 4 UStG

München “.

f)Die bisherigen Buchst. h und i werden die Buchst. j und k.

21.In Nr. 58 Spalte 3 und 4 Buchst. g wird Spalte 4 wie folgt geändert:

a)Das Wort „Kitzingen,“ wird gestrichen.

b)Die Wörter „Obernburg a. Main, Würzburg“ werden durch die Wörter „Obernburg a.Main“ ersetzt.

22.Der Nr. 64 Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. i angefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„i)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirt­schaft­lichen Kulturbodens

Kitzingen, Würzburg “.

23.Nr. 65 Spalte 3 und 4 wird wie folgt geändert:

a)Nach Buchst. a wird folgender Buchst. b eingefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„b)Veranlagung der steuer­pflichtigen natürlichen Personen ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufent­halt im Inland, die beim Freistaat Bayern oder bei einem Arbeitgeber, der vom Landesamt für Finanzen abge­rechnet wird, be­schäftigt sind, wenn Ein­künfte aus nicht­selbständi­ger Arbeit in die Veran­lagung einzubeziehen sind

alle Finanzämter des Freistaates Bayern “.

b)Die bisherigen Buchst. b bis i werden die Buchst. c bis j.

24.In Nr. 67 Spalte 3 und 4 Buchst. b wird das Wort „Schrobenhausen“ durch das Wort „Dillingen“ ersetzt.

25.In Nr. 70 Spalte 3 und 4 Buchst. b wird das Wort „Dillingen,“ gestrichen.

26.Nr. 76 wird wie folgt geändert:

a)In Spalte 3 Buchst. d wird die Angabe „Abs. 1a und § 13b Abs. 2a“ durch die Angabe „und § 13b“ ersetzt.

b)Spalte 3 und 4 wird folgender Buchst. h angefügt:

Spalte 3 Spalte 4  

„h)Durchführung des Gesetzes zur Schätzung des landwirtschaftlichen Kulturbodens

Ingolstadt, Schrobenhausen “.

27.In Nr. 24 Spalte 3 Buchst. b, Nr. 31 Spalte 3 Buchst. d, Nr. 62 Spalte 3 Buchst. c und Nr. 71 Spalte 3 Buchst. d wird jeweils die Angabe „Abs. 1a und § 13b Abs. 2a“ durch die Angabe „und § 13b“ ersetzt.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2023 in Kraft.

München, den 3. Januar 2023

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Albert Füracker, Staatsminister