34-1-I
Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung
vom 8. Juli 2025
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Art. 1 Abs. 2 des Gesetzes zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung (AGVwGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Juni 1992 (GVBl. S. 162, BayRS 34-1-I), das zuletzt durch Gesetz vom 22. April 2022 (GVBl. S. 148) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Nach Nr. 1 wird folgende Nr. 2 eingefügt:
„2.in Plattling für den Regierungsbezirk Niederbayern,“.
2.Die bisherige Nr. 2 wird Nr. 3 und die Angabe „die Regierungsbezirke Niederbayern und“ wird durch die Angabe „den Regierungsbezirk“ ersetzt.
3.Die bisherigen Nrn. 3 bis 6 werden die Nrn. 4 bis 7.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 2028 in Kraft.
München, den 8. Juli 2025
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder