2230-1-1-K
Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen
vom 25. Juli 2025
Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit bekannt gemacht wird:
§ 1
Das Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 9. Dezember 2024 (GVBl. S. 579) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Art. 3 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Satz 3 wird die Angabe „kommunale Körperschaft (Gemeinde, Landkreis, Bezirk oder Zweckverband, ein Kommunalunternehmen oder ein gemeinsames Kommunalunternehmen)“ durch die Angabe „Gemeinde, ein bayerischer Landkreis, Bezirk oder Zweckverband, ein bayerisches Kommunalunternehmen oder ein gemeinsames bayerisches Kommunalunternehmen“ ersetzt.
b)In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „(Schulen in freier Trägerschaft)“ gestrichen und die Angabe „Absatzes“ wird durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
2.In Art. 5 Abs. 3 wird die Angabe „Art. 5 gilt“ durch die Angabe „Die Abs. 1 und 2 gelten“ ersetzt.
3.Art. 6 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 3 werden die Angabe „(z.B. Naturwissenschaftlich-technologisches Gymnasium)“ und die Angabe „(z.B. Technikerschule für Elektrotechnik)“ gestrichen.
b)Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 wird die Angabe „oder bzw.“ gestrichen.
bb)In Satz 2 wird die Angabe „mit bzw.“ durch die Angabe „mit oder“ und die Angabe „Jugend- bzw. Eingliederungshilfe“ wird durch die Angabe „Jugend- und Eingliederungshilfe“ ersetzt.
4.In Art. 7 Abs. 4 Satz 3 und 4 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
5.In Art. 7a Abs. 6 wird die Angabe „gelten“ durch die Angabe „gilt“ ersetzt.
6.In Art. 11 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2 wird die Angabe „Absatz“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
7.In Art. 18 Satz 3 wird nach der Angabe „der“ die Angabe „Fachschule und der“ eingefügt.
8.In Art. 20 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „Nrn.“ durch die Angabe „Nr.“ ersetzt.
9.In Art. 21 Abs. 2 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder je“ ersetzt.
10.Art. 22 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „(z.B. Kindergärten)“ gestrichen.
b)In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „(z.B. Frühförderstellen)“ gestrichen.
11.In Art. 25 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „Absatz“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
12.Die Überschrift des Abschnitts III des Zweiten Teils wird wie folgt gefasst:
„Abschnitt III
Allgemeine Grundsätze, besondere Regelungen für Pflichtschulen“.
13.In Art. 27 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 1 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
14.In Art. 29 Abs. 2 wird die Angabe „Sätze 1 bis 3 gelten“ durch die Angabe „Satz 1 bis 3 gilt“ ersetzt.
15.Art. 30b wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe „gelten“ jeweils durch die Angabe „gilt“ ersetzt.
b)In Abs. 5 Satz 2 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ und die Angabe „Sätze“ wird durch die Angabe „Satz“ ersetzt.
16.Art. 31 Abs. 3 wird wie folgt geändert:
a)Nach Satz 3 wird folgender Satz 4 eingefügt:
„4Art. 60a Abs. 2 und 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe, dass die Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses bei der zuständigen Schulaufsichtsbehörde zu erfolgen hat.“
b)Der bisherige Satz 4 wird Satz 5.
17.In Art. 32 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „Absatzes“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
18.Art. 33 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 4 Satz 4 wird die Angabe „gelten“ durch die Angabe „gilt“ ersetzt.
b)In Abs. 5 wird die Angabe „Absatzes 3 Sätze“ durch die Angabe „Abs. 3 Satz“ ersetzt.
19.In Art. 34 Abs. 3 wird die Angabe „Absatzes“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
20.Art. 36 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
„1.einer Grundschule, Mittelschule, Berufsschule, einschließlich der entsprechenden Förderschule, Schule für Kranke (Pflichtschulen),
2.eines Gymnasiums, einer Realschule, einer Wirtschaftsschule, einer Berufsfachschule vorbehaltlich der Nr. 3 oder der jeweils entsprechenden Förderschule,“.
b)In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „Absatz“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
21.In Art. 39 Abs. 3 Satz 2 und Abs. 4 Satz 2 wird die Angabe „Absatz“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
22.Art. 41 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 8 Satz 2 Halbsatz 2 wird die Angabe „Nrn.“ durch die Angabe „Nr.“ und die Angabe „gelten“ wird durch die Angabe „gilt“ ersetzt.
b)In Abs. 11 Satz 2 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
23.Art. 42 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 5 Halbsatz 2 wird die Angabe „Sätze 3 und 4 gelten“ durch die Angabe „Satz 3 und 4 gilt“ ersetzt.
b)In Abs. 6 wird die Angabe „Absätze“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
24.Art. 43 Abs. 4 wird wie folgt geändert:
a)In Satz 1 Halbsatz 1 wird die Angabe „Absätze“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
b)In Satz 2 Halbsatz 1 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
25.Art. 44 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
b)In Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 wird die Angabe „(einschließlich Altersgrenzen)“ durch die Angabe „einschließlich der Altersgrenzen“ ersetzt.
c)In Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „nur dann“ gestrichen.
26.Art. 48 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „gemäß Art. 1 und 2“ gestrichen.
b)Abs. 4 wird aufgehoben.
27.In Art. 49 Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe „(z.B. Kurse)“ gestrichen.
28.In Art. 52 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
29.Art. 53 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 wird die Angabe „Absätzen“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
bb)In den Sätzen 2 und 3 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
b)In Abs. 5 Satz 1 und 2 wird die Angabe „Absatz“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
c)In Abs. 6 Satz 2 wird die Angabe „(z.B. wegen Krankheit)“ gestrichen.
d)In Abs. 7 Satz 1 und 2 wird die Angabe „Absätze“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
30.In Art. 54 Abs. 2 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
31.Art. 55 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Nr. 4 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
b)In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „schriftlicher Ankündigung“ durch die Angabe „Ankündigung in Textform“ ersetzt.
32.In Art. 56 Abs. 2 Nr. 5 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
33.Art. 57 wird wie folgt geändert:
a)Der Überschrift wird die Angabe „oder ständige Vertreterin“ angefügt.
b)In Abs. 1 Satz 2 Halbsatz 1 wird Angabe „(Art. 30a Abs. 2)“ gestrichen.
c)Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Halbsatz 1 wird nach der Angabe „Vertreter“ die Angabe „oder ständige Vertreterin“ eingefügt.
bb)In Halbsatz 2 wird die Angabe „gelten“ durch die Angabe „gilt“ ersetzt.
34.Art. 58 Abs. 5 wird wie folgt geändert:
a)In den Sätzen 1 und 3 wird die Angabe „Absatz“ jeweils durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
b)Satz 4 wird wie folgt gefasst:
„4Die Beanstandung ist in Textform zu begründen.“
35.In Art. 59 Abs. 5, Art. 60 Abs. 1 Satz 1 und 2, Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 und Satz 3 sowie Art. 61 Abs. 1 Satz 1 und 2 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
36.Art. 62 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Nr. 1 wird die Angabe „(Informationsrecht)“ gestrichen.
bb)In Nr. 2 wird die Angabe „(Anhörungs- und Vorschlagsrecht)“ gestrichen.
cc)In Nr. 3 wird die Angabe „(Vermittlungsrecht)“ gestrichen.
dd)In Nr. 4 wird die Angabe „(Beschwerderecht)“ gestrichen.
b)In Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 und Satz 2 Halbsatz 1 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
c)Abs. 3 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 wird die Angabe „ihren bzw.“ durch die Angabe „seine Stellvertreterin oder“ ersetzt.
bb)In Satz 3 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
d)In Abs. 5 Satz 6 wird die Angabe „schriftlich“ durch die Angabe „in Textform“ ersetzt.
e)In Abs. 6 Satz 1 und Abs. 7 Satz 1 Halbsatz 2 und Satz 3 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
37.Art. 62a Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)In Nr. 1 wird die Angabe „(Informations- und Anhörungsrecht)“ gestrichen.
b)In Nr. 2 wird die Angabe „(Vorschlagsrecht)“ gestrichen.
38.Art. 63 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „presserechtlichen Folgen (Art. 3 Abs. 2, Art. 5, 7 bis 10 und 11 BayPrG)“ durch die Angabe „in Art. 3 Abs. 2, Art. 5 und 7 bis 11 BayPrG genannten presserechtlichen Folgen“ ersetzt.
b)In Abs. 5 Halbsatz 2 wird die Angabe „schriftlich“ durch die Angabe „in Textform“ ersetzt.
39.In Art. 64 Abs. 3 wird die Angabe „Absatz“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
40.Art. 65 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 wird die Angabe „(Art. 69 Abs. 2)“ gestrichen.
b)In Abs. 2 wird die Angabe „Absatzes“ durch die Angabe „Abs.“ und die Angabe „bzw.“ wird durch die Angabe „oder“ ersetzt.
41.In Art. 66 Abs. 2 Satz 1 und 3 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
42.Art. 73 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 2 Satz 2 wird wie folgt geändert:
aa)In Nr. 1 werden die Angabe „(Art. 45 Abs. 2 Satz 1)“ und die Angabe „(Art. 48 Abs. 4)“ gestrichen.
bb)Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „(Art. 89 Abs. 1 Satz 1)“ gestrichen.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „(Art. 44 Abs. 4 Satz 2)“ gestrichen.
ccc)In Buchst. c wird die Angabe „(Art. 68)“ gestrichen.
b)In Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 wird die Angabe „Nrn.“ durch die Angabe „Nr.“ ersetzt.
c)In Abs. 4 Satz 1 wird die Angabe „Absatz“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
43.In Art. 74 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
44.In Art. 75 Abs. 1 Satz 1 wird die Angabe „schriftlich, aber nicht in elektronischer Form“ durch die Angabe „in Textform“ ersetzt.
45.In Art. 82 Abs. 3 wird die Angabe „Absatz“ durch die Angabe „Abs.“ ersetzt.
46.In Art. 84 Abs. 3 Satz 2 und 3 und Art. 85 Abs. 1 Satz 5 Nr. 3 Halbsatz 1 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
47.Art. 85a Abs. 2 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
a)In Buchst. a wird nach der Angabe „Jahr der Ersteinschulung,“ die Angabe „Schullaufbahndaten,“ eingefügt.
b)In Buchst. b wird die Angabe „Teilleistungsstörungen, sonstige“ durch die Angabe „Beeinträchtigungen, soweit sie Fördermaßnahmen an der Schule begründen oder schulorganisatorische Relevanz haben,“ ersetzt und die Angabe „ ; “ am Ende wird durch die Angabe „ , bei vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern die Tatsache, dass es sich um Kinder von beruflich Reisenden oder von Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt handelt;“ ersetzt.
48.In Art. 86 Abs. 2 Nr. 7 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
49.In Art. 87 Abs. 1 Satz 1 Satzteil vor Nr. 1 und Nr. 1 sowie in Abs. 2 Satzteil vor Nr. 1 und Nr. 1 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
50.Art. 88 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 1, Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und Satz 3 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
b)Abs. 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Satz 1 Nr. 4 und 5 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
bb)In Satz 2 Halbsatz 1 wird die Angabe „schriftlich“ durch die Angabe „in Textform“ ersetzt.
c)In Abs. 5 wird die Angabe „schriftlich“ durch die Angabe „in Textform“ ersetzt.
51.In Art. 88a Satz 2 und 3 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
52.In Art. 90 Satz 4 wird die Angabe „(Art. 22 Abs. 1)“ gestrichen.
53.Art. 92 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa)In Nr. 2 wird nach der Angabe „Ersatzschule“ die Angabe „nach den Art. 4, 93 und 94“ eingefügt und die Angabe „(Art. 4, 93 und 94)“ wird gestrichen.
bb)In Nr. 3 wird nach der Angabe „Eltern“ die Angabe „nach Art. 96“ eingefügt und die Angabe „(Art. 96)“ wird gestrichen.
cc)In Nr. 4 wird nach der Angabe „Lehrkräfte“ die Angabe „nach Art. 97“ eingefügt und die Angabe „(Art. 97)“ wird gestrichen.
b)In Abs. 5 Satz 2 werden die Angabe „(Art. 52 Abs. 2)“ und die Angabe („z.B. Wortgutachten)“ gestrichen.
c)In Abs. 6 Satz 1 wird die Angabe „(Art. 98 Abs. 1)“ gestrichen.
54.In Art. 94 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „(Art. 59 Abs. 1 Satz 1)“ durch die Angabe „nach Art. 59 Abs. 1 Satz 1“ ersetzt.
55.Art. 97 wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 1 Nr. 1 werden die Angabe „(“ und die Angabe „)“ gestrichen.
b)In Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „(Art. 98 Abs. 1)“ gestrichen.
56.In Art. 100 Abs. 2 Satz 3 wird die Angabe „Nrn.“ durch die Angabe „Nr.“ ersetzt.
57.Art. 113a wird wie folgt geändert:
a)Abs. 2 wird wie folgt geändert:
aa)Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird nach der Angabe „Geburt,“ die Angabe „Staatsangehörigkeit, Adressdaten (bei staatlichem sowie für die Erteilung von Religionsunterricht vorgesehenem kirchlichem Personal),“ eingefügt, die Angabe „bzw.“ wird jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt und die Angabe „in der Schulleitung“ wird gestrichen.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „ ; “ am Ende durch die Angabe „ , Arbeitszeitkonto;“ ersetzt.
bb)Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „Adressdaten,“ gestrichen und die Angabe „bzw.“ wird durch die Angabe „oder“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „ , Arbeitszeitkonto“ gestrichen.
b)In Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 wird die Angabe „(mit Ausnahme der Adressdaten)“ gestrichen.
c)In Abs. 4 Nr. 3 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
58.Art. 113b wird wie folgt geändert:
a)In Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „das Telekolleg“ durch die Angabe „der Lehrgang in Verbindung mit dem Bayerischen Rundfunk“ und die Angabe „bzw.“ wird durch die Angabe „oder“ ersetzt.
b)Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
aa)In Nr. 1 Buchst. a wird die Angabe „Teilleistungsstörungen, sonstige“ durch die Angabe „Beeinträchtigungen, soweit sie Fördermaßnahmen an der Schule begründen oder schulorganisatorische Relevanz haben,“ und die Angabe „ ; “ am Ende wird durch die Angabe „ , bei vollzeitschulpflichtigen Schülerinnen und Schülern die Tatsache, dass es sich um Kinder von beruflich Reisenden oder von Personen ohne gewöhnlichen Aufenthalt handelt;“ ersetzt.
bb)Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt, die Angabe „in der Schulleitung“ wird gestrichen und die Angabe „ ; “ am Ende wird durch die Angabe „ , Arbeitszeitkonto;“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt und die Angabe „ , Arbeitszeitkonto“ wird gestrichen.
c)In Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und Abs. 6 Satz 2 Nr. 2 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
d)In Abs. 7 Satz 3 Halbsatz 1 wird die Angabe „Nrn. 1 und 2 gelten“ durch die Angabe „Nr. 1 und 2 gilt“ ersetzt.
e)In Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 wird die Angabe „Telekollegs“ durch die Angabe „Lehrgangs in Verbindung mit dem Bayerischen Rundfunk“ ersetzt und die Angabe „bzw.“ wird durch die Angabe „oder“ ersetzt.
59.Art. 114 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a)Der Nr. 1 wird die Angabe „sowie dem kolleg24 als Lehrgang in Verbindung mit dem Bayerischen Rundfunk,“ angefügt.
b)Nr. 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Buchst. c wird die Angabe „(einschließlich der zugehörigen Einrichtungen der Mittagsbetreuung)“ durch die Angabe „einschließlich der zugehörigen Einrichtungen der Mittagsbetreuung“ ersetzt.
bb)Buchst. h wird wie folgt gefasst:
„h)beim Telekolleg als Lehrgang in Verbindung mit dem Bayerischen Rundfunk,“.
60.In Art. 115 Abs. 2 Satz 1 werden die Angabe „(rechtlicher Leiter)“ und die Angabe „(fachlicher Leiter)“ gestrichen.
61.In Art. 116 Abs. 1 und Art. 118 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
62.In Art. 119 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe „Nrn.“ durch die Angabe „Nr.“ ersetzt.
63.In Art. 122 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 wird die Angabe „bzw.“ durch die Angabe „oder“ ersetzt.
64.In Art. 123 Abs. 3 wird die Angabe „bzw.“ jeweils durch die Angabe „oder“ ersetzt.
§ 2
Dieses Gesetz tritt am 1. August 2025 in Kraft.
München, den 25. Juli 2025
Der Bayerische Ministerpräsident
Dr. Markus Söder