793-7-L
Verordnung zur Änderung der Bodenseefischereiverordnung
18. September 2025
Auf Grund des Art. 53 Abs. 1 des Bayerischen Fischereigesetzes (BayFiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Oktober 2008 (GVBl. S. 840, 2009 S. 6, BayRS 793-1-L), das zuletzt durch § 11 des Gesetzes vom 23. Dezember 2024 (GVBl. S. 619) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus:
§ 1
Die Bodenseefischereiverordnung (BoFiV) vom 1. Dezember 1995 (GVBl. S. 825, BayRS 793-7-L), die zuletzt durch Verordnung vom 5. Oktober 2023 (GVBl. S. 596) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.Dem § 5 wird folgender Abs. 3 angefügt:
„(3) Alle Fanggeräte sind mindestens jeden zweiten Tag zu kontrollieren und gegebenenfalls zu leeren, sofern im zweiten Teil keine abweichenden Regelungen getroffen werden.“
2.In § 11 Abs. 2 Nr. 2 wird die Angabe „ . “ am Ende durch folgende Angabe ersetzt:
„ ; zusätzlich dürfen nach Genehmigung durch das Landratsamt Lindau (Bodensee) während der letzten vier Fangnächte vor Weihnachten – Weihnachtsfischerei – letzter Hebetag spätestens 23. Dezember – sechs multimonofile Rotaugennetze mit einer Maschenweite von 38 bis 44 mm verwendet werden; Genehmigung wird nur bei vorheriger Beteiligung am Felchenlaichfischfang erteilt; dabei gefangene, laichbereite Seeforellen sind an die jeweiligen Brutanstalten abzuliefern,“.
3.§ 12 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Trappnetze dürfen nur dort verwendet werden, wo die Wassertiefe nicht größer als 3 m ist.“
4.§ 20 wird wie folgt geändert:
a)In der Tabelle des Abs. 1 wird in Zeile der Fischart „Seeforelle und andere Forellen“ in der Spalte „Schonmaß“ die Angabe „50 cm“ durch die Angabe „60 cm“ ersetzt.
b)In Abs. 6 wird die Angabe „schriftlicher“ gestrichen.
5.Dem § 29 Nr. 2 wird folgender Buchst. d angefügt:
„d)§ 5 Abs. 3 Fanggeräte nicht rechtzeitig kontrolliert und gegebenenfalls leert,“.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. Dezember 2025 in Kraft.
München, den 18. September 2025
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus
Michaela Kaniber, Staatsministerin