2032-3-4-5-K
Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I
vom 6. März 2026
Auf Grund des Art. 65 Satz 3 und des Art. 107 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch die §§ 3, 4 und 5 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 643) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:
§ 1
Die Verordnung über die Gewährung von Vergütungen bei Prüfungen nach der Lehramtsprüfungsordnung I (VergV-LPO I) vom 17. Mai 2004 (GVBl. S. 202, BayRS 2032-3-4-5-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Februar 2022 (GVBl. S. 61) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1.§ 2 wird wie folgt geändert:
a)Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aa)Im Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „Prüfende“ durch die Angabe „Prüferinnen oder Prüfer“ ersetzt.
bb)In den Buchst. a und b wird die Angabe „10,10 €“ jeweils durch die Angabe „11,10 €“ ersetzt.
b)Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aa)Im Satzteil vor Buchst. a wird die Angabe „Prüfende“ durch die Angabe „Prüferinnen oder Prüfer“ ersetzt.
bb)In den Buchst. a und b wird die Angabe „10,10 €“ jeweils durch die Angabe „11,10 €“ ersetzt.
2.§ 3 wird wie folgt geändert:
a)Abs. 1 wird wie folgt geändert:
aa)Im Satzteil vor Nr. 1 wird die Angabe „ , Didaktik der Naturwissenschaft und Technik“ gestrichen.
bb)Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „43,40 €“ durch die Angabe „47,70 €“ ersetzt.
cc)Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „24,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
dd)Nr. 3 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „24,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
ccc)In Buchst. c wird die Angabe „43,40 €“ durch die Angabe „47,70 €“ ersetzt.
ee)Nr. 4 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „39,50 €“ durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
ccc)In Buchst. c wird die Angabe „24,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
ddd)In Buchst. d wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €,“ ersetzt.
eee)Folgender Buchst. e wird angefügt:
| „e) | Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich, | |
| je Thema | 16,60 €;“. |
ff)In Nr. 5 wird die Angabe „43,40 €“ durch die Angabe „47,70 €“ ersetzt.
gg)Nr. 6 wird wie folgt geändert:
aaa)In Buchst. a wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
bbb)In Buchst. b wird die Angabe „24,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
ccc)Buchst. c wird wie folgt geändert:
aaaa)Die Angabe „eine Musterlösung“ wird durch die Angabe „ein Lösungshinweis“ ersetzt.
bbbb)Die Angabe „169,20 €“ wird durch die Angabe „186,10 €“ ersetzt.
hh)Nr. 7 wird wie folgt geändert:
aaa)Die Angabe „prüfende Person“ wird durch die Angabe „Prüferin oder jeden Prüfer“ ersetzt.
bbb)Die Angabe „4,10 €“ wird durch die Angabe „4,50 €“ ersetzt.
ii)In den Nrn. 8 und 9 wird die Angabe „8,00 €“ jeweils durch die Angabe „8,80 €“ ersetzt.
jj)Nr. 10 wird wie folgt geändert:
aaa)Die Angabe „Prüfende“ wird durch die Angabe „Prüferinnen oder Prüfer“ ersetzt.
bbb)Die Angabe „10,10 €“ wird durch die Angabe „11,10 €“ ersetzt.
b)Abs. 2 wird durch die folgenden Abs. 2 und 3 ersetzt:
„(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.
(3) Abweichend von Abs. 1 Nr. 4 werden für die Prüfungen nach § 114 Abs. 6 LPO I Vergütungen gemäß § 4 Abs. 1 Nr. 3 gewährt.“
3.§ 4 Abs. 1 wird wie folgt geändert:
a)In Nr. 1 wird die Angabe „39,50 €“ durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
b)Nr. 2 wird wie folgt geändert:
aa)In Buchst. a wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
bb)In Buchst. b wird die Angabe „39,50 €“ durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
cc)In Buchst. c wird die Angabe „59,30 €“ durch die Angabe „65,20 €“ ersetzt.
c)Nr. 3 wird wie folgt geändert:
aa)Buchst. a wird wie folgt gefasst:
| „a) | Aufsatz zur Erprobung der Gewandtheit im schriftlichen Ausdruck, | |
| je Thema | 5,50 €,“. |
bb)In Buchst. b wird die Angabe „39,50 €“ durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
cc)In Buchst. c wird die Angabe „24,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
dd)Buchst. d wird wie folgt gefasst:
| „d) | Aufsatz oder Themenaufgabe aus dem literatur- oder sprachwissenschaftlichen Bereich, | |
| je Thema | 16,60 €,“. |
ee)In Buchst. e wird die Angabe „39,50 €“ durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
ff)In Buchst. f wird die Angabe „59,30 €“ durch die Angabe „65,20 €“ ersetzt.
d)Nr. 4 wird wie folgt geändert:
aa)In Buchst. a wird die Angabe „24,10 €“ durch die Angabe „26,50 €“ ersetzt.
bb)In den Buchst. b und c wird die Angabe „39,50 €“ jeweils durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
e)Nr. 5 wird wie folgt geändert:
aa)In Buchst. a wird die Angabe „59,30 €“ durch die Angabe „65,20 €“ ersetzt.
bb)In Buchst. b wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
f)Nr. 6 wird wie folgt geändert:
aa)In Buchst. a wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
bb)In Buchst. b wird die Angabe „39,50 €“ durch die Angabe „43,45 €“ ersetzt.
cc)Buchst. c wird wie folgt geändert:
aaa)Die Angabe „eine Musterlösung“ wird durch die Angabe „ein Lösungshinweis“ ersetzt.
bbb)Die Angabe „198,00 €“ wird durch die Angabe „217,80 €“ ersetzt.
g)Nr. 7 wird wie folgt geändert:
aa)Die Angabe „prüfende Person“ wird durch die Angabe „Prüferin oder jeden Prüfer“ ersetzt.
bb)Die Angabe „5,00 €“ wird durch die Angabe „5,50 €“ ersetzt.
h)Nr. 8 wird wie folgt geändert:
aa)In den Buchst. a und b wird die Angabe „6,70 €“ jeweils durch die Angabe „7,40 €“ ersetzt.
bb)In Buchst. c wird die Angabe „15,10 €“ durch die Angabe „16,60 €“ ersetzt.
i)Nr. 9 wird wie folgt geändert:
aa)Die Angabe „Prüfende“ wird durch die Angabe „Prüferinnen oder Prüfer“ ersetzt.
bb)Die Angabe „13,10 €“ wird durch die Angabe „14,40 €“ ersetzt.
j)Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
„(2) Wurde der Aufgabenvorschlag von mehreren Prüferinnen oder Prüfern gemeinsam erstellt, wird in den Fällen des Abs. 1 Nr. 1 bis 6 die Vergütung an die einzelnen Prüferinnen und Prüfer entsprechend aufgeteilt.“
4.§ 5 Nr. 1 und 2 wird wie folgt gefasst:
| „1. | für die erste Prüferin oder den ersten Prüfer und in den Fällen des § 29 Abs. 2 Satz 3 und 4 LPO I auch für die zweite Prüferin oder den zweiten Prüfer | 46,20 €, |
| 2. | für eine weitere Prüferin oder einen weiteren Prüfer gemäß § 29 Abs. 10 LPO I | 33,00 €.“ |
5.§ 6 Satz 1 wird wie folgt geändert:
a)Nr. 1 wird wie folgt geändert:
aa)In Buchst. a wird die Angabe „150,00 €“ durch die Angabe „165,00 €“ ersetzt.
bb)In Buchst. b wird die Angabe „300,00 €“ durch die Angabe „330,00 €“ ersetzt.
cc)In Buchst. c wird die Angabe „450,00 €“ durch die Angabe „495,00 €“ ersetzt.
b)Nr. 2 wird wie folgt gefasst:
| „2. | Aufsichtführenden bei staatlichen Lehramtsprüfungen | |
| je angefangene Stunde Aufsichtstätigkeit | 3,85 €.“ |
6.Nach § 6 wird folgender § 7 eingefügt:
„§ 7
Übergangsvorschrift
Für Vergütungen bis einschließlich des Prüfungstermins Frühjahr 2025 sowie Vergütungen nach § 6 Satz 1 Nr. 2 für den Prüfungstermin Herbst 2025 finden die §§ 2 bis 6 in der am 31 März 2026 geltenden Fassung weiterhin Anwendung.“
7.Der bisherige § 7 wird § 8 und wird wie folgt geändert:
a)In der Überschrift wird die Angabe „ , Übergangsvorschriften“ gestrichen.
b)In Satz 1 wird die Satznummerierung „1“ gestrichen.
c)Satz 2 wird aufgehoben.
§ 2
Diese Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft.
München, den 6. März 2026
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus
Anna Stolz, Staatsministerin