02-12-U
Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
vom 24. Januar 2026
Das im Zeitraum vom 28. August 2024 bis 12. Mai 2025 unterzeichnete und im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 30. Dezember 2025 (GVBl. S. 705) bekannt gemachte Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik ist nach seinem § 3 Satz 1 mit Ausnahme der Vorschrift des § 2 am 31. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die Vorschrift des § 2 ist nach § 3 Satz 2 am 1. Januar 2026 in Kraft getreten.
München, den 24. Januar 2026
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei
Dr. Florian Herrmann