Fundstelle GVBl. 2026 S. 520

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Verordnung

2230-1-1-5-K, 2038-3-4-4-1-K, 2236-9-5-K, 2236-9-1-4-K, 2236-9-3-K, 2038-3-4-1-3-K, 2038-3-4-5-1-K, 2038-3-4-6-1-K

Verordnung zur Änderung der Schulerrichtungsverordnung und weiterer Rechtsvorschriften

vom 24. Juli 2026

Auf Grund

  • des Art. 26 Abs. 1 und des Art. 89 Abs. 1 Satz 1 und 3 Nr. 12 des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632, BayRS 2230-1-1-K), das zuletzt durch § 39 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75) und durch § 3 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 139) geändert worden ist,
  • des Art. 26 Abs. 1 des Bayerischen Lehrerbildungsgesetzes (BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. Dezember 1995 (GVBl. 1996 S. 16, 40, BayRS 2238-1-K), das zuletzt durch § 2 des Gesetzes vom 24. März 2023 (GVBl. S. 102) geändert worden ist,
  • des Art. 65 Abs. 1 Satz 1 des Gerichtsverfassungsausführungsgesetzes (AGGVG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 300-1-1-J) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch § 8 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75) geändert worden ist, sowie
  • des Art. 67 Satz 1 des Leistungslaufbahngesetzes (LlbG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 571, BayRS 2030-1-4-F), das zuletzt durch § 62 des Gesetzes vom 26. März 2026 (GVBl. S. 75) geändert worden ist,

verordnet das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat und dem Bayerischen Landespersonalausschuss:

§ 1
Änderung der Schulerrichtungsverordnung

Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch Verordnung vom 8. Juli 2025 (GVBl. S. 336) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Anlage 1 wird wie folgt geändert:

1.Nach Nr. 1.43 wird folgende Nr. 1.44 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.44 Staatliche Realschule München VI“.

2.Die bisherigen Nrn. 1.44 bis 1.68 werden die Nrn. 1.45 bis 1.69.

§ 2
Weitere Änderung der Schulerrichtungsverordnung

Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch § 1 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

§ 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Anlage 3 Teil 3 Nr. 1, Anlage 5 Nr. 3.6 und 3.7 sowie Anlage 6 Teil 1 Nr. 4.4 treten mit Ablauf des 31. Juli 2028 außer Kraft.“

§ 3
Weitere Änderung der Schulerrichtungsverordnung

Die Schulerrichtungsverordnung (SchErrichtV) vom 14. März 2008 (GVBl. S. 96, BayRS 2230-1-1-5-K), die zuletzt durch § 2 dieser Verordnung geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.Anlage 1 wird wie folgt geändert:

a)Nach Nr. 1.42 wird folgende Nr. 1.43 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.43 Staatliche Realschule München IV“.

b)Die bisherige Nr. 1.43 wird Nr. 1.44 und wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.44 Staatliche Realschule München V“.

c)Die bisherigen Nrn. 1.44 bis 1.51 werden die Nrn. 1.45 bis 1.52.

d)Die bisherige Nr. 1.52 wird Nr. 1.53 und wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.53 Staatliche Realschule Pfaffenhofen a.d.Ilm“.

e)Die bisherigen Nrn. 1.53 bis 1.56 werden die Nrn. 1.54 bis 1.57.

f)Die bisherige Nr. 1.57 wird Nr. 1.58 und wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.58 Staatliche Realschule für Knaben Schondorf am Ammersee“.

g)Die bisherigen Nrn. 1.58 bis 1.66 werden die Nrn. 1.59 bis 1.67.

h)Die bisherigen Nrn. 1.67 und 1.68 werden die Nrn. 1.68 und 1.69 und werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule
„1.68 Staatliche Realschule Wasserburg a.Inn.
1.69 Staatliche Realschule Weilheim i.OB“.

i)Die bisherige Nr. 1.69 wird Nr. 1.70.

2.Anlage 2 wird wie folgt geändert:

a)Nach Nr. 1.1 wird folgende Nr. 1.2 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung und ggf. Name der Schule
„1.2 Gymnasium Aschheim“.

b)Die bisherigen Nrn. 1.2 bis 1.122 werden die Nrn. 1.3 bis 1.123.

3.Anlage 3 wird wie folgt geändert:

a)Teil 1 wird wie folgt geändert:

aa)Nach Nr. 1.8 wird folgende Nr. 1.9 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„1.9 Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie Garmisch-Partenkirchen Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen“.

bb)Die bisherigen Nrn. 1.9 bis 1.34 werden die Nrn. 1.10 bis 1.35.

cc)Die Nrn. 5.11 bis 5.13 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„5.11 Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Scheinfeld Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim-Scheinfeld
5.12 Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Scheinfeld Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim-Scheinfeld
5.13 Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Scheinfeld Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim-Scheinfeld“.

b)Teil 2 wird wie folgt geändert:

aa)Nr. 1.4 wird aufgehoben.

bb)Nr. 1.5 wird Nr. 1.4.

cc)Nr. 1.6 wird aufgehoben.

dd)Die Nrn. 1.7 bis 1.9 werden die Nrn. 1.5 bis 1.7.

ee)Nr. 3.1 wird aufgehoben.

ff)Die Nrn. 3.2 bis 3.7 werden die Nrn. 3.1 bis 3.6.

gg)Nr. 3.8 wird aufgehoben.

hh)Nr. 4.2 wird aufgehoben.

ii)Die Nrn. 4.3 bis 4.8 werden die Nrn. 4.2 bis 4.7.

jj)Nr. 4.9 wird aufgehoben.

4.Anlage 4 Teil 1 wird wie folgt geändert:

a)Nr. 1.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„1.3 Staatliche Wirtschaftsschule München Berufliche Oberschule München 2“.

b)Nr. 6.1 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„6.1 Staatliche Wirtschaftsschule Bad Neustadt a.d.Saale Berufliche Oberschule Bad Neustadt a.d.Saale“.

5.Anlage 5 wird wie folgt geändert:

a)Nach Nr. 6.5 wird folgende Nr. 6.6 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung der Schule Organisatorische Verbindung
„6.6 Staatliche Fachschule für Umweltschutztechnik und regenerative Energien Miltenberg-Obernburg Staatliche Berufsschule Miltenberg-Obernburg“.

b)Die bisherige Nr. 6.6 wird Nr. 6.7.

6.Anlage 6 erhält die aus dem Anhang zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

7.Anlage 10 wird wie folgt geändert:

a)Nr. 1 wird wie folgt geändert:

aa)Die Nrn. 1.7 bis 1.9 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„1.7 Staatliches Berufliches Schulzentrum Garmisch-Partenkirchen Staatliche Berufsschule Garmisch-Partenkirchen,
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie Garmisch-Partenkirchen,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Garmisch-Partenkirchen,
Staatliche Wirtschaftsschule Garmisch-Partenkirchen
1.8 Staatliches Berufliches Schulzentrum Landsberg am Lech
Berufliche Schulen Landsberg am Lech
Staatliche Berufsschule Landsberg,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Landsberg am Lech,
Berufliche Oberschule Landsberg
1.9 Staatliches Berufliches Schulzentrum Miesbach Staatliche Berufsschule Miesbach,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Miesbach,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Miesbach,
Berufliche Oberschule Miesbach,
Staatliche Fachakademie für Ernährungs- und Versorgungsmanagement Miesbach,
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Miesbach“.

bb)Nr. 1.12 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„1.12 Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe München Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik an der Ludwig-Maximilians-Universität-München,
Staatliche Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Radiologie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum der Universität München),
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Krankenpflegehilfe am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum München),
Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität-München (Klinikum der Universität München)“.

cc)Die Nrn. 1.14 und 1.15 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„1.14 Staatliches Berufliches Schulzentrum Max-von-Pettenkofer Neuburg a.d.Donau Staatliche Wirtschaftsschule Neuburg a.d.Donau,
Staatliche Berufsschule Neuburg a.d.Donau,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Neuburg a.d.Donau,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Neuburg a.d.Donau,
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Neuburg a.d.Donau,
Berufliche Oberschule Neuburg a.d.Donau,
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Neuburg a.d.Donau
1.15 Staatliches Berufliches Schulzentrum Pfaffenhofen Staatliche Berufsschule Pfaffenhofen,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Pfaffenhofen,
Berufliche Oberschule Scheyern“.

dd)Nr. 1.21 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„1.21 Staatliches Berufliches Schulzentrum Wasserburg a.Inn Staatliche Berufsschule Wasserburg a.Inn,Berufliche Oberschule Wasserburg a.Inn,
Staatliche Fachschule für Kunststofftechnik und Faserverbundtechnologie Wasserburg a.Inn“.

b)Nr. 2 wird wie folgt geändert:

aa)Nr. 2.2 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„2.2 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kelheim Staatliche Berufsschule Kelheim,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Kelheim,
Berufliche Oberschule Kelheim,Staatliche Wirtschaftsschule Abensberg,
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Kelheim“.

bb)Nr. 2.4 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„2.4 Staatliches Berufliches Schulzentrum Landshut-Schönbrunn Staatliche Berufsschule IV Landshut-Schönbrunn,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Landshut-Schönbrunn,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Landshut-Schönbrunn,
Berufliche Oberschule Landshut 2,
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Landshut-Schönbrunn“.

cc)Nach Nr. 2.7 wird folgende Nr. 2.8 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„2.8 Staatliches Berufliches Schulzentrum Regen Staatliche Berufsschule Regen,
Berufliche Oberschule Regen“.

dd)Die bisherige Nr. 2.8 wird Nr. 2.9.

ee)Die bisherige Nr. 2.9 wird Nr. 2.10 und wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„2.10 Staatliches Berufliches Schulzentrum Waldkirchen Staatliche Berufsschule Waldkirchen,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Grafenau,
Staatliche Berufsfachschule für Assistenten für Hotel- und Tourismus­management Grafenau,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Grafenau,
Berufliche Oberschule Waldkirchen,
Staatliche Fachakademie für Sozialpädagogik Grafenau“.

ff)Die bisherige Nr. 2.10 wird Nr. 2.11.

c)Nr. 3 wird wie folgt geändert:

aa)Nr. 3.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„3.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Cham Berufliche Oberschule Cham,
Staatliche Wirtschaftsschule Cham“.

bb)In Nr. 3.4 wird in der Spalte „Bezeichnung des Schulzentrums“ die Angabe „Opf.“ durch die Angabe „OPf.“ ersetzt.

cc)Nr. 3.8 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„3.8 Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwandorf II Staatliche Wirtschaftsschule Schwandorf,
Berufliche Oberschule Schwandorf“.

d)Nr. 4 wird wie folgt geändert:

aa)Nr. 4.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„4.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Coburg I Freiherr-von-Rast-Schule Staatliche Berufsschule I Coburg,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Maschinenbautechnik Coburg,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Coburg,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Coburg,
Berufliche Oberschule Coburg“.

bb)Nr. 4.5 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„4.5 Staatliches Berufliches Schulzentrum Forchheim Staatliche Berufsschule Forchheim,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Forchheim,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Forchheim,
Berufliche Oberschule Forchheim“.

cc)Nr. 4.7 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„4.7 Staatliches Berufliches Schulzentrum Hof II Berufliche Oberschule Hof,
Staatliche Wirtschaftsschule Hof“.

dd)Die Nrn. 4.9 und 4.10 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„4.9 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kulmbach Staatliche Berufsschule Kulmbach,
Staatliche Wirtschaftsschule Neuenmarkt,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Bautechnik Kulmbach,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Fleischerei- und Lebensmittel­verarbeitungstechnik Kulmbach,
Berufliche Oberschule Kulmbach
4.10 Staatliches Berufliches Schulzentrum Marktredwitz-Wunsiedel Staatliche Berufsschule Marktredwitz-Wunsiedel,
Berufliche Oberschule Marktredwitz,
Staatliche Wirtschaftsschule Wunsiedel“.

e)Nr. 5 wird wie folgt geändert:

aa)Nr. 5.4 wird aufgehoben.

bb)Nr. 5.5 wird Nr. 5.4 und wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„5.4 Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Erlangen Staatliche Berufsfachschule für Logopädie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Radiologie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen),
Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (Universitätsklinikum Erlangen)“.

cc)Die Nrn. 5.6 und 5.7 werden die Nrn. 5.5 und 5.6.

dd)Nach Nr. 5.6 wird folgende Nr. 5.7 eingefügt:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„5.7 Staatliches Berufliches Schulzentrum Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim-Scheinfeld Staatliche Berufsschule Neustadt a.d.Aisch,
Staatliche Berufsschule Bad Windsheim,
Staatliche Wirtschaftsschule Bad Windsheim,
Staatliche Berufsschule Scheinfeld,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Scheinfeld,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Scheinfeld,
Staatliche Berufsfachschule für Sozialpflege Scheinfeld“.

ee)Nr. 5.8 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„5.8 Staatliches Berufliches Schulzentrum Nürnberger Land Staatliche Berufsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz,
Berufliche Oberschule Lauf a.d.Pegnitz,
Staatliche Wirtschaftsschule Nürnberger Land in Lauf a.d.Pegnitz“.

ff)Die Nrn. 5.9 und 5.10 werden aufgehoben.

gg)Die Nrn. 5.11 und 5.12 werden die Nrn. 5.9 und 5.10.

hh)In Spalte 1 „Lfd. Nr.“ der Zeile mit der Spalte 2 „Staatliches Berufliches Schulzentrum Schwabach“ wird die Angabe „5.10“ durch die Angabe „5.11“ ersetzt.

f)Nr. 6 wird wie folgt geändert:

aa)Nr. 6.3 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„6.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Kitzingen-Ochsenfurt Staatliche Berufsschule Kitzingen-Ochsenfurt,
Berufliche Oberschule Kitzingen,Staatliche Wirtschaftsschule Kitzingen,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Ochsenfurt,
Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege Ochsenfurt“.

bb)Nr. 6.5 wird wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„6.5 Staatliches Berufliches Schulzentrum für Gesundheitsberufe Würzburg Staatliche Berufsfachschule für Diätassistenten am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Kinderkrankenpflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Massage am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Laboratoriumsanalytik an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Staatliche Berufsfachschule für Medizinische Technologie für Radiologie an der Julius-Maximilians-Universität Würzburg,
Staatliche Berufsfachschule für Physiotherapie am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg),
Staatliche Berufsfachschule für Pflege am Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg (Universitätsklinikum Würzburg)“.

g)Die Nrn. 7.3 und 7.4 werden wie folgt gefasst:

Lfd. Nr. Bezeichnung des Schulzentrums Schulen des Schulzentrums
„7.3 Staatliches Berufliches Schulzentrum Immenstadt i.Allgäu Staatliche Berufsschule Immenstadt i.Allgäu,
Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung Immenstadt i.Allgäu,
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Immenstadt i.Allgäu,
Berufliche Oberschule Sonthofen,
Staatliche Fachschule (Technikerschule) für Holztechnik Immenstadt i.Allgäu
7.4 Staatliches Berufliches Schulzentrum Lindau (Bodensee) Staatliche Berufsschule Lindau (Bodensee),
Staatliche Berufsfachschule für gastgewerbliche Berufe Lindau (Bodensee),
Berufliche Oberschule Lindau (Bodensee)“.

§ 4
Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen

Die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Grundschulen und das Lehramt an Mittelschulen (ZALGM) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 454, BayRS 2038-3-4-1-3-K), die zuletzt durch Verordnung vom 31. März 2023 (GVBl. S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Bayerischen Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 5
Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik

Die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt für Sonderpädagogik (ZALS) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 461, BayRS 2038-3-4-4-1-K), die zuletzt durch § 1 Abs. 114 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 4 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Bayerischen Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 6
Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen

Die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Realschulen (ZALR) vom 31. August 1995 (GVBl. S. 682, BayRS 2038-3-4-5-1-K), die zuletzt durch § 1 Abs. 115 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.In § 4 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Bayerischen Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 7
Änderung der Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien

Die Zulassungs- und Ausbildungsordnung für das Lehramt an Gymnasien (ZALG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. September 1992 (GVBl. S. 477, BayRS 2038-3-4-6-1-K), die zuletzt durch § 1 Abs. 116 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.Die Inhaltsübersicht wird gestrichen.

2.In § 4 Abs. 2 Satz 2 wird die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Bayerischen Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 8
Änderung der Fachakademieordnung

Die Fachakademieordnung (FakO) vom 9. Mai 2017 (GVBl. S. 118, BayRS 2236-9-1-4-K), die zuletzt durch § 8 der Verordnung vom 19. Juni 2026 (GVBl. S. 335) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 73 Abs. 3 Satz 7 wird die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 9
Änderung der Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher

Die Prüfungsordnung für Übersetzer und Dolmetscher (ÜDPO) vom 7. Mai 2001 (GVBl. S. 255, BayRS 2236-9-3-K), die zuletzt durch § 1 Abs. 244 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 2 Abs. 4 und § 5 Abs. 2 Nr. 1 wird jeweils die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 10
Änderung der Berufsqualifikationsfeststellungsverordnung Übersetzer und Dolmetscher

Die Berufsqualifikationsfeststellungsverordnung Übersetzer und Dolmetscher (BQFVÜDolm) vom 3. März 2008 (GVBl. S. 76, BayRS 2236-9-5-K), die zuletzt durch § 4 der Verordnung vom 20. Juni 2023 (GVBl. S. 347) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird die Angabe „Staatsanzeiger“ durch die Angabe „Ministerialblatt“ ersetzt.

§ 11
Inkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 31. Juli 2026 in Kraft. 2Abweichend von Satz 1 treten in Kraft:

1.§ 1 mit Wirkung vom 1. August 2025,

2.die §§ 3 bis 10 am 1. August 2026.

München, den 24. Juli 2026

Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

Anna Stolz, Staatsministerin

Anlage