Fundstelle GVBl. 2026 S. 538

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Sonstiges

1132-4-1-S
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Symbole, Feiertage, Auszeichnungen
  • Auszeichnungen

1132-4-1-S

Statut zur Änderung des Ordensstatuts des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst

vom 14. Juli 2026

Auf Grund des Art. 8 des Maximiliansordensgesetzes (MaxOG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1132-4-S) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Gesetz vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 633) geändert worden ist, erlässt die Bayerische Staatsregierung folgendes Statut:

§ 1

Das Ordensstatut des Bayerischen Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1132-4-1-S) veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Statut vom 10. September 2007 (GVBl. S. 640) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.Der Überschrift wird die Angabe „(Maximiliansordensstatut – MaxOStat)“ angefügt.

2.§ 1 wird wie folgt geändert:

a)Folgende Überschrift wird eingefügt:

„Vorschlagsverfahren“.

b)Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

„(2) Die Vorschläge der Ordensgemeinschaft bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der bei der Beschlussfassung anwesenden Ordensinhaber.“

3.§ 2 wird wie folgt geändert:

a)Folgende Überschrift wird eingefügt:

„Ordensbeirat“.

b)Abs. 1 wird wie folgt geändert:

aa)Satz 1 wird wie folgt geändert:

aaa)Die Angabe „einer Präsidentin oder“ und die Angabe „Präsidentinnen und“ werden gestrichen.

bbb)Die Angabe „Hochschulgesetzes“ wird durch die Angabe „Hochschulinnovationsgesetzes (BayHIG)“ ersetzt.

bb)Satz 2 wird wie folgt geändert:

aaa)Die Angabe „einer Präsidentin oder“ und die Angabe „Präsidentinnen und“ werden gestrichen.

bbb)Die Angabe „Nr. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes“ wird durch die Angabe „Nr. 3 BayHIG“ ersetzt.

4.§ 3 wird wie folgt geändert:

a)Folgende Überschrift wird eingefügt:

„Urkunde“.

b)Satz 3 wird aufgehoben.

5.In § 4 wird folgende Überschrift eingefügt:

„Aushändigung“.

6.In § 5 wird folgende Überschrift eingefügt:

„Festsitzung“.

7.§ 6 wird wie folgt geändert:

a)Folgende Überschrift wird eingefügt:

„Ordensmatrikel, Mitgliederzahl“.

b)In Abs. 3 Satz 1 wird die Angabe „Gesetzes über den Bayerischen Maximiliansorden für Wissenschaft und Kunst“ durch die Angabe „Maximiliansordensgesetzes (MaxOG)“ ersetzt.

8.§ 7 wird wie folgt gefasst:

„§ 7

Aberkennung

1Der Orden kann auf Vorschlag des Ordensbeirats aberkannt werden, wenn sich der Inhaber durch sein Verhalten, insbesondere durch Begehen einer entehrenden Straftat, des Ordens als unwürdig erweist oder wenn ein solches Verhalten nachträglich bekannt wird. 2Die Aberkennung des Ordens wird vom Ministerpräsidenten ausgesprochen. 3Das Ordenskreuz und die Verleihungsurkunde sind in diesem Fall an die Staatskanzlei zurückzugeben.“

9.In § 8 wird folgende Überschrift eingefügt:

„Inkrafttreten“.

§ 2

Dieses Statut tritt am 1. August 2026 in Kraft.

München, den 14. Juli 2026

Der Bayerische Ministerpräsident

Dr. Markus Söder