Fundstelle GVBl. 2026 S. 595

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Verordnung

2032-2-42-J
  • Verwaltung
  • Recht der im Dienst des Staates, der Gemeinden und anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts stehenden Personen
  • Besoldung, Reise- und Umzugskosten
  • Verordnungen zum Bayerischen Besoldungsgesetz

2032-2-42-J

Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung

vom 8. September 2026

Auf Grund des Art. 65 Satz 3 und des Art. 107 Abs. 4 Satz 3 des Bayerischen Besoldungsgesetzes (BayBesG) vom 5. August 2010 (GVBl. S. 410, 764, BayRS 2032-1-1-F), das zuletzt durch die Art. 10, 11, 12, 13 und 14 des Gesetzes vom 8. Mai 2026 (GVBl. S. 208) geändert worden ist, verordnet das Bayerische Staatsministerium der Justiz im Ein­vernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat:

§ 1

Die Verordnung über die Gewährung von Prüfervergütungen an Professoren und Professorinnen bei den Prüfungen im Bereich der Justizverwaltung (PrVProfV) vom 6. Mai 2008 (GVBl. S. 293, BayRS 2032-2-42-J), die zuletzt durch Verordnung vom 31. Juli 2024 (GVBl. S. 402) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.In der Überschrift wird vor der Angabe „PrVProfV“ die Angabe „Prüfervergütungsverordnung Professoren Justizverwaltung –“ eingefügt.

2.§ 1 wird wie folgt geändert:

a)Satz 1 wird wie folgt geändert:

aa)Die Satznummerierung „1“ wird gestrichen.

bb)In Nr. 3 wird die Angabe „13,84 €“ durch die Angabe „20,00 €“ ersetzt.

cc)Nr. 4 wird wie folgt geändert:

aaa)Die Angabe „13,84 €“ wird durch die Angabe „20,00 €“ ersetzt.

bbb)Die Angabe „83,04 €“ wird durch die Angabe „120,00 €“ ersetzt.

b)Satz 2 wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.

München, den 8. September 2026

Bayerisches Staatsministerium der Justiz

Georg Eisenreich, Staatsminister