Fundstelle GVBl. 2012 S. 663

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Verordnung

1132-6-1-S
  • Staats- und Verfassungsrecht
  • Staatliche Organisationen
  • Symbole, Feiertage, Auszeichnungen
  • Auszeichnungen
1132-6-1-S

Verordnung
zur Änderung des
Ordensstatuts über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für
Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern

Vom 11. Dezember 2012


Auf Grund des Art. 6 des Gesetzes über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern vom 23. Juli 1994 (GVBl S. 599, BayRS 1132-6-S) erlässt die Bayerische Staatsregierung folgende Verordnung:


§ 1

Das Ordensstatut über das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten für Verdienste von im Ehrenamt tätigen Frauen und Männern vom 2. August 1994 (GVBl S. 780, BayRS 1132-6-1-S) wird wie folgt geändert:

1.
Der Überschrift wird der Klammerzusatz „(OStatEhrenamt)“ angefügt.

2.
§ 1 wird wie folgt geändert:

a)
Abs. 4 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 entfällt die Satznummerierung und er erhält folgende Fassung:

„Außer Betracht bleiben

1.
Tätigkeiten in Organen der kommunalen Selbstverwaltung, die durch allgemeine Wahlen gebildet wurden, und

2.
Verdienste, die nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz gewürdigt werden können.“

bb)
Satz 2 wird neuer Abs. 5.

b)
Der bisherige Abs. 5 wird Abs. 6.


§ 2

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.

München, den 11. Dezember 2012

Der Bayerische Ministerpräsident


Horst  S e e h o f e r