Fundstelle GVBl. 2013 S. 364

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): 4a3bb3437d72f3372d4612f9f210e17101d10d26c2585bc6a58c005d4a7685af

Verordnung

605-14-F

  • Finanzwesen
  • Finanzverwaltung und Finanzausgleich
  • Gemeindefinanzen (Kommunaler Finanzausgleich)
605-14-F

Zwölfte Verordnung
zur Änderung der Verordnung über die
Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer
und der Umsatzsteuer und über die Abführung
der Gewerbesteuerumlage

Vom 28. Mai 2013


Auf Grund von §§ 2 und 5c Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes zur Neuordnung der Gemeindefinanzen (Gemeindefinanzreformgesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. März 2009 (BGBl I S. 502), geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl I S. 1030), in Verbindung mit § 8 des Gemeindefinanzreformgesetzes und Art. 24 Abs. 4 des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden (Finanzausgleichsgesetz – FAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. April 2013 (GVBl S. 210, BayRS 605-1-F) erlässt das Bayerische Staatsministerium der Finanzen im Einvernehmen mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern folgende Verordnung:


§ 1

Die Verordnung über die Aufteilung des Gemeindeanteils an der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer und über die Abführung der Gewerbesteuerumlage (BayAVOGFRG) vom 23. Juni 1998 (GVBl S. 306, BayRS 605-14-F), zuletzt geändert durch Verordnung vom 15. Mai 2012 (GVBl S. 200), wird wie folgt geändert:

1.
Der Klammerzusatz der Überschrift erhält folgende Fassung:

„(Ausführungsverordnung Gemeindefinanzreformgesetz – BayAVGFRG)“.

2.
In § 2 Abs. 1 werden die Worte „vom 25. September 2008 (BGBl I S. 1928)“ durch die Worte „vom 28. September 2011 (BGBl I S. 1951)“ ersetzt.

3.
In § 3 werden die Worte „vom 25. September 2008 (BGBl I S. 1928)“ gestrichen.

4.
In Anlage 1 werden die Schlüsselzahlen im Bereich des Regierungsbezirks Mittelfranken, Landkreis Fürth, wie folgt geändert:

a)
Die Schlüsselzahl „0,0016028“ der Gemeinde „Oberasbach, St“ wird durch die Schlüsselzahl „0,0016026“ ersetzt.

b)
Die Schlüsselzahl „0,0022506“ der Gemeinde „Zirndorf, St“ wird durch die Schlüsselzahl „0,0022508“ ersetzt.

5.
In Anlage 2 werden die Schlüsselzahlen im Bereich des Regierungsbezirks Mittelfranken, Landkreis Fürth, wie folgt geändert:

a)
Die Schlüsselzahl „0,000322955“ der Gemeinde „Oberasbach, St“ wird durch die Schlüsselzahl „0,000322918“ ersetzt.

b)
Die Schlüsselzahl „0,001187856“ der Gemeinde „Zirndorf, St“ wird durch die Schlüsselzahl „0,001187893“ ersetzt.


§ 2

Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft.

München, den 28. Mai 2013

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen


Dr. Markus  S ö d e r ,  Staatsminister