Veröffentlichung JMBl. 2012/03 S. 30 vom 05.03.2012

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Az.: 4208 - II - 10077/2010
3121.0-J
3121.0-J
Änderung der Bekanntmachung über die Änderung der
Bekanntmachung über die Einführung und Ergänzung der
Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz und für Verbraucherschutz
vom 5. März 2012  Az.: 4208 - II - 10077/2010
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz über die Änderung der Bekanntmachung über die Einführung und Ergänzung der Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren vom 8. Februar 2012 (JMBl S. 23) wird entsprechend der Vereinbarung zwischen den Landesjustizverwaltungen und dem Bundesministerium der Justiz wie folgt geändert:
1.1
Vor Nr. 1.1 wird folgende neue Nr. 1.1 eingefügt:
„1.1
Nr. 4d wird aufgehoben.“
1.2
Die bisherige Nr. 1.1 wird Nr. 1.2.
1.3
Die bisherige Nr. 1.1.1 wird Nr. 1.2.1; die Zahl „18“ wird durch das Wort „achtzehn“ ersetzt.
1.4
Die bisherige Nr. 1.1.2 wird Nr. 1.2.2.
1.5
Die bisherige Nr. 1.2 wird Nr. 1.2a.
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 20. März 2012 in Kraft.