Veröffentlichung JMBl. 2015/04 S. 30 vom 10.03.2015

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): cd1494f22ec03663a42e8c32184d7523449316e486ced6b7a9a05ab94fb532eb

 

Az.: PA 2230 - 2913/2012
2038.3.3.2-J
2038.3.3.2-J
Änderung der Hilfsmittelbekanntmachung
für die Erste Juristische Staatsprüfung
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
der Justiz
vom 10. März 2015  Az.: PA 2230 - 2913/2012
 
1.
Die Bekanntmachung über die Hilfsmittel für die Erste Juristische Staatsprüfung (Hilfsmittelbekanntmachung EJS) vom 16. Oktober 2008 (JMBl S. 161) wird wie folgt geändert:
1.1
In Nr. 1.3 wird das Wort „Verwaltungsgesetze“ durch das Wort „Gesetze“ ersetzt.
1.2
Nr. 4.1 erhält folgende Fassung:
„4.1
Die Hilfsmittel dürfen keine Eintragungen enthalten. Ausgenommen sind bis zu 20 handschriftliche Verweisungen pro Doppelseite mit Bleistift auf Normen (nur Artikel-, Paragraphen- und Gesetzesbezeichnung) sowie einfache Unterstreichungen mit Bleistift, soweit die Verweisungen beziehungsweise Unterstreichungen nicht der Umgehung des Kommentierungsverbots dienen. Soweit die Hilfsmittel darüber hinausgehende Eintragungen enthalten, sind sie nicht zugelassen.“
 
2.
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Juli 2015 in Kraft. Abweichend von Satz 1 tritt Nr. 1.2 am 1. September 2016 in Kraft; Nr. 1.2 gilt erstmals für die Erste Juristische Staatsprüfung 2016/2.