Veröffentlichung KWMBl. 2009/01 S. 7 vom 01.12.2008

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Az.: V.6-5 K 7400-3.67 902
2235.1.1.5-UK
2235.1.1.5-UK
 
 
Durchführung des Sportunterrichts in den Jahrgangsstufen 11 und 12
 
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 1. Dezember 2008 Az.: V.6-5 K 7400-3.67 902
 
 
Inhaltsübersicht
 
I. 
Vorbemerkung
 
II. 
Das Fach Sport in den Jahrgangsstufen 11 und 12
1. 
Unterrichtsorganisation
2. 
Bewertung der Leistungen im Fach Sport
2.1 
Berechnung der Punktzahl der Halbjahresleistungen
2.2 
Sportartspezifische Regelungen
2.2.1 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe A
A1 Gerätturnen
A2 Gymnastik und Tanz
A3 Leichtathletik
A4 Schwimmen
2.2.2 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe B (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball)
2.2.3 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe C
C1 Rudern
C2 Sportklettern
C3 Bewegungskünste
C4 Rückschlagspiele (Badminton, Tennis und Tischtennis)
 
 
III. 
Fach Sport als Abiturprüfungsfach
1. 
Zeitlicher Umfang und Struktur
2. 
Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
3. 
Bewertung der Leistungen im Fach Sport als Abiturprüfungsfach
3.1 
Bewertung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten
3.2 
Abiturprüfung
3.2.1 
Bestandteile der Abiturprüfung
3.2.2 
Festsetzung des Prüfungsergebnisses
3.2.3 
Sportartspezifische Regelungen für die Abiturprüfung
3.2.3.1 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe A
A1 Gerätturnen
A2 Gymnastik und Tanz
A3 Leichtathletik
A4 Schwimmen
3.2.3.2 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe B
3.2.4 
Zeitpunkt der Abiturprüfungen
3.2.5 
Leitung der Abiturprüfungen
 
IV. 
Inkrafttreten und Aufheben von Vorschriften
 
 
I. 
Vorbemerkung
Die Stundentafel des G8 sieht in den Jahrgangsstufen 11 und 12 für alle Schülerinnen und Schüler das Fach Sport als verpflichtend zu belegendes Unterrichtsfach vor. Umfang und Angebot des Faches Sport richten sich nach den Stundentafeln und dem Lehrplan für das bayerische Gymnasium, Fachlehrplan für Sport in der jeweils gültigen Fassung unter Beachtung einschlägiger Vorschriften, z. B. Bekanntmachung zur Sicherheit im Sportunterricht (KWMBl I 2003 S. 202).
Sportlich besonders interessierten Schülerinnen und Schülern steht über eine zusätzliche Belegung von zwei Wochenstunden Additum Sporttheorie die Möglichkeit offen, das Fach Sport als schriftlich-praktisches oder mündlich-praktisches Abiturprüfungsfach zu wählen.
 
 
II. 
Das Fach Sport in den Jahrgangsstufen 11 und 12
 
1. 
Unterrichtsorganisation
Das Fach Sport wird in den Jahrgangsstufen 11 und 12 nicht mehr sportartübergreifend, sondern ausgehend von den Voraussetzungen der Schule und unter Einbeziehung der Interessenlage der Schüler sportartspezifisch angeboten.
Die Möglichkeit der unterrichtenden Sportlehrkraft, im Rahmen des pädagogischen Freiraums andere sportliche Handlungsfelder in vertretbarem zeitlichem Umfang mit einzubeziehen, bleibt hiervon unberührt.
 
Voraussetzungen der Schule
Sportartspezifische Übungsstätten und Ausrüstungen müssen in ausreichendem Umfang kostenlos zur Verfügung stehen.
Der Unterricht muss von einer hauptamtlichen oder hauptberuflichen Sportlehrkraft der Schule erteilt werden.
Der Unterricht in den sportlichen Handlungsfeldern Rudern, Sportklettern, Bewegungskünste setzt darüber hinaus voraus, dass die unterrichtende hauptamtliche oder hauptberufliche Sportlehrkraft die erforderliche Lehrbefähigung für das jeweilige sportliche Handlungsfeld im Rahmen ihres Sportstudiums erworben hat oder eine der nachfolgenden Qualifikationen vorweisen kann: erfolgreich abgeschlossener Weiterbildungslehrgang im Rahmen der staatlichen Lehrerfortbildung, Fachübungsleiter- oder Trainerlizenz eines Sportfachverbandes.
Für den Unterricht im sportlichen Handlungsfeld Rückschlagspiele (Badminton, Tennis, Tischtennis) werden vertiefte Kenntnisse der Sportlehrkraft vorausgesetzt.
Der Unterricht in den sportlichen Handlungsfeldern Basketball, Fußball, Handball, Gerätturnen wird in der Regel nicht koedukativ erteilt. Der Schulleiter kann in begründeten Fällen Ausnahmegenehmigungen erteilen.
 
Wahlmöglichkeiten
Jeder Schüler muss im Verlauf der vier Ausbildungsabschnitte mindestens einmal ein sportliches Handlungsfeld aus der Gruppe A und mindestens einmal ein sportliches Handlungsfeld der Gruppe B wählen. Für Sportabiturschüler ist die Belegung der Gruppe C nicht möglich.
Ein sportliches Handlungsfeld kann höchstens zweimal gewählt werden.
Schulen, die Sportabiturschüler haben, bieten je ein sportliches Handlungsfeld der Gruppe A sowie der Gruppe B für je zwei Ausbildungsabschnitte an. Diese beiden angebotenen sportlichen Handlungsfelder sind auch für Nicht-Sportabitur-Schüler offen und wählbar.
 
 
 
 
Sportliche Handlungsfelder
Gruppe A
Gruppe B
Gruppe C
Gerätturnen
Gymnastik und Tanz
Leichtathletik
Schwimmen
Basketball
Fußball
Handball
Volleyball
Rückschlagspiele (Badminton, Tennis, Tischtennis)
Rudern*
Sportklettern*
Bewegungskünste*
andere durch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus im Einzelfall genehmigte Sportarten*
 
 
Prämissen
 
 
Mindestens einmal
(Sportabitur-
Schüler zweimal dieselbe Sportart)
Mindestens einmal
(Sportabitur-
Schüler zweimal dieselbe Sportart)
 
Gruppe C nicht für Sportabitur-Schüler
Höchstens zweimal das gleiche Handlungsfeld
*Nur beim Nachweis einer zusätzlichen Qualifikation der hauptamtlichen oder hauptberuflichen Sportlehrkraft möglich!
 
 
2. 
Bewertung der Leistungen im Fach Sport
Für die Bewertung der Leistungen im Fach Sport gelten ergänzend zu den Vorschriften der GSO folgende Bestimmungen:
 
2.1 
Berechnung der Punktzahl der Halbjahresleistungen
Für die Bewertung der Leistungen im Fach Sport werden in jedem Ausbildungsabschnitt die sportpraktischen Leistungen aus dem Bereich der sportlichen Handlungsfelder sowie Leistungen aus dem Bereich der sportlichen Bildung herangezogen.
Die Punktzahl der Halbjahresleistung im Fach Sport ergibt sich als Durchschnittswert aus:
der doppelt gewichteten Punktzahl für die praktischen Leistungen im gewählten sportlichen Handlungsfeld (die jeweiligen sportartspezifischen Regelungen sind in Ziffer 2.2 beschrieben)
sowie der Punktzahl für die anderen kleinen Leistungsnachweise (z. B. selbständiges Gestalten von Stundenteilen, Demonstrationsaufgaben, Kurzreferate oder theoretische Prüfung) aus allen Lernbereichen; über deren Form und Anzahl entscheidet der Kursleiter.
Erst die Endpunktzahl wird gerundet. Eine Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht zulässig.
(15 x 2
+
15)
: 3
= 15 Punkte
Sportpraktische
Leistungsnachweise
 
andere kleine
Leistungsnachweise
 
 
 
 
2.2 
Sportartspezifische Regelungen
 
2.2.1 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe A
A1 Gerätturnen
Schülerinnen und Schüler:
Eine jeweils mindestens fünfteilige Übungsverbindung an zwei Geräten (Ausnahmen: am Reck eine mindestens vierteilige Übungsverbindung; Sprung).
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählten Aufgabenstellungen unterscheiden sich von denen des ersten durch erhöhte Anforderungen.
Beurteilungskriterien für die Qualität der Ausführung der Übungen sind: Übungsaufbau, Bewegungsrhythmus, Bewegungsfluss, Bewegungspräzision, Dynamik und Bewegungsweite, Haltung. Sie werden durch die Schwierigkeitsstufe der jeweiligen Übung beeinflusst, so dass eine Übung höherer Schwierigkeit trotz leichterer Mängel in der Ausführung noch mit „sehr gut“ bewertet werden kann. Nicht ausgeführte Teile oder Verbindungen ergeben einen Abzug von 1 bis 3 Punkten je Teil.
A2 Gymnastik und Tanz
Schülerinnen und Schüler:
Eine komplexe Übungsform mit Präsentation aus dem Bereich „Tanz“ oder „Gymnastik“ nach den Inhalten des Unterrichts in einer Einzel-, Partner oder Gruppenkomposition.
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählte Aufgabenstellung unterscheidet sich von der des ersten durch erhöhte Anforderungen.
Bei der Bewertung gelten als Beurteilungskriterien: Musikinterpretation, Vielfalt und Schwierigkeit der Bewegungsformen, technische Ausführung, räumliche Gestaltung sowie Ausdrucksfähigkeit und Originalität.
A3 Leichtathletik
Leichtathletischer Dreikampf nach Wahl der Schülerin/des Schülers aus drei der folgenden Bereiche:
Schülerinnen:
100-m-Lauf oder 100-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,84 m)
800-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
Weitsprung oder Hochsprung
Kugelstoß (4 kg) oder Speerwurf (600 g) oder Schleuderball (1kg)
Schüler:
100-m-Lauf oder 110-m-Hürdenlauf (Höhe: 1,00 m)
1000-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
Weitsprung oder Hochsprung
Kugelstoß (6 kg) oder Speerwurf (800g)
 
Leichtathletik Schülerinnen
1. AA
2. AA
100 m
ab
(s)
800 m
ab
(min:s)
3000 m
ab
(min:s)
100 m
Hürden
ab
(s)
Weit-
sprung
ab
(m)
Hoch-
sprung
ab
(m)
Kugel-
stoß
4 kg
ab
(m)
Speer-
wurf
600g
ab
(m)
Schleu-
derball
1 kg
ab
(m)
-
15
13,8
2
:
56,8
14
:
50
18,3
4,33
1,40
8,35
25,50
35,70
15
14
13,9
3
:
01,9
15
:
15
18,6
4,27
1,38
8,19
24,80
34,92
14
13
14,1
3
:
07,2
15
:
41
19,0
4,20
1,36
8,02
24,06
34,10
13
12
14,3
3
:
12,9
16
:
08
19,4
4,12
1,34
7,83
23,29
33,23
12
11
14,5
3
:
19,0
16
:
35
19,8
4,03
1,32
7,64
22,48
32,30
11
10
14,7
3
:
25,4
17
:
03
20,2
3,93
1,30
7,43
21,63
31,31
10
9
14,9
3
:
32,3
17
:
33
20,6
3,82
1,28
7,21
20,75
30,27
9
8
15,2
3
:
39,5
18
:
03
21,1
3,70
1,25
6,98
19,82
29,16
8
7
15,5
3
:
47,2
18
:
34
21,6
3,58
1,23
6,73
18,85
27,98
7
6
15,8
3
:
55,3
19
:
06
22,1
3,45
1,21
6,47
17,83
26,73
6
5
16,1
4
:
04,0
19
:
39
22,6
3,32
1,18
6,19
16,76
25,40
5
4
16,4
4
:
13,2
20
:
13
23,1
3,18
1,15
5,89
15,64
23,99
4
3
16,7
4
:
22,9
20
:
48
23,7
3,03
1,13
5,58
14,47
22,49
3
2
17,0
4
:
33,3
21
:
25
24,3
2,88
1,10
5,24
13,25
20,90
2
1
17,4
4
:
44,3
22
:
02
24,9
2,72
1,07
4,88
11,96
19,21
1
-
17,8
4
:
55,9
22
:
41
25,5
2,55
1,04
4,50
10,62
17,42
 
 
 
 
 
 
 
 
Leichtathletik Schüler
1. AA
2. AA
100 m
ab
(s)
1000 m
ab
(min:s)
3000 m
ab
(min:s)
110 m
Hürden
ab
(s)
Weit-
sprung
ab
(m)
Hoch-
sprung
ab
(m)
Kugel-
stoß
6 kg
ab
(m)
Speer-
wurf
800g
ab
(m)
-
15
12,3
3
:
02,3
11
:
09
17,2
5,57
1,65
9,72
36,50
15
14
12,4
3
:
06,0
11
:
26
17,6
5,50
1,63
9,48
35,40
14
13
12,5
3
:
09,8
11
:
44
18,0
5,41
1,60
9,23
34,20
13
12
12,7
3
:
13,8
12
:
02
18,4
5,30
1,58
8,97
32,90
12
11
12,9
3
:
18,0
12
:
20
18,9
5,17
1,55
8,70
31,60
11
10
13,1
3
:
22,4
12
:
39
19,4
5,02
1,52
8,42
30,20
10
9
13,3
3
:
26,9
12
:
59
19,9
4,87
1,49
8,12
28,80
9
8
13,5
3
:
31,6
13
:
19
20,4
4,72
1,46
7,81
27,30
8
7
13,7
3
:
36,5
13
:
40
21,0
4,55
1,42
7,49
25,80
7
6
14,0
3
:
41,7
14
:
01
21,6
4,39
1,39
7,15
24,10
6
5
14,3
3
:
47,0
14
:
23
22,2
4,21
1,35
6,80
22,40
5
4
14,6
3
:
52,6
14
:
46
22,9
4,03
1,31
6,43
20,70
4
3
14,9
3
:
58,4
15
:
09
23,6
3,84
1,27
6,05
18,80
3
2
15,2
4
:
04,4
15
:
33
24,3
3,64
1,22
5,64
16,90
2
1
15,5
4
:
10,7
15
:
58
25,0
3,44
1,17
5,22
14,90
1
-
15,8
4
:
17,3
16
:
23
25,8
3,23
1,12
4,79
12,70
 
 
A4 Schwimmen
Schülerinnen und Schüler:
50 m oder 100 m (Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling)
400 m (Brust oder Freistil)
 
Schwimmen Schülerinnen
1. AA
2. AA
50 m
Brust
ab
(min:s)
50 m
Freistil
ab
(min:s)
50 m
R/S
ab
(min:s)
100 m
Brust
ab
(min:s)
100 m
Freistil
ab
(min:s)
100 m
R/S
ab
(min:s)
400 m
Brust
ab
(min:s)
400 m
Freistil
ab
(min:s)
-
15
0
:
45,9
0
:
36,8
0
:
43,4
1
:
43,9
1
:
27,5
1
:
39,0
9
:
05,0
7
:
57,0
15
14
0
:
47,1
0
:
37,7
0
:
44,6
1
:
46,8
1
:
30,5
1
:
42,2
9
:
25,0
8
:
24,0
14
13
0
:
48,3
0
:
38,7
0
:
45,9
1
:
49,9
1
:
33,5
1
:
45,5
9
:
45,0
8
:
51,0
13
12
0
:
49,6
0
:
39,8
0
:
47,3
1
:
53,2
1
:
36,7
1
:
48,9
10
:
05,0
9
:
18,0
12
11
0
:
51,0
0
:
41,0
0
:
48,8
1
:
56,6
1
:
40,1
1
:
52,6
10
:
25,0
9
:
45,0
11
10
0
:
52,5
0
:
42,3
0
:
50,4
2
:
00,2
1
:
43,6
1
:
56,4
10
:
45,0
10
:
12,0
10
9
0
:
54,2
0
:
43,7
0
:
52,1
2
:
04,1
1
:
47,3
2
:
00,5
11
:
06,0
10
:
39,0
9
8
0
:
56,0
0
:
45,2
0
:
54,0
2
:
08,1
1
:
51,1
2
:
04,7
11
:
27,0
11
:
06,0
8
7
0
:
58,0
0
:
46,8
0
:
55,9
2
:
12,4
1
:
55,2
2
:
09,2
11
:
48,0
11
:
33,0
7
6
1
:
00,2
0
:
48,6
0
:
58,0
2
:
16,9
1
:
59,4
2
:
13,9
12
:
09,0
12
:
00,0
6
5
1
:
02,5
0
:
50,5
1
:
00,3
2
:
21,7
2
:
03,8
2
:
18,8
12
:
30,0
12
:
28,0
5
4
1
:
05,0
0
:
52,6
1
:
02,7
2
:
26,7
2
:
08,4
2
:
24,0
13
:
00,9
12
:
58,9
4
3
1
:
07,8
0
:
54,9
1
:
05,3
2
:
32,1
2
:
13,3
2
:
29,4
13
:
33,0
13
:
31,0
3
2
1
:
10,8
0
:
57,3
1
:
08,1
2
:
37,7
2
:
18,3
2
:
35,1
14
:
06,3
14
:
04,3
2
1
1
:
14,0
1
:
00,0
1
:
11,0
2
:
43,7
2
:
23,6
2
:
41,1
14
:
40,9
14
:
38,9
1
-
1
:
17,5
1
:
02,9
1
:
14,2
2
:
50,0
2
:
29,2
2
:
47,5
15
:
16,8
15
:
14,8
 
Schwimmen Schüler
Jgst. 11
Jgst. 12
und
Abitur
50 m
Brust
ab
(min:s)
50 m
Freistil
ab
(min:s)
50 m
R/S
ab
(min:s)
100 m
Brust
ab
(min:s)
100 m
Freistil
ab
(min:s)
100 m
R/S
ab
(min:s)
400 m
Brust
ab
(min:s)
400 m
Freistil
ab
(min:s)
-
15
0
:
41,1
0
:
33,0
0
:
38,2
1
:
32,0
1
:
16,0
1
:
27,0
8
:
30,0
7
:
09,0
15
14
0
:
42,2
0
:
33,9
0
:
39,3
1
:
35,0
1
:
18,7
1
:
30,1
8
:
45,0
7
:
32,0
14
13
0
:
43,4
0
:
34,8
0
:
40,5
1
:
38,2
1
:
21,5
1
:
33,3
9
:
00,0
7
:
55,0
13
12
0
:
44,7
0
:
35,9
0
:
41,8
1
:
41,4
1
:
24,5
1
:
36,7
9
:
15,0
8
:
18,0
12
11
0
:
46,1
0
:
37,0
0
:
43,2
1
:
44,8
1
:
27,6
1
:
40,3
9
:
30,0
8
:
41,0
11
10
0
:
47,6
0
:
38,2
0
:
44,7
1
:
48,3
1
:
30,9
1
:
44,0
9
:
45,0
9
:
04,0
10
9
0
:
49,3
0
:
39,6
0
:
46,3
1
:
51,9
1
:
34,3
1
:
47,9
10
:
00,0
9
:
27,0
9
8
0
:
51,0
0
:
41,1
0
:
48,0
1
:
55,6
1
:
38,0
1
:
52,0
10
:
15,0
9
:
50,0
8
7
0
:
53,0
0
:
42,7
0
:
49,8
1
:
59,5
1
:
41,8
1
:
56,3
10
:
30,0
10
:
14,0
7
6
0
:
55,0
0
:
44,4
0
:
51,8
2
:
03,5
1
:
45,9
2
:
00,8
10
:
46,0
10
:
38,0
6
5
0
:
57,3
0
:
46,3
0
:
53,9
2
:
07,6
1
:
50,1
2
:
05,5
11
:
05,0
11
:
03,0
5
4
0
:
59,7
0
:
48,4
0
:
56,2
2
:
11,9
1
:
54,6
2
:
10,4
11
:
31,5
11
:
29,5
4
3
1
:
02,4
0
:
50,6
0
:
58,6
2
:
16,3
1
:
59,3
2
:
15,6
11
:
59,0
11
:
57,0
3
2
1
:
05,2
0
:
53,1
1
:
01,2
2
:
20,9
2
:
04,2
2
:
21,0
12
:
27,4
12
:
25,4
2
1
1
:
08,3
0
:
55,8
1
:
04,1
2
:
25,6
2
:
09,4
2
:
26,6
12
:
56,7
12
:
54,7
1
-
1
:
11,7
0
:
58,7
1
:
07,1
2
:
30,5
2
:
14,9
2
:
32,6
13
:
27,0
13
:
25,0
 
 
2.2.2 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe B
B1 mit B4 (Basketball, Fußball, Handball, Volleyball)
Schülerinnen und Schüler:
Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung
Technik-, Taktik- und Spielverhalten im Spiel
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählte Aufgabenstellung unterscheidet sich von der des ersten durch erhöhte Anforderungen.
Der Spielbewertung ist nicht nur ein allgemeiner Eindruck der spielerischen Gesamtleistung zugrunde zu legen, sondern eine Beurteilung des Fertigkeits- und Fähigkeitsniveaus auch unter Berücksichtigung konditioneller Aspekte in verschiedenen Spielsituationen. Die so erbrachten Leistungen sind zusammen mit der spielerischen Gesamtleistung zu werten.
Beobachtungsschwerpunkte sind dabei:
situationsgerechte Anwendung und Ausführung der Technik
taktisches Verhalten in Angriff und Abwehr (unter Berücksichtigung der Spielanlage, des positionsgerechten Spiels und des Wechsels von Angriff und Abwehr)
Einsatzbereitschaft, faires und mannschaftsdienliches Verhalten
 
2.2.3 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe C
C1 Rudern
Schülerinnen und Schüler:
Zwei technische Aufgabenstellungen im Einer
Durchfahren einer Strecke von 1000 m nach Zeit im Einer
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählten Aufgabenstellungen unterscheiden sich von denen des ersten durch erhöhte Anforderungen.
Bei der Bewertung der technischen Aufgabenstellungen werden vor allem die richtige Ruder- und Blattführung, die Körperarbeit im Boot sowie die Beherrschung des Bootes bei verschiedenen Fahrmanövern berücksichtigt. Für die beim Fahren nach Zeit erzielten Leistungen können wegen der Verschiedenartigkeit der Gewässer keine allgemein gültigen Wertungstabellen aufgestellt werden.
 
C2 Sportklettern
Schülerinnen und Schüler:
Zwei technisch-taktische Aufgabenstellungen
Klettern einer definierten Route im Toprope
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählten Aufgabenstellungen unterscheiden sich von denen des ersten durch erhöhte Anforderungen.
 
C3 Bewegungskünste
Schülerinnen und Schüler:
Prüfung an zwei Jongliergeräten: Bälle (Kaskade mit mindestens zwei Varianten), Keulen/Ringe oder Diabolo/Devilstick (jeweils Grundtechniken)
Einradfahren (zunächst Fahren vorwärts und Kurven fahren; im 2. Ausbildungsabschnitt auch Fahren rückwärts mit Partner und Fahren in Partner- oder Gruppenformationen)
oder
Akrobatik (eine mindestens vierteilige Kürübung mit Partner oder Kleingruppe am Boden)
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählten Aufgabenstellungen unterscheiden sich von denen des ersten durch erhöhte Anforderungen.
 
C4 Rückschlagspiele Badminton, Tennis und Tischtennis
Schülerinnen und Schüler:
Eine komplexe spielnahe technisch-taktische Aufgabenstellung
Technik-, Taktik- und Spielverhalten im Spiel
Die im zweiten Ausbildungsabschnitt ausgewählte Aufgabenstellung unterscheidet sich von der des ersten durch erhöhte Anforderungen.
 
 
III. 
Fach Sport als Abiturprüfungsfach
Folgende Bestimmungen gelten ergänzend zu den Vorschriften der GSO für das Fach Sport als Abiturprüfungsfach mit besonderer Fachprüfung, das die Schüler gemäß § 47 GSO in der Jahrgangsstufe 10 spätestens bis zum 15. April wählen (die Möglichkeit der Umwahl im dauerhaften Krankheits- oder Verletzungsfall regelt § 47 Abs. 5 GSO):
 
1. 
Zeitlicher Umfang und Struktur
Das Fach Sport als Abiturprüfungsfach umfasst pro Ausbildungsabschnitt vier Wochenstunden in folgenden Bereichen:
zwei Wochenstunden „Fach Sport“ in einer Sportart der Gruppe A bzw. der Gruppe B; ein- und dieselbe Sportart ist in jeweils zwei Ausbildungsabschnitten zu belegen.
zwei Wochenstunden „Additum Sporttheorie“
 
 
2. 
Voraussetzungen der Schülerinnen und Schüler
Im Zwischenzeugnis der Jahrgangsstufe 10 im Fach Sport mindestens die Note „befriedigend“.
 
 
3. 
Bewertung der Leistungen im Fach Sport als Abiturprüfungsfach
 
3.1 
Bewertung in den einzelnen Ausbildungsabschnitten
Im Fach Sport als Abiturprüfungsfach mit besonderer Fachprüfung ergibt sich die Endpunktzahl aus dem Durchschnitt der Punktzahl im Fach Sport und der Punktzahl im Additum Sporttheorie (vgl. § 61 Abs. 6 Satz 2 GSO).
 
„Fach Sport“
„Additum Sporttheorie“
Punktzahl für die im Rahmen des Faches Sport erbrachten Leistungen im jeweiligen sportlichen Handlungsfeld der Gruppe A bzw. der Gruppe B (vgl. 2.1 f)
Die Berechnung der Punktzahl im Additum Sporttheorie erfolgt gemäß § 61 GSO. D.h., sie ergibt sich als Durchschnittswert aus der Punktzahl der Schulaufgabe sowie aus dem Durchschnitt der Punktzahlen der kleinen Leistungsnachweise. Das Ergebnis wird gerundet; eine Aufrundung zur Endpunktzahl 1 ist nicht zulässig.
 
Gewichtung
  1  :  1  
 
Pro Ausbildungsabschnitt kann ein Schüler maximal 15 Punkte (Endpunktzahl) erreichen:
15
+
15
= 30;
30 : 2 = 15 Punkte
Fach Sport
 
Additum Sporttheorie
 
 
 
Die für das „Fach Sport“ und für das „ Additum Sporttheorie“ errechneten Punktzahlen sowie die Endpunktzahl werden gerundet.
 
3.2 
Abiturprüfung
 
3.2.1 
Bestandteile der Abiturprüfung
Sofern das geforderte Additum Sporttheorie belegt wurde, wird im Fach Sport eine mündliche oder eine schriftliche Abiturprüfung abgelegt. Diese besteht in beiden Fällen aus einer besonderen Fachprüfung, die neben der Sporttheorie einen fachpraktischen Teil umfasst.
 
Abiturprüfung im Fach Sport als Abiturprüfungsfach
mündlich oder schriftlich
Additum Sporttheorie
Praktische Prüfung in zwei sportlichen Handlungsfeldern
schriftliche Prüfung der Sporttheorie gemäß § 80 GSO
oder
mündliche Prüfung der Sporttheorie gemäß § 81 GSO
 
 
(1) 
Sportpraktische Leistungsabnahme nach Ziffer 3.2.3.1 in einer Sportart der
Gruppe A
 
(2) 
Sportpraktische Leistungsabnahme nach Ziffer 3.2.3.2 in einer Sportart der
Gruppe B
 
Gewichtung
1 : 1
 
Gewichtung
1 : 1
 
 
3.2.2 
Festsetzung des Prüfungsergebnisses
Die Festsetzung des Prüfungsergebnisses erfolgt nach § 83 Abs. 2 GSO. Die Punktzahl der fachpraktischen Prüfung ergibt sich dabei als zu rundender Durchschnittswert aus den zueinander gleich gewichteten sportlichen Handlungsfeldern.
 
In der Abiturprüfung sind maximal 60 Punkte (Endpunktzahl) erreichbar:
15
+
15
= 30 x 2 = 60 Punkte
fachpraktische Prüfung
 
Additum Sporttheorie
 
 
 
3.2.3 
Sportartspezifische Regelungen für die Abiturprüfung
 
3.2.3.1 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe A (Individualsportarten)
 
A1 Gerätturnen
Eine jeweils mindestens fünfteilige Übungsverbindung an zwei Geräten (Ausnahmen: am Reck eine mindestens vierteilige Übungsverbindung; Sprung).
Schülerinnen:
Boden (fünfteilige Übung mit folgenden Pflichtteilen): Felgrolle, Handstützüberschlag seitwärts mit ¼ Drehung (Radwende) oder Rad, Handstand-Abrollen
Schwebebalken (fünfteilige Übung mit folgenden Pflichtteilen): Schrittsprung, Standwaage, 1/1 Schrittdrehung oder zwei fortlaufende ½ Drehungen
Stufenbarren (vierteilige Übung mit folgenden Pflichtteilen): Hüftaufschwung vorlings rückwärts, Spreizumschwung vor- oder rückwärts oder Hüftumschwung rückwärts, Felgunterschwung
Sprung (zwei Sprünge mit folgenden Pflichtteilen, Sprungkasten seitgestellt - Höhe: 1,10 m): Sprunghocke oder -grätsche, Handstütz-Sprungüberschlag oder Handstütz-Sprungüberschlag seitwärts mit ¼-Drehung („Sprungwende“) jeweils mit Minitrampolin
Schüler:
Boden (fünfteilige Übung mit folgenden Pflichtteilen): Handstützüberschlag vorwärts oder Salto vorwärts gehockt, Handstützüberschlag seitwärts mit ¼ Drehung (Radwende) oder Handstützüberschlag seitwärts (Rad), Handstand Abrollen oder Felgrolle
Barren (fünfteilige Übung mit folgenden Pflichtteilen): Kippaufschwung oder Oberarmkippe, Oberarmstemmaufschwung rückwärts oder vorwärts, Drehwende gehockt oder Drehwende mit ½ Drehung zum Gerät
Reck (vierteilige Übung mit folgenden Pflichtteilen): Kippaufschwung oder Stützkippe, Hüftumschwung vorlings rückwärts oder vorwärts, Hocke oder Felgunterschwung aus dem Stütz
Sprung (zwei Sprünge mit folgenden Pflichtteilen, Sprungpferd längsgestellt - Höhe: 1,20 m): Sprunghocke oder -grätsche, Handstütz-Sprungüberschlag oder Handstütz-Sprungüberschlag seitwärts mit ¼-Drehung („Sprungwende“) jeweils mit Minitrampolin
Die Beurteilungskriterien sind in Ziffer II.2.2.1 dargelegt.
 
A2 Gymnastik und Tanz
Schülerinnen und Schüler:
Zwei von der Schülerin/dem Schüler erarbeitete Bewegungskompositionen nach den Inhalten des Unterrichts und von der Lehrkraft vorgegebener Musik.
Die Beurteilungskriterien sind in Ziffer II.2.2.1 dargelegt.
 
A3 Leichtathletik
Leichtathletischer Vierkampf nach Wahl der Schülerin/des Schülers aus folgenden Bereichen:
Schülerinnen:
100-m-Lauf oder 100-m-Hürdenlauf (Höhe: 0,84 m)
800-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
Weitsprung oder Hochsprung
Kugelstoß (4 kg) oder Speerwurf (600 g) oder Schleuderball (1kg)
Schüler:
100-m-Lauf oder 110-m-Hürdenlauf (Höhe: 1,00 m)
1000-m-Lauf oder 3000-m-Lauf
Weitsprung oder Hochsprung
Kugelstoß (6 kg) oder Speerwurf (800g)
Für die Leistungsbewertung in den einzelnen Disziplinen gelten die folgenden Wertungstabellen:
 
 
Leichtathletik Schülerinnen
Abitur
100 m
ab
(s)
800 m
ab
(min:s)
3000 m
ab
(min:s)
100 m
Hürden
ab
(s)
Weit-
sprung
ab
(m)
Hoch-
sprung
ab
(m)
Kugel-
stoß
4 kg
ab
(m)
Speer-
wurf
600g
ab
(m)
Schleu-
derball
1 kg
ab
(m)
15
13,8
2
:
56,8
14
:
50
18,3
4,33
1,40
8,35
25,50
35,70
14
13,9
3
:
01,9
15
:
15
18,6
4,27
1,38
8,19
24,80
34,92
13
14,1
3
:
07,2
15
:
41
19,0
4,20
1,36
8,02
24,06
34,10
12
14,3
3
:
12,9
16
:
08
19,4
4,12
1,34
7,83
23,29
33,23
11
14,5
3
:
19,0
16
:
35
19,8
4,03
1,32
7,64
22,48
32,30
10
14,7
3
:
25,4
17
:
03
20,2
3,93
1,30
7,43
21,63
31,31
9
14,9
3
:
32,3
17
:
33
20,6
3,82
1,28
7,21
20,75
30,27
8
15,2
3
:
39,5
18
:
03
21,1
3,70
1,25
6,98
19,82
29,16
7
15,5
3
:
47,2
18
:
34
21,6
3,58
1,23
6,73
18,85
27,98
6
15,8
3
:
55,3
19
:
06
22,1
3,45
1,21
6,47
17,83
26,73
5
16,1
4
:
04,0
19
:
39
22,6
3,32
1,18
6,19
16,76
25,40
4
16,4
4
:
13,2
20
:
13
23,1
3,18
1,15
5,89
15,64
23,99
3
16,7
4
:
22,9
20
:
48
23,7
3,03
1,13
5,58
14,47
22,49
2
17,0
4
:
33,3
21
:
25
24,3
2,88
1,10
5,24
13,25
20,90
1
17,4
4
:
44,3
22
:
02
24,9
2,72
1,07
4,88
11,96
19,21
 
 
Leichtathletik Schüler
Abitur
100 m
ab
(s)
1000 m
ab
(min:s)
3000 m
ab
(min:s)
110 m
Hürden
(s)
Weit-
sprung
ab
(m)
Hoch-
sprung
ab
(m)
Kugel-
stoß
6 kg
ab
(m)
Speer-
wurf
800g
ab
(m)
15
12,3
3
:
02,3
11
:
09
17,2
5,57
1,65
9,72
36,50
14
12,4
3
:
06,0
11
:
26
17,6
5,50
1,63
9,48
35,40
13
12,5
3
:
09,8
11
:
44
18,0
5,41
1,60
9,23
34,20
12
12,7
3
:
13,8
12
:
02
18,4
5,30
1,58
8,97
32,90
11
12,9
3
:
18,0
12
:
20
18,9
5,17
1,55
8,70
31,60
10
13,1
3
:
22,4
12
:
39
19,4
5,02
1,52
8,42
30,20
9
13,3
3
:
26,9
12
:
59
19,9
4,87
1,49
8,12
28,80
8
13,5
3
:
31,6
13
:
19
20,4
4,72
1,46
7,81
27,30
7
13,7
3
:
36,5
13
:
40
21,0
4,55
1,42
7,49
25,80
6
14,0
3
:
41,7
14
:
01
21,6
4,39
1,39
7,15
24,10
5
14,3
3
:
47,0
14
:
23
22,2
4,21
1,35
6,80
22,40
4
14,6
3
:
52,6
14
:
46
22,9
4,03
1,31
6,43
20,70
3
14,9
3
:
58,4
15
:
09
23,6
3,84
1,27
6,05
18,80
2
15,2
4
:
04,4
15
:
33
24,3
3,64
1,22
5,64
16,90
1
15,5
4
:
10,7
15
:
58
25,0
3,44
1,17
5,22
14,90
 
 
A4 Schwimmen
Schülerinnen und Schüler:
Dreikampf über folgende Streckenlängen:
50 m Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling
100 m Brust oder Freistil oder Rücken oder Schmetterling
400 m Brust oder Freistil
Die 50m- und die 100m-Strecke sind in unterschiedlichen Disziplinen zu schwimmen.
Für die Leistungsbewertung in den einzelnen Disziplinen gelten die folgenden Wertungstabellen:
 
Schwimmen Schülerinnen
Abitur
50 m
Brust
ab
(min:s)
50 m
Freistil
ab
(min:s)
50 m
R/S
ab
(min:s)
100 m
Brust
ab
(min:s)
100 m
Freistil
ab
(min:s)
100 m
R/S
ab
(min:s)
400 m
Brust
ab
(min:s)
400 m
Freistil
ab
(min:s)
15
0
:
45,9
0
:
36,8
0
:
43,4
1
:
43,9
1
:
27,5
1
:
39,0
9
:
05,0
7
:
57,0
14
0
:
47,1
0
:
37,7
0
:
44,6
1
:
46,8
1
:
30,5
1
:
42,2
9
:
25,0
8
:
24,0
13
0
:
48,3
0
:
38,7
0
:
45,9
1
:
49,9
1
:
33,5
1
:
45,5
9
:
45,0
8
:
51,0
12
0
:
49,6
0
:
39,8
0
:
47,3
1
:
53,2
1
:
36,7
1
:
48,9
10
:
05,0
9
:
18,0
11
0
:
51,0
0
:
41,0
0
:
48,8
1
:
56,6
1
:
40,1
1
:
52,6
10
:
25,0
9
:
45,0
10
0
:
52,5
0
:
42,3
0
:
50,4
2
:
00,2
1
:
43,6
1
:
56,4
10
:
45,0
10
:
12,0
9
0
:
54,2
0
:
43,7
0
:
52,1
2
:
04,1
1
:
47,3
2
:
00,5
11
:
06,0
10
:
39,0
8
0
:
56,0
0
:
45,2
0
:
54,0
2
:
08,1
1
:
51,1
2
:
04,7
11
:
27,0
11
:
06,0
7
0
:
58,0
0
:
46,8
0
:
55,9
2
:
12,4
1
:
55,2
2
:
09,2
11
:
48,0
11
:
33,0
6
1
:
00,2
0
:
48,6
0
:
58,0
2
:
16,9
1
:
59,4
2
:
13,9
12
:
09,0
12
:
00,0
5
1
:
02,5
0
:
50,5
1
:
00,3
2
:
21,7
2
:
03,8
2
:
18,8
12
:
30,0
12
:
28,0
4
1
:
05,0
0
:
52,6
1
:
02,7
2
:
26,7
2
:
08,4
2
:
24,0
13
:
00,9
12
:
58,9
3
1
:
07,8
0
:
54,9
1
:
05,3
2
:
32,1
2
:
13,3
2
:
29,4
13
:
33,0
13
:
31,0
2
1
:
10,8
0
:
57,3
1
:
08,1
2
:
37,7
2
:
18,3
2
:
35,1
14
:
06,3
14
:
04,3
1
1
:
14,0
1
:
00,0
1
:
11,0
2
:
43,7
2
:
23,6
2
:
41,1
14
:
40,9
14
:
38,9
 
 
Schwimmen Schüler
Abitur
50 m
Brust
ab
(min:s)
50 m
Freistil
ab
(min:s)
50 m
R/S
ab
(min:s)
100 m
Brust
ab
(min:s)
100 m
Freistil
ab
(min:s)
100 m
R/S
ab
(min:s)
400 m
Brust
ab
(min:s)
400 m
Freistil
ab
(min:s)
15
0
:
41,1
0
:
33,0
0
:
38,2
1
:
32,0
1
:
16,0
1
:
27,0
8
:
30,0
7
:
09,0
14
0
:
42,2
0
:
33,9
0
:
39,3
1
:
35,0
1
:
18,7
1
:
30,1
8
:
45,0
7
:
32,0
13
0
:
43,4
0
:
34,8
0
:
40,5
1
:
38,2
1
:
21,5
1
:
33,3
9
:
00,0
7
:
55,0
12
0
:
44,7
0
:
35,9
0
:
41,8
1
:
41,4
1
:
24,5
1
:
36,7
9
:
15,0
8
:
18,0
11
0
:
46,1
0
:
37,0
0
:
43,2
1
:
44,8
1
:
27,6
1
:
40,3
9
:
30,0
8
:
41,0
10
0
:
47,6
0
:
38,2
0
:
44,7
1
:
48,3
1
:
30,9
1
:
44,0
9
:
45,0
9
:
04,0
9
0
:
49,3
0
:
39,6
0
:
46,3
1
:
51,9
1
:
34,3
1
:
47,9
10
:
00,0
9
:
27,0
8
0
:
51,0
0
:
41,1
0
:
48,0
1
:
55,6
1
:
38,0
1
:
52,0
10
:
15,0
9
:
50,0
7
0
:
53,0
0
:
42,7
0
:
49,8
1
:
59,5
1
:
41,8
1
:
56,3
10
:
30,0
10
:
14,0
6
0
:
55,0
0
:
44,4
0
:
51,8
2
:
03,5
1
:
45,9
2
:
00,8
10
:
46,0
10
:
38,0
5
0
:
57,3
0
:
46,3
0
:
53,9
2
:
07,6
1
:
50,1
2
:
05,5
11
:
05,0
11
:
03,0
4
0
:
59,7
0
:
48,4
0
:
56,2
2
:
11,9
1
:
54,6
2
:
10,4
11
:
31,5
11
:
29,5
3
1
:
02,4
0
:
50,6
0
:
58,6
2
:
16,3
1
:
59,3
2
:
15,6
11
:
59,0
11
:
57,0
2
1
:
05,2
0
:
53,1
1
:
01,2
2
:
20,9
2
:
04,2
2
:
21,0
12
:
27,4
12
:
25,4
1
1
:
08,3
0
:
55,8
1
:
04,1
2
:
25,6
2
:
09,4
2
:
26,6
12
:
56,7
12
:
54,7
 
 
 
3.2.3.2 
Sportliche Handlungsfelder der Gruppe B
Schülerinnen und Schüler:
B1 mit B4: Basketball, Fußball, Handball, Volleyball
Eine komplexe Übungsform aus dem Bereich der Individualtaktik/-technik
Eine komplexe Übungsform aus dem Bereich der Gruppentaktik
Technik, Taktik, sportartspezifische Kondition und Spielverhalten in einem Spiel von 2 x 20 Minuten
Die Beurteilungskriterien sind in Ziffer II.2.2.2 dargelegt.
 
3.2.4 
Zeitpunkt der Abiturprüfungen
Der Zeitpunkt der Abiturprüfungen im Fach Sport als Abiturprüfungsfach richtet sich nach § 74 Abs. 1 GSO.
 
3.2.5 
Leitung der Abiturprüfungen
Die Leitung der Abiturprüfungen obliegt zwei Prüfern, darunter die die Sporttheorie unterrichtende Lehrkraft.
 
 
IV. 
Inkrafttreten und Aufheben von Vorschriften
Diese Bekanntmachung tritt für das achtjährige Gymnasium am 1. August 2009 in Kraft. Die Bekanntmachung über die Durchführung von Grund- und Leistungskursen Sport vom 21. September 1994 (KWMBl I S. 506) tritt am 31. Juli 2011 außer Kraft.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor