Veröffentlichung KWMBl. 2010/17 S. 266 vom 02.08.2010

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Az.: IV.1-5 S 4641-6.14 504
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
 
Schulversuch „Flexible Grundschule“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
 
vom 2. August 2010 Az.: IV.1-5 S 4641-6.14 504
 
 
Vom Beginn des Schuljahres 2010/11 bis zum Ende des Schuljahres 2012/13 (Vorbereitungsjahr 2009/10) wird in Kooperation des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern der Schulversuch „Flexible Grundschule“ nach Art. 81 und 82 BayEUG durchgeführt.
 
 
1.
Ziele und Inhalte
 
Der Modellversuch soll klären, welche Maßnahmen erforderlich sind, um die Schuleingangsphase noch stärker als bisher der individuellen Entwicklung der Schülerinnen und Schüler anzupassen.
 
In diesem Zusammenhang sollen insbesondere folgende Fragen geklärt werden:
 
Welche organisatorischen und inhaltlichen Maßnahmen müssen ergriffen werden, um einen bestmöglichen Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und von dort in die weiterführenden Schulen sicherzustellen?
 
Wie können die für den Unterricht in jahrgangskombinierten Klassen bereits bestehenden methodisch-didaktischen Konzepte so weiterentwickelt werden, dass eine bestmögliche individuelle Förderung gewährleistet ist?
 
Welche diagnostischen Verfahren zur Erhebung der Lernausgangslage und zur Begleitdiagnostik eignen sich für den Einsatz in der Eingangsstufe?
 
Welche Formen der Leistungserhebung und -messung ergänzen das methodisch-didaktische Konzept der Eingangsstufe?
 
Wie und in welchem Umfang kann eine erfolgreiche Umsetzung des Konzepts der Flexiblen Grundschule durch schulinterne Vorbereitung und Elternarbeit unterstützt werden?
 
Welche Entscheidungsgrundlagen sind erforderlich, um die Verweildauer in der Eingangsstufe zu bestimmen?
 
Welche organisatorischen Maßnahmen und unterrichtlichen Rahmenbedingungen können den Unterricht in der Eingangsstufe unterstützen?
 
 
2.
Organisation
 
Der Modellversuch ist ein Kooperationsprojekt des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus und der Stiftung Bildungspakt Bayern, das von einem wissenschaftlichen Beirat beraten und vom Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstraße 155, 80797 München betreut und empirisch evaluiert wird.
 
 
3.
Schulinterne Organisation und Unterstützungsmaßnahmen
 
3.1
Die Modellschulen führen die Jahrgangsstufen 1 und 2 als Eingangsstufe auf der Basis jahrgangskombinierter Klassen und führen mindestens eine Klasse in dieser Form.
 
3.2
Im Rahmen des Schulversuchs können die teilnehmenden Schülerinnen und Schüler die Jahrgangsstufen 1 und 2 je nach Entwicklungs- und Leistungsstand in einem, zwei oder drei Schulbesuchsjahren durchlaufen. Zum Ende des ersten Schulbesuchsjahres kann entschieden werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler abweichend von der Regel eines zweijährigen Besuchs der Eingangsstufe diese in einem Jahr durchlaufen soll. Am Ende des zweiten Schulbesuchsjahres kann auch entschieden werden, ob eine Schülerin oder ein Schüler abweichend von der Regel eines zweijährigen Besuchs der Eingangsstufe diese in drei Jahren durchlaufen soll.
Ein Wechsel zum Halbjahr nach § 48 VSO ist nicht möglich.
Im Rahmen des Modellversuchs treffen die Erziehungsberechtigten die Entscheidung über eine einjährige Verweildauer nach Beratung durch die Schule. Die Entscheidung über eine dreijährige Verweildauer soll im Einvernehmen zwischen Schule und Erziehungsberechtigten getroffen werden. In den Fällen, in denen ein Einvernehmen nicht hergestellt werden kann, entscheidet das Staatliche Schulamt nach Anhörung eines Schulpsychologen. Bei einer Verweildauer von drei Jahren gilt stets (auch im Hinblick auf Art. 38 BayEUG), dass zwei Schuljahre der Vollzeitschulpflicht erfüllt wurden.
 
Die Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 erfolgt zu Beginn eines Schuljahres. Die Möglichkeiten einer Zurückstellung nach Art. 37 Abs. 2 BayEUG und einer vorzeitigen Einschulung auf Antrag nach Art. 37 Abs. 1 Satz 2 BayEUG bleiben unberührt.
Die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erfolgt nach Maßgabe von Art. 41 BayEUG.
 
3.3
In den Fällen, in denen aufgrund einer ein- bzw. dreijährigen Verweildauer in der Eingangsstufe die in den Schulordnungen vorgesehenen Altersgrenzen unter- bzw. überschritten werden, greifen die in den Schulordnungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen der §§ 26 Abs. 2 Nr. 3 GSO bzw. RSO.
 
3.4
Für die Teilnahme am Modellversuch ist die Unterstützung der Schulfamilie, insbesondere der Schulleitung, der Lehrerkonferenz und des Elternbeirats erforderlich.
 
3.5
Die in der Eingangsstufe eingesetzten Klassenlehrkräfte werden vor Beginn ihrer Tätigkeit im Rahmen einer mehrtägigen Fortbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet.
 
3.6
Ausstattung der Modellschulen
Die Rahmenbedingungen der Klassen der Eingangsstufe an den Versuchsschulen gestalten sich wie folgt:
 
Die Klassenhöchstschülerzahl beträgt grundsätzlich 25.
Jeder Klasse werden zwischen zwei und fünf zusätzliche Unterrichtsstunden (Lehrerstunden oder Förderlehrerstunden) zugewiesen. Die konkrete Zuweisung richtet sich nach der Situation in der jeweiligen Klasse.
Soweit in den Klassen der Eingangsstufe Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet werden, ist eine Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste vorgesehen.
 
Jede am Schulversuch mitarbeitende Modellschule erhält für die Dauer des Schulversuchs drei Anrechnungsstunden sowie einen Material- und Fortbildungsetat.
 
 
4.
Modellschulen
 
Zur Teilnahme am Schulversuch sind folgende 20 Schulen vorgesehen:
 
Regierungsbezirk Oberbayern
 
1. Volksschule München an der Thelottstraße
(Grundschule)
Thelottstraße 20
80933 München

2. Justus-von-Liebig-Volksschule Heufeld
(Grund- und Hauptschule)
Hans-Scheibmaier-Straße 2-10
83052 Bruckmühl Heufeld

3. Volksschule Esting
(Grundschule)
Esting
Schloßstraße 17
82140 Olching

4. Volksschule Taufkirchen am Wald
(Grundschule)
Pappelstraße 8
82024 Taufkirchen 

5. Volksschule Polling 
(Grundschule)
Schillerstraße 4
84570 Polling

6. Volksschule München an der Burmesterstraße
(Grundschule)
Burmesterstraße 23
80939 München

 
 
Regierungsbezirk Niederbayern
 
7. St.-Peter-und-Paul-Volksschule Landshut
(Grundschule)
Niedermayerstraße 14
84028 Landshut

8. Volksschule Rotthalmünster 
(Grundschule)
Franz-Gerauer-Straße 21
94094 Rotthalmünster

9. Ulrich-Schmidl-Volksschule Straubing
(Grundschule)
Breslauer Straße 25
94315 Straubing

 
 
Regierungsbezirk Oberpfalz
 
10. Jobst-vom-Brandt-Schule Waldershof 
(Grund- und Hauptschule)
Ludwig-Hoffmann-Straße 2
95679 Waldershof

 
 
Regierungsbezirk Oberfranken
 
11. Anger-Volksschule Hof
(Grundschule)
Leimitzer Querfeldweg 6
95028 Hof

12. Volksschule Küps
(Grund- und Hauptschule)
Am Hirtengraben 7
96328 Küps

 
 
Regierungsbezirk Mittelfranken
 
13. Volksschule Fürth, Hans-Sachs-Straße
(Grundschule)
Hans-Sachs-Straße 30
90765 Fürth

14. Volksschule Nürnberg St. Leonhard
(Grundschule)
Schweinauer Straße 20
90439 Nürnberg

15. Volksschule Nürnberg
Erich-Kästner-Schule
(Grundschule)
Eichstätter Straße 11
90453 Nürnberg

 
 
Regierungsbezirk Unterfranken
 
16. Volksschule Hösbach-Winzenhohl
(Grundschule)
Winzenhohl
Ellerstraße 2
63768 Hösbach

17. Volksschule Wartmannsroth
(Grundschule)
Dittlofsroda
Gerstenberg 8
97797 Wartmannsroth

 
 
Regierungsbezirk Schwaben
 
18. Volksschule Augsburg-Hochzoll-Süd
(Grundschule)
Höfatsstraße 27
86163 Augsburg 

19. Volksschule Mindelheim
(Grundschule)
Brennerstraße 3
87719 Mindelheim

20. Volksschule Höchstädt an der Donau
(Grund- und Hauptschule)
Prinz-Eugen-Straße 12
89420 Höchstädt

 
 
5.
Inkrafttreten
 
Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. August 2010 in Kraft.
 
 
Kufner
Ministerialdirigent