Veröffentlichung KWMBl. 2010/04 S. 38 vom 15.01.2010

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Az.: III.7-5 S 4402.2-6.422
2230.1.3-UK
2230.1.3-UK
 
Modellversuch „Islamischer Unterricht“
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus
 
vom 15. Januar 2010 Az.: III.7-5 S 4402.2-6.422
 
 
Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat zum 1. August 2009 den fünfjährigen Modellversuch „Islamischer Unterricht“ (in deutscher Sprache) eingerichtet.
 
Ebenfalls zum Beginn des Schuljahres 2009/10 sind die bisher laufenden Unterrichtsangebote islamischer religiöser Erziehung eingestellt worden:
-
die „Religiöse Unterweisung türkischer Schüler muslimischen Glaubens in türkischer Sprache“ (ISUT),
-
die „Islamische Unterweisung in deutscher Sprache“ (ISUD) und
-
der „Islamunterricht“ nach dem Erlanger Modell.
 
Der Lehrplan für die Islamische Unterweisung in türkischer und deutscher Sprache, in Kraft seit 1. August 2005, vom 26. Juli 2005 (KWMBl I S. 361), hat zum gleichen Zeitpunkt seine Gültigkeit verloren.
 
Dem Islamischen Unterricht liegt der bisherige Lehrplan für den Islamunterricht nach dem Erlanger Modell zugrunde, veröffentlicht auf der Homepage des Staatsinstituts für Schulqualität und Bildungsforschung unter der Adresse http://www.isb.bayern.de.
 
Für den Islamischen Unterricht gelten folgende Grundsätze:
 
1.
Der Islamische Unterricht (ISU) wird an Grund-, Haupt-, Wirtschafts-, Real-, Förderschulen und Gymnasien unter Maßgabe der Richtlinien zur Einrichtung von Religionsgruppen eingerichtet.
2.
Die Eltern melden ihre Kinder zur Teilnahme am ISU an; damit entfällt die Verpflichtung zum Besuch des Ethikunterrichts. Die Note des Islamischen Unterrichts tritt an die Stelle der Ethik-Note.
3.
Die Regierungen stellen den Schulen im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten ggf. geeignete Lehrkräfte zur Verfügung. Diese unterliegen der staatlichen Lehrerfortbildung.
4.
Das Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung evaluiert den Modellversuch bis zum Ende des Schuljahres 2012/13.
 
 
Erhard
Ministerialdirektor