Veröffentlichung KWMBl. 2016/13 S. 246 vom 19.10.2016

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Az. VI.8-BS 9422-7a.80 454
2236.5.2-K, 2236.4.2-K
2236.5.2-K, 2236.4.2-K
Bekanntmachungen
über den Vollzug der Wirtschaftsschulordnung,
der Berufsfachschulordnung und
der Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe;
hier: Zeugnismuster
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst
vom 19. Oktober 2016, Az. VI.8-BS9422-7a.80 454
1.
1Die nach der Wirtschaftsschulordnung (WSO) und der Berufsfachschulordnung (BFSO) zu erteilenden Zeugnisse sind nach den in der Anlage beigefügten Mustern im Format DIN A 4 auszustellen.
2Das Staatsministerium kann Abweichungen zulassen, wenn die Zeugnisse mithilfe automatischer Einrichtungen erstellt oder ausgefüllt werden.
3Die Anmerkungen zu den Zeugnisvordrucken sind nicht Bestandteil der amtlichen Formulare.
4In die Zeugnisse sind Name und Vorname sowie ggf. weitere Vornamen einzutragen.
5Die Verwendung des kleinen Staatswappens im Abschlusszeugnis ist gestattet
staatlichen Schulen
kommunalen Schulen, wenn der Träger das kleine Staatswappen führt,
staatlich anerkannten Ersatzschulen, denen die örtlich zuständige Regierung dies genehmigt hat.
6Die Verwendung kommunaler Wappen ist kommunalen Schulen gestattet, wenn der Träger der Verwendung des Wappens im Zeugnis zustimmt.
7Aus Sicherheitsgründen sind folgende Zeugnisse mit einem herkömmlichen Präge- oder Farbdrucksiegel und nicht mit einem digitalisierten Siegel zu versehen, wobei blaue Farbe zu verwenden ist:
a)
Abschlusszeugnis,
b)
die im Fall des Nichtbestehens der Abschlussprüfung zu vergebenden Jahreszeugnisse und
c)
Bescheinigungen über die Dauer des Schulbesuchs.
2.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Berufsfachschulordnung Fremdsprachenberufe; hier: Zeugnismuster vom 26. Januar 2009 (KWMBl. S. 84)“ wird wie folgt geändert:
a)
In den Anlagen 1, 2, 3 und 4 wird jeweils das Wort „Textverarbeitung“ durch das Wort „Informationsverarbeitung“ ersetzt.
b)
In den Anlagen 2, 3, 5, 6, 7 und 8 werden vor der Unterzeichnung (Ort, Datum) jeweils folgende Wörter eingefügt:
„Der Abschluss ist im Deutschen und Europäischen Qualifikationsrahmen dem Niveau 4 zugeordnet.“
3.
1Diese Bekanntmachung tritt mit Wirkung vom 1. Dezember 2016 in Kraft. 2Gleichzeitig treten die Bekanntmachungen des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus „Vollzug der Wirtschaftsschulordnung, hier: Zeugnismuster“ vom 28. Juli 2003 (KWMBl. S. 350), die zuletzt durch Bekanntmachung vom 15. Januar 2013 (KWMBl. S. 50) geändert worden ist und „Vollzug der Berufsfachschulordnung für Hauswirtschaft, für Kinderpflege und für Sozialpflege hier: Zeugnismuster“ vom 3. Juli 2001 (KWMBl. S. 275) außer Kraft.
 
Herbert Püls
Ministerialdirektor
 
Anlagenverzeichnis:
Anlage 1 Zwischenzeugnis Wirtschaftsschule
Anlage 2 Jahreszeugnis Wirtschaftsschule
Anlage 3 Austrittszeugnis Wirtschaftsschule
Anlage 4 Abgangszeugnis Wirtschaftsschule
Anlage 5 Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss der Wirtschaftsschule (4-stufig)
Anlage 6 Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss der Wirtschaftsschule (3-stufig)
Anlage 7 Zeugnis über den Mittleren Schulabschluss der Wirtschaftsschule (2-stufig)
Anlage 8 Zeugnis für die Ergänzungsprüfung an der Wirtschaftsschule
Anlage 9 Jahreszeugnis Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement und technische Assistenten für Informatik
Anlage 10 Abschlusszeugnis Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement und technische Assistenten für Informatik
Anlage 11 Urkunde Berufsfachschulen für Ernährung und Versorgung, Kinderpflege, Sozialpflege, Assistenten für Hotel- und Tourismusmanagement und technische Assistenten für Informatik

Anlagen