Veröffentlichung AllMBl. 2011/06 S. 207 vom 17.05.2011

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Az.: ID1-2244.1-215
2153-I
2153-I
 
Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
 
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern
 
vom 17. Mai 2011 Az.: ID1-2244.1-215
 
 
1.
Die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 13. Dezember 2004 (AllMBl S. 658), zuletzt geändert durch Bekanntmachung vom 30. April 2010 (AllMBl S. 130) werden wie folgt geändert:
 
1.1
In Nr. 4.5.2 Satz 2 wird die Bezeichnung „TLF 20/40-SL“ durch die Bezeichnung „TLF 4000“ ersetzt.
 
1.2
Anlage 2 wird durch beiliegende Anlage 2 ersetzt.
 
 
2.
Inkrafttreten
Diese Bekanntmachung tritt am 21. Mai 2011 in Kraft.
Mit Inkrafttreten dieser Änderungsbekanntmachung dürfen Zustimmungen zur vorzeitigen Beschaffung und Bewilligungen für Tanklöschfahrzeuge nur mehr auf Basis der neuen Normen DIN 14530-22 Ausgabe April 2011 und DIN 14530-21 Ausgabe April 2011 erfolgen.
Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24-Tr, TLF 20/40 und TLF 20/40-SL, für deren Förderung noch auf der Grundlage der alten Normen DIN 14530-22 Ausgabe März 1995 bzw. Dezember 2002 und DIN 14530-21 Ausgabe November 2007 Zustimmungen zur vorzeitigen Beschaffung oder Bewilligungen erteilt wurden, werden noch nach Anlage 2 der Bekanntmachung in der Fassung vom 30. April 2010 (AllMBl S. 130) gefördert, sofern das der Beschaffung zugrunde liegende Ausschreibungsverfahren im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung bereits eingeleitet ist.
 
 
Günter Schuster
Ministerialdirektor
 

Anlage