Veröffentlichung AllMBl. 2014/05 S. 257 vom 30.04.2014

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Unser Ziel: Gute Arbeit für alle
Maiaufruf von Staatsministerin Emilia Müller
Der 1. Mai gibt Anlass für einen Rückblick, aber auch für eine Besinnung auf die großen Ziele, die wir noch erreichen möchten.
Die Lage auf dem bayerischen Arbeitsmarkt ist sehr gut: Wir haben mit 76,2 Prozent die höchste Erwerbstätigenquote aller Bundesländer und mit einer Arbeitslosenquote von 3,8 Prozent im Jahresdurchschnitt 2013 weiterhin die niedrigste Arbeitslosenquote. Und davon profitieren unsere Bürgerinnen und Bürger: In den letzten neun Jahren hat sich mit rund 700.000 neuen versicherungspflichtigen Arbeitsplätzen die Zahl der Arbeitslosen halbiert. In vielen Regionen Bayerns haben wir Vollbeschäftigung oder sind auf dem besten Weg dahin. Und wir bieten unseren jungen Menschen beste Chancen. Bei uns kommen auf 100 Bewerber 884 Ausbildungsplätze.
Diese Entwicklungen in Bayern sind mit Blick auf unsere europäischen Nachbarländer keinesfalls selbstverständlich. Sie sind vielmehr Ergebnis einer Gemeinschaftsleistung fleißiger Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, innovativer und solider Unternehmen und den richtigen politischen Weichenstellungen. Darauf dürfen wir uns aber nicht ausruhen.
Unser Ziel ist Vollbeschäftigung in Bayern bis 2018. Die Ausgangslage ist günstig, die konjunkturelle Lage stabil. Die bayerische Wirtschaft ist hervorragend aufgestellt. Unser Plus sind gerade die vielen hervorragend ausgebildeten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Wir wollen unsere Arbeitsmarktförderung auf Menschen fokussieren, die besondere Schwierigkeiten haben, in Arbeit zu kommen. Erfolgreiche Projekte wie beispielsweise TANDEM oder KAJAK nehmen den Langzeitarbeitslosen mit seiner ganzen Familie in den Blick. Arbeitsverwaltung und zum Beispiel Jugendämter helfen zusammen – denn mit einem bloßen Jobangebot ist das Problem vielfach nicht behoben. Solche Ansätze wollen wir daher in die Fläche bringen.
Eine gute Ausbildung ist die beste Arbeitslosenversicherung. Unser Ziel ist daher, dass jeder ausbildungswillige und ausbildungsfähige Jugendliche einen Ausbildungsplatz bekommt. Die duale Ausbildung ist ein Erfolgsmodell. Sie bereitet optimal auf den Arbeitsmarkt vor und ist weltweit anerkannt. Zusammen mit der bayerischen Wirtschaft werden wir daher eine Allianz für starke Berufsbildung in Bayern schmieden. Dabei wollen wir insbesondere jungen Müttern – Stichwort Teilzeitausbildung – oder auch Studienabbrechern helfen, eine Ausbildung aufzunehmen.
Besonders wichtig ist es auch, jungen Europäern aus Krisenländern, die derzeit arbeitslos sind, neue Zukunftschancen zu bieten. Die junge europäische Generation darf nicht zu einer verlorenen Generation werden. Bayerische Arbeitgeber, die jungen Europäern aus den Krisenstaaten einen Ausbildungsplatz anbieten, werden daher gezielt unterstützt.
Vollbeschäftigung soll aber auch mit guten Arbeitsbedingungen einhergehen. Zum 1. Januar 2015 wird bundesweit ein Mindestlohn von 8,50 € kommen. Durch die Einführung von Mindestlöhnen dürfen aber keine Arbeitsplätze vernichtet werden. Daher sind Übergangsfristen für laufende Tarifverträge bis 2017 vorgesehen. Auch wurde die Fortentwicklung des Mindestlohns in die Hände einer paritätisch besetzten und unabhängigen Kommission der Tarifpartner gelegt. Genauso wichtig ist es, dass junge Menschen bis 18 Jahre vom Mindestlohn ausgenommen werden. Denn wir dürfen hier keine falschen Anreize setzen, auf eine Ausbildung zu verzichten und stattdessen einen besser entlohnten Hilfsjob anzunehmen.
Neben guten Löhnen ist vielen Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein immer wichtigeres Anliegen. Auch hier wollen wir auf Bundesebene wichtige Verbesserungen voranbringen: Mit dem ElterngeldPlus können Teilzeit arbeitende Eltern künftig bis zu 28 Monate lang Elterngeld beziehen. Wenn beide Partner ihre Arbeitszeit reduzieren und sich so partnerschaftlich Erwerbstätigkeit und Kinderbetreuung teilen, bekommen sie als sog. Partnerbonus weitere vier Monate Elterngeld. Und schließlich sollen Eltern künftig bis zu zwei Jahre der Elternzeit auch nach dem dritten Geburtstag nehmen können. Die Eckpunkte für diese Verbesserungen liegen bereits vor. Genauso wichtig wie Verbesserungen bei Elterngeld und Elternzeit ist, dass wegen der Kinderbetreuung gewählte Teilzeit nicht zur Sackgasse wird. Gerade viele Frauen, die nach der Elternzeit in Teilzeit wieder eingestiegen sind, würden gerne später wieder aufstocken. Oft gestaltet sich das schwieriger als erhofft. Im Koalitionsvertrag auf Bundesebene haben wir daher vereinbart, dass die Rückkehr zur alten Arbeitszeit erleichtert wird.
Auch den Bedürfnissen älterer Arbeitnehmer wollen wir besser nachkommen: Mit unserer bayerischen Initiative Ältere und Arbeitswelt möchten wir zusammen mit der Wirtschaft, den Gewerkschaften und der Arbeitsverwaltung für alternsgerechte Arbeitsplätze sorgen. Mit der Einführung der abschlagsfreien „Rente ab 63“ soll Beschäftigten nach einem langen Arbeitsleben ermöglicht werden, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Die aus demografischen Gründen zwingend notwendige „Rente mit 67“ darf aber nicht konterkariert werden. Daher bedarf es Schutzmechanismen, um eine Frühverrentungswelle zu verhindern.
Vollbeschäftigung bei gleichzeitig guten Arbeitsbedingungen – das gleicht angesichts des internationalen Wettbewerbs der Quadratur des Kreises. Zusammen mit den Sozialpartnern wollen wir das Kunststück in dieser Legislaturperiode schaffen.
Emilia Müller
Bayerische Staatsministerin
für Arbeit und Soziales, Familie und Integration