Veröffentlichung AllMBl. 2016/12 S. 2071 vom 30.08.2016

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Az. ID1-2244.1-279
2153-I
2153-I
Änderung der Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 30. August 2016, Az. ID1-2244.1-279
1.
Die Richtlinien für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des kommunalen Feuerwehrwesens (Feuerwehr-Zuwendungsrichtlinien – FwZR) vom 13. März 2015 (AllMBl. S. 149) werden wie folgt geändert:
1.1
Nr. 6.2 Abs. 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Im Vorgriff auf die derzeit beabsichtigte Änderung des Landesentwicklungsprogramms gilt die erweiterte Fördergebietskulisse gemäß den Ministerratsbeschlüssen vom 5. August 2014 und vom 12. Juli 2016.“
1.2
Anlage 7 erhält die Fassung der Anlage zu dieser Bekanntmachung.
2.
Inkrafttreten; Übergangsregelung
2.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2016 in Kraft.
2.2
Für alle Anträge von Kommunen, die in der vom Ministerrat am 12. Juli 2016 beschlossenen Erweiterung des Raums mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) liegen, kommen die in Anlage 1 und Anlage 2 FwZR erhöhten Festbeträge im RmbH in Betracht, sofern ein Maßnahmebeginn im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch nicht erfolgt ist.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor

Anlage