Veröffentlichung AllMBl. 2017/09 S. 347 vom 11.09.2017

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Az. IB3-1440-4-43
2020.6-I
2020.6-I
Änderung der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern
zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums
des Innern, für Bau und Verkehr
vom 11. September 2017, Az. IB3-1440-4-43
1.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr über die Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit vom 10. März 2015 (AllMBl. S. 143) wird wie folgt geändert:
1.1
Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
1.1.1
Das Wort „Beschluss“ wird durch das Wort „Beschlüssen“ ersetzt.
1.1.2
Nach der Angabe „5. August 2014“ werden die Wörter „und vom 12. Juli 2016“ eingefügt.
1.2
Anlage 1 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage 1 neu gefasst.
1.3
Anlage 2 wird nach Maßgabe der dieser Bekanntmachung als Bestandteil beigefügten Anlage 2 neu gefasst.
2.
Inkrafttreten; Übergangsregelung
2.1
Diese Bekanntmachung tritt am 1. Oktober 2017 in Kraft.
2.2
Kommunen, die unter die mit Beschluss des Ministerrats vom 12. Juli 2016 festgelegte Erweiterung der Förderkulisse des Raums mit besonderem Handlungsbedarf fallen, können für Kooperationsprojekte, für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bekanntmachung noch kein bestandskräftiger Zuwendungsbescheid vorliegt, die erhöhte Zuwendung nach Nr. 5.2 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie für Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit erhalten.
 
Helmut Schütz
Ministerialdirektor
 

Anlagen