Veröffentlichung FMBl. 2010/11 S. 257 vom 18.11.2010

Download

Hash-Prüfsumme der PDF-Datei (sha256): a75095a4c9ef77daf7b5ecf6accf676c6f37c0471f6b753863a2b02a8a31dfc4

 

Az.: PE - P 3532 - 002 - 46 085/10
Durchführung der Zwischenprüfung 2011
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 18. November 2010 Az.: PE - P 3532 - 002 - 46 085/10
 
 
In der Zeit vom 14. bis 21. April 2011 findet die Zwischenprüfung für die Finanzanwärter 2010 und für Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2010 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
 
Sofern die Durchführung einer Wiederholungsprüfung erforderlich werden sollte, wird sie voraussichtlich in der Zeit vom 8. bis 15. Juli 2011 abgehalten.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917).
 
Zur Durchführung der §§ 33 ff. StBAPO wird für die Zwischenprüfung 2011 Folgendes bestimmt:
 
Zu § 35
Anträge auf Nachteilsausgleich sind bis zum 10. Januar 2011 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
Zu § 38
Als fünftes Prüfungsgebiet ist eine Aufgabe aus dem Gebiet „Öffentliches Recht“ zu bearbeiten.
 
Zu § 47 Abs. 1
Finanzanwärter, die auch die Wiederholungsprüfung nicht bestehen, scheiden mit Aushändigung der Mitteilung über das endgültige Nichtbestehen der Zwischenprüfung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf aus, für Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene endet diese mit Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor