Veröffentlichung FMBl. 2010/11 S. 258 vom 22.11.2010

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Az.: PE - P 3534 - 002 - 46 086/10
Durchführung der Qualifikationsprüfung
für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene
der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Steuer (bisher: Steuerinspektorprüfung) 2011
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 22. November 2010 Az.: PE - P 3534 - 002 - 46 086/10
 
 
In der Zeit vom 30. Juni bis 7. Juli 2011 findet der schriftliche Teil der Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2011 für die Finanzanwärter 2008 und für Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2008 mit der Ausbildung begonnen haben.
 
Die Wiederholungsprüfung (schriftlicher Teil) für die Prüfungsteilnehmer, die die Qualifikationsprüfung für den Einstieg in der dritten Qualifikationsebene der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen Schwerpunkt Steuer 2011 erstmals nicht bestehen, findet voraussichtlich in der Zeit vom 27. Oktober  bis 3. November 2011 statt.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Teils (§§ 33 bis 49) der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Steuerbeamten (StBAPO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Oktober 1996 (BGBl I S. 1581), geändert durch Art. 1 der Verordnung vom 29. Juli 2002 (BGBl I S. 2917).
 
Anträge auf Nachteilsausgleich gemäß § 35 Abs. 3 StBAPO sind bis zum 1. März 2011 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
 
Weigert
Ministerialdirektor