Veröffentlichung FMBl. 2010/12 S. 325 vom 26.11.2010

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Az.: PE - P 3532 - 001 - 46 109/10
Durchführung der Zwischenprüfung 2011
in der Fachlaufbahn Verwaltung und Finanzen
Schwerpunkt Staatsfinanz
 
Bekanntmachung
des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen
 
vom 26. November 2010 Az.: PE - P 3532 - 001 - 46 109/10
 
 
In der Zeit vom 14. bis 21. April 2011 findet die Zwischenprüfung für die Regierungsinspektoranwärter 2010 und für Beamte in der Ausbildungsqualifizierung für die dritte Qualifikationsebene statt, die im Herbst 2010 mit der Ausbildung dazu begonnen haben.
 
Für die Prüfungen gelten die Bestimmungen des Vierten Abschnitts der Zulassungs-, Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den mittleren und gehobenen nichttechnischen Staatsfinanzdienst (ZAPO/StF) vom 9. April 2006 (GVBI S. 209, BayRS 2038-3-5-6-F), geändert durch § 2 der Verordnung vom 15. Mai 2008 (GVBl S. 302), sowie der Allgemeinen Prüfungsordnung (APO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Februar 1984 (GVBI S. 76, BayRS 2030-2-10-F), zuletzt geändert durch § 1 der Verordnung vom 9. Februar 2010 (GVBI S. 99).
 
Zur Durchführung der §§ 25 ff. ZAPO/StF wird für die Zwischenprüfung 2011 Folgendes bestimmt:
 
Schriftliche Arbeiten sind in den Fächern bzw. Teilgebieten
-
Staatsrecht, Allgemeines Verwaltungsrecht einschließlich Verwaltungsverfahrensrecht und Allgemeines Beamtenrecht,
-
Versorgungsrecht und Besoldungsrecht,
-
Privatrecht,
-
Arbeitsrecht und
-
Wirtschaftswissenschaften
zu fertigen (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 ZAPO/StF).
 
Anträge auf Nachteilsausgleich sind spätestens bis zum 4. Februar 2011 auf dem Dienstweg beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses vorzulegen. Später eingehende Anträge können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden.
 
 
W e i g e r t
Ministerialdirektor